Das dritte Buch Mose 13:1-59

  • Vorschriften für Aussatz (1-46)

  • Aussatz an Kleidung (47-59)

13  Jehova sagte weiter zu Moses und Aaron:  „Falls sich bei jemandem auf der Haut* eine Schwellung, ein Schorf oder ein Fleck bildet und sich Aussatz*+ als Krankheit auf seiner Haut entwickeln könnte, dann soll er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden.+  Der Priester soll die Infektion auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar dort weiß geworden ist und die befallene Stelle tiefer erscheint als die Haut, ist es Aussatz. Der Priester soll es untersuchen und ihn für unrein erklären.  Wenn aber der Fleck auf der Haut weiß ist und nicht tiefer erscheint als die Haut und das Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester den Infizierten sieben Tage unter Quarantäne stellen.+  Der Priester soll ihn am siebten Tag untersuchen. Wenn es so aussieht, als ob die Infektion zum Stillstand gekommen ist und sie sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, dann soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage unter Quarantäne stellen.  Der Priester soll ihn am siebten Tag wieder untersuchen. Falls dann die Verfärbung der befallenen Stelle zurückgegangen ist und sich die Infektion auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären.+ Es war nur ein Schorf. Der Betreffende soll seine Kleider waschen und rein sein.  Hat sich der Schorf* auf der Haut jedoch eindeutig ausgebreitet, nachdem der Betreffende zur Feststellung seiner Reinigung vor dem Priester erschienen war, soll er wieder* zum Priester gehen.  Der Priester soll den Schorf untersuchen, und wenn er sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz.+  Falls jemand an Aussatz erkrankt, soll er zum Priester gebracht werden, 10  und der Priester soll ihn untersuchen.+ Wenn die Haut eine weiße Schwellung aufweist und sich dadurch das Haar weiß verfärbt hat und in der Schwellung eine offene Wunde+ ist, 11  dann ist es chronischer Aussatz auf der Haut. Der Priester soll den Betreffenden für unrein erklären. Er braucht ihn nicht unter Quarantäne zu stellen,+ denn er ist unrein. 12  Wenn nun der Aussatz überall auf der Haut ausbricht und den Körper vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, so weit der Priester sehen kann, 13  und der Priester den Infizierten untersucht hat und sieht, dass der Aussatz die ganze Haut erfasst hat, dann soll er ihn für rein* erklären. Es ist alles weiß geworden und er ist rein. 14  Sobald jedoch irgendwo eine offene Wunde sichtbar wird, soll er unrein sein. 15  Wenn der Priester die offene Wunde sieht, soll er ihn für unrein erklären.+ Die offene Wunde ist unrein. Es ist Aussatz.+ 16  Wird die offene Wunde jedoch wieder weiß, soll er zum Priester kommen. 17  Der Priester soll ihn untersuchen,+ und wenn die befallene Stelle weiß geworden ist, soll der Priester den Infizierten für rein erklären. Er ist rein. 18  Falls sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür bildet und dann abheilt, 19  aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Schwellung oder ein rötlich weißer Fleck auftritt, dann soll er sich dem Priester zeigen. 20  Der Priester soll die Stelle untersuchen.+ Wenn sie tiefer als die Haut erscheint und die Haare dort weiß geworden sind, soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären. In dem Geschwür ist Aussatz ausgebrochen. 21  Wenn der Priester die Stelle untersucht und dort keine weißen Haare zu sehen sind und sie nicht tiefer ist als die Haut und die Verfärbung anscheinend zurückgegangen ist, dann soll der Priester ihn sieben Tage unter Quarantäne stellen.