Das dritte Buch Mose 25:1-55

  • Sabbatjahr (1-7)

  • Jubeljahr (8-22)

  • Rückgabe von Eigentum (23-34)

  • Umgang mit Armen (35-38)

  • Gesetze zur Sklaverei (39-55)

25  Jehova sagte auf dem Berg Sịnai weiter zu Moses:  „Rede mit den Israeliten und teile ihnen mit: ‚Wenn ihr schließlich in das Land kommt, das ich euch gebe,+ soll das Land einen Sabbat für Jehova halten.+  Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und deinen Weingarten beschneiden und du sollst den Ertrag des Landes einbringen.+  Doch im siebten Jahr soll im Land Sabbat sein, ein Jahr völliger Ruhe, ein Sabbat für Jehova. Du darfst keinen Samen auf dein Feld säen und deinen Weingarten nicht beschneiden.  Du darfst das Getreide, das nach der Ernte von selbst nachgewachsen ist, nicht ernten. Auch die Trauben an deinem unbeschnittenen Weinstock darfst du nicht einsammeln. Das Land soll ein Jahr lang völlige Ruhe haben.  Du darfst jedoch essen, was während des Sabbats im Land wächst. Du, dein Sklave und deine Sklavin, dein Lohnarbeiter und die fremden Ansiedler, die bei dir wohnen, ihr dürft davon essen,  auch die Haustiere und die Wildtiere in eurem Land. Alles, was das Land hervorbringt, darf gegessen werden.  Zähle sieben Sabbatjahre ab, siebenmal sieben Jahre. Die Zeit der sieben Sabbatjahre soll sich auf 49 Jahre belaufen.  Am Zehnten des siebten Monats bläst du dann laut das Horn. Der Schall des Horns soll am Sühnetag+ in deinem ganzen Land zu hören sein. 10  Heiligt das 50. Jahr und ruft für alle Bewohner im Land Freiheit aus.+ Es soll ein Jubeljahr für euch werden. Jeder von euch soll zu seinem Besitz zurückkehren und jeder soll zu seiner Familie zurückkehren.+ 11  Dieses 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch werden. Ihr dürft keinen Samen aussäen und das Getreide, das von selbst nachgewachsen ist, nicht ernten. Auch dürft ihr die Trauben an den unbeschnittenen Weinstöcken nicht einsammeln.+ 12  Es ist nämlich ein Jubeljahr. Es soll für euch heilig sein. Ihr dürft nur vom Feld weg essen, was das Land hervorbringt.+ 13  In diesem Jubeljahr soll jeder von euch zu seinem Besitz zurückkehren.+ 14  Wenn ihr eurem Mitmenschen etwas verkauft oder abkauft, dürft ihr euch gegenseitig nicht ausnutzen.+ 15  Beim Kauf soll die Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr berücksichtigt werden und beim Verkauf zählen die noch ausstehenden Erntejahre.+ 16  Stehen noch viele Jahre aus, kann der Kaufpreis höher angesetzt werden. Sind es wenige Jahre, soll er niedriger sein. Der Verkäufer verkauft nämlich die Anzahl der ausstehenden Ernten. 17  Keiner von euch soll seinen Mitmenschen ausnutzen.+ Habt Ehrfurcht vor eurem Gott,+ denn ich bin Jehova, euer Gott.+ 18  Wenn ihr meine Bestimmungen beachtet und euch an meine Rechtsentscheidungen haltet, werdet ihr im Land in Sicherheit leben.+ 19  Das Land wird seinen Ertrag abwerfen+ und ihr werdet euch satt essen und in Sicherheit darin leben.+ 20  Vielleicht fragt ihr euch aber: „Was sollen wir im siebten Jahr essen, wenn wir nichts aussäen und keine Ernte einbringen dürfen?“+ 21  Ich werde euch im sechsten Jahr meinen Segen schenken und das Land wird genügend Ertrag für drei Jahre abwerfen.+ 22  Im achten Jahr werdet ihr dann Samen aussäen und bis zum neunten Jahr von der alten Ernte essen. Ihr werdet von der alten Ernte essen, bis die neue kommt. 23  Das Land darf nicht für immer verkauft werden,+ denn das Land gehört mir+ und ihr seid für mich ansässige Fremde und Ansiedler.+ 24  Im ganzen Land, das ihr besitzt, soll ein Rückkaufsrecht auf das Land gewährt werden. 25  Falls dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkaufen muss, soll ein Rückkäufer, der nahe mit ihm verwandt ist, kommen und das Verkaufte zurückkaufen.+ 26  Falls jemand keinen Rückkäufer hat, aber selbst wohlhabend wird und die Mittel für den Rückkauf aufbringen kann, 27  soll er den Wert für die Jahre seit dem Verkauf ausrechnen und dem Käufer die Differenz erstatten. Dann kann er zu seinem Besitz zurückkehren.+ 28  Bringt er die Mittel für den Rückkauf jedoch nicht auf, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr beim Käufer.+ Im Jubeljahr bekommt er es dann wieder und kann zu seinem Besitz zurückkehren.