Esra 7:1-28

7  Und nach diesen Dingen, während der Regierung des Artaxẹrxes+, des Königs von Persien, [zog] Ẹsra+, der Sohn Serạjas+, des Sohnes Asạrjas, des Sohnes Hilkịjas+,  des Sohnes Schạllums+, des Sohnes Zạdoks, des Sohnes Ạhitubs+,  des Sohnes Amạrjas+, des Sohnes Asạrjas+, des Sohnes Mẹrajoths+,  des Sohnes Serạchjas+, des Sohnes Ụsis+, des Sohnes Bụkkis+,  des Sohnes Abischụas+, des Sohnes des Pịnehas+, des Sohnes Eleạsars+, des Sohnes Aarons+, des Oberpriesters*+  der besagte Ẹsra selbst zog von Babylon herauf; und er war ein geschickter Abschreiber+ im Gesetz Mose,+ das Jehova, der Gott Israels, gegeben hatte, so daß der König ihm, gemäß der Hand Jehovas, seines Gottes, über ihm, all sein Begehren gewährte.+  Demzufolge zogen einige von den Söhnen Israels und von den Priestern+ und den Levịten+ und den Sängern+ und den Torhütern+ und den Nẹthinim+ im siebten Jahr des Königs Artaxẹrxes+ nach Jerusalem hinauf.  Schließlich kam er im fünften Monat nach Jerusalem, das ist im siebten Jahr des Königs.  Denn am ersten [Tag] des ersten Monats bestimmte er selbst, daß man von Babylon aus hinaufziehe, und am ersten [Tag] des fünften Monats kam er nach Jerusalem, gemäß der guten Hand seines Gottes über ihm.+ 10  Denn Ẹsra selbst hatte sein Herz bereitgemacht+, das Gesetz Jehovas+ zu befragen und [danach] zu tun+ und in Israel Satzung+ und Recht+ zu lehren.+ 11  Und dies ist eine Abschrift des Briefes, den König Artaxẹrxes dem Priester Ẹsra, dem Abschreiber,+ gab, einem Abschreiber der Worte der Gebote Jehovas und seiner Bestimmungen an Israel: 12 * „Artaxẹrxes+, der König der Könige,+ an Ẹsra, den Priester, den Abschreiber des Gesetzes des Gottes der Himmel:+ [Frieden] werde vollkommen!+ Und nun, 13  von mir ist Befehl+ erteilt worden, daß jeder in meinem Reich+ vom Volk Israel und von seinen Priestern und Levịten, der willens ist, mit dir nach Jerusalem zu gehen, gehen sollte.+ 14  Weil vom König und von seinen sieben Ratgebern+ [ein Befehl] ausgesandt wurde, daß man in bezug auf Juda und Jerusalem im Gesetz+ deines Gottes+, das in deiner Hand ist, nachforsche+ 15  und das Silber und das Gold bringe, das der König und seine Ratgeber freiwillig für den Gott Israels gegeben haben,+ dessen Wohnsitz in Jerusalem ist,+ 16  mit all dem Silber und dem Gold, das du in dem ganzen Gerichtsbezirk Babylon findest, samt der Gabe des Volkes+ und der Priester, die freiwillig für das Haus ihres Gottes spenden,+ das in Jerusalem ist, 17  wirst du demgemäß mit diesem Geld unverzüglich Stiere+, Widder+, Lämmer+ und ihre Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ kaufen, und du wirst sie auf dem Altar des Hauses eures Gottes, das in Jerusalem+ ist, darbringen.+ 18  Und was immer dich und deine Brüder mit dem Rest des Silbers und Goldes zu tun gut dünkt,+ werdet ihr nach dem Willen+ eures Gottes tun.+ 19  Und die Gefäße+, die dir für den Dienst des Hauses deines Gottes gegeben werden, liefere vor Gott in Jerusalem+ vollzählig ab. 20  Und die übrigen Bedürfnisse des Hauses deines Gottes, wofür die Ausgaben dir obliegen, wirst du aus dem Schatzhaus des Königs bestreiten.+ 21  Und von mir selbst, Artaxẹrxes, dem König, ist Befehl+ an alle Schatzmeister,+ die jenseits des STROMES+ sind, erteilt worden, daß alles, was Ẹsra+, der Priester, der Abschreiber des Gesetzes des Gottes der Himmel, von euch erbittet, unverzüglich getan werde, 22  selbst bis zu hundert Talenten*+ Silber und hundert Kor-Maß*+ Weizen und hundert Bath-Maß*+ Wein+ und hundert Bath-Maß Öl+ und Salz+ unbeschränkt. 23  Möge alles, was nach dem Befehl+ des Gottes der Himmel ist, mit Eifer+ für das Haus des Gottes der Himmel+ getan werden, damit kein Grimm über das Reich des Königs und seiner Söhne komme.+ 24  Und euch wird bekanntgegeben, daß, was irgendwelche der Priester+ und der Levịten+, der Musiker*+, der Türhüter+, der Nẹthinim+ und der Arbeiter dieses Hauses Gottes betrifft, ihnen keine Steuer, kein Tribut+ oder Zoll+ auferlegt werden darf. 25  Und du, Ẹsra, bestelle gemäß der Weisheit+ deines Gottes, die in deiner Hand ist, Magistrate und Richter, daß sie alles Volk, das jenseits des STROMES ist, fortgesetzt richten,+ nämlich alle, die die Gesetze deines Gottes kennen; und jeden, der [sie] nicht gekannt hat, werdet ihr unterweisen+. 26  Und was einen jeden betrifft, der nicht ein Täter des Gesetzes deines Gottes+ und des Gesetzes des Königs wird, an ihm möge ohne Verzug Gericht geübt werden, es sei zum Tode+ oder zur Verbannung+ oder zur Geldbuße+ oder zum Gefängnis.“* 27  Gesegnet sei Jehova, der Gott unserer Vorväter,+ der dem König solches ins Herz+ gegeben hat, das Haus Jehovas zu verschönern+, das in Jerusalem ist! 28  Und mir hat er vor dem König und seinen Ratgebern+ und hinsichtlich aller mächtigen Fürsten des Königs liebende Güte*+ zugewandt. Und ich für meinen Teil habe mich gestärkt, gemäß der Hand+ Jehovas, meines Gottes, über mir, und ich brachte dann die Häupter aus Israel zusammen, damit [sie] mit mir hinaufzogen.

Fußnoten

Wtl.: „des Hauptpriesters“. Hebr.: hakkohén haróʼsch; Vg: „des Priesters vom Anfang“.
Der zweite in Aram. geschriebene Teil von Esra beginnt hier u. endet mit V. 26. Siehe 4:8, Fn.
Siehe 8:26, Fn.
Ein Kor entspricht ca. 220 l.
Ein Bath entspricht ca. 22 l. Siehe Hes 45:11, Fnn.
Od.: „der [von Musik begleiteten] Sänger“.
Der zweite in Aram. geschriebene Teil von Esra endet hier. Siehe V. 12, Fn.
Od.: „loyale Liebe“.