+ 22  Hat sich der Fleck auf der Haut offensichtlich ausgebreitet, soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es ist eine Krankheit. 23  Ist der Fleck jedoch an einer Stelle geblieben und hat sich nicht ausgebreitet, ist es nur eine Entzündung, die von dem Geschwür kommt. Der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.+ 24  Oder falls jemand eine Brandwunde hat und das rohe Fleisch in der Wunde zu einem rötlich weißen oder weißen Fleck wird, 25  dann soll der Priester es untersuchen. Haben sich die Haare in dem Fleck weiß verfärbt und erscheint er tiefer als die Haut, ist in der Wunde Aussatz ausgebrochen. Der Priester soll den Betreffenden für unrein erklären. Er ist an Aussatz erkrankt. 26  Stellt der Priester bei seiner Untersuchung fest, dass in dem Fleck keine weißen Haare sind, dass er nicht tiefer ist als die Haut und die Verfärbung zurückgegangen ist, dann soll der Priester ihn sieben Tage unter Quarantäne stellen.+ 27  Der Priester soll ihn am siebten Tag untersuchen, und wenn sich der Fleck offensichtlich auf der Haut ausgebreitet hat, dann soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Er ist an Aussatz erkrankt. 28  Ist der Fleck jedoch an einer Stelle geblieben und hat sich nicht auf der Haut ausgebreitet und ist die Verfärbung zurückgegangen, ist es nur eine Schwellung der Wunde. Der Priester soll den Betreffenden für rein erklären, denn es ist eine Entzündung der Wunde. 29  Falls bei einem Mann oder einer Frau eine Infektion am Kopf oder am Kinn auftritt, 30  soll der Priester die befallene Stelle untersuchen.+ Erscheint sie tiefer als die Haut und sind die Haare gelb und dünn, soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es ist eine Infektion der Kopfhaut oder des Bartes. Es ist Aussatz am Kopf oder am Kinn. 31  Sieht der Priester jedoch, dass die befallene Stelle nicht tiefer erscheint als die Haut und dort keine schwarzen Haare sind, dann soll er den Infizierten sieben Tage unter Quarantäne stellen.+ 32  Der Priester soll die Infektion am siebten Tag untersuchen. Wenn der infizierte Bereich nicht größer geworden ist, sich die Haare darin nicht gelb verfärbt haben und er nicht tiefer erscheint als die Haut, 33  dann soll sich der Betreffende rasieren lassen, wobei der infizierte Bereich ausgespart bleibt. Anschließend soll der Priester den Infizierten sieben Tage unter Quarantäne stellen. 34  Der Priester soll den infizierten Bereich am siebten Tag wieder untersuchen. Wenn sich die Infektion der Kopfhaut und des Bartes nicht auf der Haut ausgebreitet hat und der Bereich nicht tiefer erscheint als die Haut, dann soll der Priester den Betreffenden für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen und rein sein. 35  Breitet sich jedoch die Infektion nach seiner Reinigung offensichtlich auf der Haut aus, 36  soll der Priester ihn untersuchen. Hat sich die Infektion auf der Haut ausgebreitet, braucht der Priester nicht nach gelben Haaren zu suchen. Der Betreffende ist unrein. 37  Zeigt sich bei der Untersuchung, dass sich die Infektion nicht ausgebreitet hat und schwarze Haare an der Stelle wachsen, dann ist die Infektion abgeheilt. Der Betreffende ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären.+ 38  Bilden sich bei einem Mann oder einer Frau Flecken auf der Haut* und sind diese Flecken weiß, 39  soll der Priester sie untersuchen.+ Sind die Hautflecken blassweiß, handelt es sich um einen harmlosen Hautausschlag. Der Betreffende ist rein. 40  Wenn ein Mann die Haare auf dem Kopf verliert und kahl wird, ist er rein. 41  Verliert er die Haare vorn am Kopf und wird dort kahl, ist er rein. 42  Falls sich aber eine rötlich weiße Wunde im kahlen Bereich seiner Kopfhaut oder auf seiner Stirn bildet, ist dort Aussatz ausgebrochen. 