Josua 20:1-9
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Zufluchtsstädte (1-9)
20 Dann sagte Jehova zu Jọsua:
2 „Teil den Israeliten mit: ‚Bestimmt für euch die Zufluchtsstädte,+ von denen ich zu euch durch Moses geredet habe,
3 damit jemand, der ohne Vorsatz oder unabsichtlich einen anderen Menschen tötet*, dorthin fliehen kann. Diese Städte sollen euch Zuflucht vor dem Bluträcher+ bieten.
4 Der Täter soll zu einer dieser Städte fliehen,+ am Eingang des Stadttors+ stehen bleiben und seinen Fall den Ältesten der Stadt schildern. Sie sollen ihn dann in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort zuweisen, wo er in ihrer Mitte wohnen darf.
5 Falls der Bluträcher ihm nachjagt, dürfen sie ihn nicht ausliefern, denn er hat seinen Mitmenschen ja versehentlich* getötet und ihn vorher nicht gehasst.+
6 Er soll so lange in der Stadt wohnen, bis sein Fall vor der Gemeinde verhandelt wird,+ und dann bis zum Tod des gerade amtierenden Hohen Priesters dort bleiben.+ Erst danach darf er in die Stadt zurückkehren, aus der er geflohen ist, und sein Haus betreten.‘“+
7 Folgende Städte erhielten einen heiligen Status*: Kẹdesch+ in Galilạ̈a im Bergland von Nạphtali, Sịchem+ im Bergland von Ẹphraim und Kịrjath-Ạrba+ (das heißt Hẹbron) im Bergland von Juda.
8 In der Jordangegend östlich von Jẹricho fiel die Wahl auf Bẹzer+ in der Wildnis der Hochebene* im Stammesgebiet von Rụben, auf Rạmoth+ in Gịlead im Stammesgebiet von Gad und auf Golạn+ in Bạschan im Stammesgebiet von Manạsse.+
9 Diese Städte wurden für alle Israeliten und für die ansässigen Fremden, die unter ihnen wohnen, bestimmt. So konnte jeder, der unabsichtlich einen Menschen* getötet hatte, dorthin fliehen,+ und er starb nicht durch die Hand des Bluträchers, noch bevor sein Fall vor der Gemeinde verhandelt wurde.+