4. Mose 29:1-40

29  Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun.+ Es sollte sich für euch als ein Tag des Trompetenstoßes erweisen.+  Und ihr sollt als Brandopfer zu einem beruhigenden Wohlgeruch für Jehova einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer darbieten, einjährige, fehlerlose;+  und ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet, drei zehntel Maß für den Stier, zwei zehntel Maß für den Widder+  und ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern;+  und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, um Sühne für euch zu leisten,+  außer dem monatlichen Brandopfer+ und seinem Getreideopfer+ und dem beständigen Brandopfer+ und seinem Getreideopfer+ zusammen mit ihren Trankopfern+, gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie, als ein beruhigender Wohlgeruch, ein Feueropfer für Jehova.+  Und am Zehnten dieses siebten Monats solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten,+ und ihr sollt eure Seelen [in Betrübnis] beugen.+ Keinerlei Arbeit sollt ihr tun.+  Und ihr sollt als Brandopfer für Jehova, als einen beruhigenden Wohlgeruch, einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, darbringen.+ Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] für euch erweisen.+  Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß für den Stier, zwei zehntel Maß für den einen Widder,+ 10  je ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern;+ 11  ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem Sühnesündopfer+ und dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern+. 12  Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats+ solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun,+ und ihr sollt Jehova ein Fest feiern, sieben Tage.+ 13  Und ihr sollt als Brandopfer+ ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige. Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] erweisen.+ 14  Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß für jeden Stier von den dreizehn Stieren, zwei zehntel Maß für jeden Widder der beiden Widder+ 15  und ein zehntel Maß* für jedes männliche Lamm von den vierzehn männlichen Lämmern;*+ 16  und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.+ 17  Und am zweiten Tag: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose+; 18  und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 19  und ein Ziegenböckchen als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern.+ 20  Und am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 21  und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; 22  und einen Bock* als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer. 23  Und am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 24  ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 25  und ein Ziegenböckchen als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer,+ seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+. 26  Und am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 27  und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 28  und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+. 29  Und am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 30  und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 31  und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinen Trankopfern+. 32  Und am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 33  und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie;+ 34  und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+. 35  Und am achten Tag solltet ihr eine feierliche Versammlung abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun.+ 36  Und ihr sollt als Brandopfer ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova darbringen: einen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 37  und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für den Stier, den Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 38  und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+. 39  Diese werdet ihr Jehova anläßlich eurer Festzeiten darbieten,+ außer den Opfergaben eurer Gelübde+ und euren freiwilligen Gaben+ als eure Brandopfer+ und eure Getreideopfer+ und eure Trankopfer+ und eure Gemeinschaftsschlachtopfer.‘ “*+ 40  Und Moses sprach dann zu den Söhnen Israels gemäß allem, was Jehova Moses geboten hatte.+

Fußnoten

„Und ein zehntel Maß“. Wtl.: „und ein zehntel Maß, ein zehntel Maß“. Das erste „ein zehntel Maß“ in M wurde jedoch von den Sopherim durch einen außerordentlichen Punkt gekennzeichnet, um anzudeuten, daß es getilgt werden sollte u. daß wie in V. 4 zu lesen sei. Siehe Anh. 2A.
„Männlichen Lämmern“, MLXXSyVg; Sam: „männlichen Lämmern und ihre Trankopfer“.
Od.: „ein Böckchen“.
In MLXXVg endet hier Kap. 29.