+ 29  Falls jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, hat er vom Zeitpunkt des Kaufabschlusses an bis zum Ablauf eines Jahres das Rückkaufsrecht. Sein Rückkaufsrecht+ besteht ein ganzes Jahr. 30  Wird das Haus in der ummauerten Stadt jedoch nicht innerhalb eines vollen Jahres zurückgekauft, geht es auf Dauer in den Besitz des Käufers und seiner nachfolgenden Generationen über. Es soll im Jubeljahr nicht an den früheren Besitzer zurückgehen. 31  Die Häuser in nicht ummauerten Siedlungen sind jedoch als Teil des Umlandes zu betrachten. Das Rückkaufsrecht dafür soll weiterbestehen und im Jubeljahr sollen sie an den früheren Besitzer zurückgehen. 32  Die Levịten sollen für ihre Häuser innerhalb ihrer Städte+ ein unbegrenztes Rückkaufsrecht haben. 33  Kauft ein Levịt sein Eigentum nicht zurück, soll das Haus in seiner Stadt, das er verkauft hat, im Jubeljahr ebenfalls an ihn zurückgehen.+ Die Häuser in den Levịtenstädten sind nämlich ihr Besitz unter den Israeliten.+ 34  Außerdem darf das Weideland+ um ihre Städte herum nicht verkauft werden. Es bleibt auf Dauer in ihrem Besitz. 35  Falls dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr für sich sorgen kann, sollst du ihn wie einen ansässigen Fremden und einen Ansiedler unterstützen,+ damit er bei dir am Leben bleiben kann. 36  Verlange keine Zinsen von ihm und bereichere dich nicht an ihm*.+ Du sollst Ehrfurcht vor deinem Gott haben+ und dein Bruder soll bei dir am Leben bleiben. 37  Leih ihm dein Geld nicht gegen Zins,+ und schlage keinen Gewinn daraus, wenn du ihm etwas zu essen gibst. 38  Ich bin Jehova, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat,+ um euch das Land Kạnaan zu geben und mich als euer Gott zu erweisen.+ 39  Falls dein Bruder, der in deiner Nähe lebt, verarmt und sich an dich verkaufen muss,+ darfst du ihn nicht zu Sklavenarbeit zwingen.+ 40  Er soll wie ein Lohnarbeiter behandelt werden,+ wie ein Ansiedler, und er soll bis zum Jubeljahr in deinem Dienst stehen. 41  Dann wird er dich verlassen, er und seine Kinder*, und zu seiner Familie zurückgehen. Er soll zum Besitz seiner Vorfahren zurückkehren.+ 42  Denn sie sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe.+ Sie dürfen sich nicht wie Sklaven verkaufen. 43  Du darfst sie nicht grausam behandeln+ und du sollst Ehrfurcht vor deinem Gott haben.+ 44  Eure Sklaven und Sklavinnen sollen aus den Völkern um euch herum sein. Von ihnen dürft ihr Sklaven und Sklavinnen kaufen. 45  Auch von den Söhnen der fremden Ansiedler, die bei euch wohnen,+ könnt ihr Sklaven kaufen, von ihnen und ihren Familien, die in eurem Land geboren wurden. Sie sollen dann euer Besitz werden. 46  Ihr dürft sie als dauerhaften Besitz an eure Söhne vererben. Ihr könnt sie als Sklaven arbeiten lassen, aber eure israelitischen Brüder dürft ihr keiner grausamen Behandlung unterwerfen.+ 47  Falls jedoch dein Bruder neben einem ansässigen Fremden oder einem Ansiedler, der bei dir lebt und wohlhabend geworden ist, verarmt und sich ihm oder einem Familienmitglied des ansässigen Fremden verkaufen muss, 48  soll das Rückkaufsrecht für ihn nach dem Verkauf weiterbestehen. Einer seiner Brüder kann ihn zurückkaufen.+ 49  Auch sein Onkel oder der Sohn seines Onkels oder irgendein naher Verwandter*, jemand aus seiner Familie, kann ihn zurückkaufen. Falls er selbst wohlhabend geworden ist, kann er sich auch selbst freikaufen.+ 50  Er soll mit seinem Käufer die Zeit von dem Jahr, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr+ ausrechnen, und der Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten.+ Der Lohn für die Arbeitstage während dieser Zeit wird nach dem Satz eines Lohnarbeiters berechnet.+ 51  Sind es noch viele Jahre bis zum Jubeljahr, soll sein Rückkaufspreis der Zahl der verbleibenden Jahre entsprechen. 52  Sind es nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr, soll er für sich eine Berechnung anstellen und den Rückkaufspreis entsprechend den verbleibenden Jahren bezahlen. 53  Er soll ihm Jahr für Jahr als Lohnarbeiter dienen, und du sollst dafür sorgen, dass er nicht grausam behandelt wird.+ 54  Kann er sich jedoch zu diesen Bedingungen nicht freikaufen, soll er im Jubeljahr freigelassen werden,+ er und seine Kinder*. 55  Die Israeliten sind nämlich meine Sklaven. Sie sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe.+ Ich bin Jehova, euer Gott.

Fußnoten

Oder „treibe keinen Wucher“.
Wtl. „Söhne“.
Oder „irgendein Blutsverwandter“.
Wtl. „Söhne“.