43  Der Priester soll ihn untersuchen, und wenn die von der Infektion kommende Schwellung an der kahlen Stelle oben auf seinem Kopf oder an seiner Stirn rötlich weiß ist und wie Aussatz auf seiner Haut aussieht, 44  dann ist er ein Aussätziger. Er ist unrein und der Priester soll ihn wegen der Krankheit auf seinem Kopf für unrein erklären. 45  Für jemand, der an Aussatz erkrankt ist, gilt: Er soll zerrissene Kleider tragen, seine Haare ungepflegt lassen, den Schnurrbart bedecken und ‚Unrein, unrein!‘ rufen. 46  Solange er die Krankheit hat, soll er unrein sein. Da er unrein ist, muss er an einem Ort außerhalb des Lagers abgesondert leben.+ 47  Falls Aussatz ein Kleidungsstück aus Wolle oder Leinen befällt — 48  entweder an den Längs- oder den Querfäden des Leinens oder des Wollstoffs — oder ein Stück Leder* oder irgendetwas aus Leder 49  und der dadurch entstehende gelblich grüne oder rötliche Fleck das Kleidungsstück, das Leder, die Längs- oder Querfäden oder irgendeinen Gegenstand aus Leder infiziert, dann liegt ein Befall mit Aussatz vor. Es soll dem Priester gezeigt werden. 50  Der Priester soll den Befall untersuchen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage unter Quarantäne stellen.+ 51  Wenn er den Befall am siebten Tag untersucht und feststellt, dass er sich an dem Kleidungsstück, den Längs- oder Querfäden oder dem Stück Leder — ganz gleich zu welchem Zweck es dient — ausgebreitet hat, dann handelt es sich um bösartigen Aussatz. Der Gegenstand ist unrein.+ 52  Er soll das Kleidungsstück, das Woll- oder Leinengewebe oder irgendeinen Gegenstand aus Leder, der befallen ist, verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Der Gegenstand muss verbrannt werden. 53  Wenn der Priester das Kleidungsstück, die Längs- oder Querfäden oder irgendeinen Gegenstand aus Leder untersucht und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, 54  dann soll der Priester anordnen, dass der befallene Gegenstand gewaschen wird, und ihn noch einmal sieben Tage unter Quarantäne stellen. 55  Nachdem der befallene Gegenstand gründlich gewaschen worden ist, soll der Priester ihn untersuchen. Hat sich am Aussehen der betroffenen Stelle nichts verändert, ist der Gegenstand unrein — auch wenn sich der Befall nicht ausgebreitet hat. Er soll verbrannt werden, denn der Aussatz hat sich von der Innen- oder der Außenseite eingefressen. 56  Doch wenn der Priester ihn untersucht hat und die befallene Stelle nach dem gründlichen Waschen blass ist, dann soll er sie aus dem Kleidungsstück, dem Leder oder dem Gewebe herausreißen. 57  Erscheint der Befall jedoch noch an einer anderen Stelle des Kleidungsstücks, der Längs- oder Querfäden oder irgendeines Gegenstands aus Leder, dann breitet er sich gerade aus. Jeder befallene Gegenstand muss verbrannt werden.+ 58  Verschwindet beim Waschen der Befall von dem Kleidungsstück, den Längs- oder Querfäden oder irgendeinem Gegenstand aus Leder, dann soll das Stück ein zweites Mal gewaschen werden, und es soll rein sein. 59  Das ist das Gesetz über den Aussatzbefall an einem Kleidungsstück aus Wolle oder Leinen, an Längs- oder Querfäden oder irgendeinem Gegenstand aus Leder, damit das Stück für rein oder unrein erklärt werden kann.“

Fußnoten

Wtl. „in der Haut seines Fleisches“.
Das hier mit „Aussatz“ wiedergegebene hebräische Wort ist ein breiter Begriff, der verschiedene ansteckende Hautkrankheiten umfasst. Er schließt auch gewisse Arten des Befalls von Kleidern und Häusern ein.
Oder „Infektion“.
Oder „ein zweites Mal“.
Oder „nicht ansteckend“.
Wtl. „in der Haut ihres Fleisches“.
Oder „Fell“.