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29. OKTOBER 2019
ASERBAIDSCHAN

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten von fünf Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen in Aserbaidschan

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten von fünf Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen in Aserbaidschan

Am 17. Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass unsere Glaubensbrüder in Aserbaidschan, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigern, nicht verurteilt werden dürfen. Wie die Entscheidung bekräftigt, verletzt die Verurteilung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen das Recht des Einzelnen auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Der EGMR hat damit zum ersten Mal zugunsten von Zeugen Jehovas in Aserbaidschan entschieden.

Die Entscheidung bezog sich auf vier gesonderte Beschwerden, die dem Gericht zwischen 2008 und 2015 vorgelegt wurden. Fünf Zeugen Jehovas waren betroffen: Muschfig Mammadow, Samir Husejnow, Farid Mammadow, Fachraddin Mirzajew und Kamran Mirzajew. Alle waren in Aserbaidschan wegen Wehrdienstverweigerung verurteilt worden und hatten Freiheitsstrafen verbüßt. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Wehrdienstverweigerung unserer Brüder auf „aufrichtiger religiöser Überzeugung“ beruhte und ihre Verurteilung somit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Außerdem wurde festgestellt, dass ein Ersatzdienst nicht nur Geistlichen und Studierenden an religiösen Einrichtungen vorbehalten sein darf. Zudem muss Aserbaidschan den fünf Glaubensbrüdern eine Entschädigung zahlen.

Wie es in dem Urteil hieß, hatte Aserbaidschan förmlich der Einführung von Rechtsvorschriften für zivilen Ersatzdienst zugestimmt, als das Land im Jahr 2001 dem Europarat beigetreten war. Außerdem sieht Aserbaidschans Verfassung einen zivilen Ersatzdienst für Personen vor, deren persönliche Überzeugung im Konflikt mit dem Wehrdienst steht. Jedoch hat der Staat es bisher versäumt, Gesetze zur Regelung eines Ersatzdienstes zu verabschieden, und unsere Glaubensbrüder werden nach wie vor wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilt.

Wir hoffen, dass die Entscheidung des EGMR Aserbaidschan veranlasst, ein Konzept für einen zivilen Ersatzdienst zu entwerfen. Währenddessen beten wir darum, dass unsere Brüder in Aserbaidschan Jehova weiterhin mutig dienen (Psalm 27:14).