Das dritte Buch Mose 27:1-34

  • Loskauf von Gelübdegaben (1-27)

  • Was Jehova bedingungslos geweiht wird (28, 29)

  • Loskauf des Zehnten (30-34)

27  Jehova sagte weiter zu Moses:  „Rede mit den Israeliten und teile ihnen mit: ‚Wenn jemand ein besonderes Gelübde ablegt+ und Jehova den Schätzwert für eine Person* opfern will,  beträgt der Schätzwert für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren 50 Schekel* Silber nach dem Standardschekel des Heiligtums*.  Der Schätzwert für eine Frau ist 30 Schekel.  Bei 5- bis 20-Jährigen beträgt der Schätzwert für eine Person männlichen Geschlechts 20 Schekel, für eine Person weiblichen Geschlechts 10 Schekel.  Für Jungen zwischen einem Monat und 5 Jahren beträgt der Schätzwert 5 Schekel Silber, für Mädchen 3 Schekel Silber.  Für Personen im Alter von 60 Jahren und darüber beträgt der Schätzwert für Männer 15 Schekel und für Frauen 10 Schekel.  Ist der Betreffende jedoch zu arm, um den Schätzwert zu zahlen,+ soll sich die Person vor den Priester stellen, und der Priester soll einen Wert für sie festsetzen. Grundlage für die Bewertung soll sein, was derjenige, der das Gelübde ablegt, aufbringen kann.+  Geht es bei dem Gelübde um ein Tier, das als Opfer für Jehova geeignet ist, dann soll alles, was Jehova gegeben wird, heilig werden. 10  Es darf nicht ersetzt oder ausgetauscht werden – Gutes gegen Schlechtes oder Schlechtes gegen Gutes. Wird aber doch ein Tier gegen ein anderes ausgetauscht, soll sowohl das ursprüngliche Tier als auch das ausgetauschte heilig werden. 11  Ist es ein unreines Tier,+ das nicht als Opfer für Jehova dargebracht werden darf, soll es vor den Priester gestellt werden. 12  Der Priester soll es dann bewerten – ob es gut oder schlecht ist. Der vom Priester festgelegte Wert soll gelten. 13  Wenn der Betreffende es jedoch irgendwann zurückkaufen will, soll er zum Schätzwert ein Fünftel dazugeben.+ 14  Falls jemand sein Haus heiligt, damit es etwas Heiliges für Jehova wird, soll der Priester es bewerten – ob es gut oder schlecht ist. Der Preis soll dem vom Priester festgelegten Wert entsprechen.+ 15  Will derjenige, der sein Haus heiligt, es zurückkaufen, soll er zum Geld des Schätzwertes ein Fünftel dazugeben. Dann gehört es ihm. 16  Falls jemand einen Teil des Feldes, das er besitzt, für Jehova heiligt, soll der Schätzwert nach der Saatmenge veranschlagt werden, die man braucht, um es zu besäen: Ein Họmer* Gerstensaat entspricht 50 Schekel Silber. 17  Heiligt er sein Feld vom Jubeljahr+ an, gilt dieser Schätzwert. 18  Heiligt er sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester für ihn den Preis danach berechnen, wie viele Jahre es noch bis zum nächsten Jubeljahr sind, und den Schätzwert entsprechend reduzieren.+ 19  Wenn derjenige, der sein Feld geheiligt hat, es aber irgendwann zurückkaufen möchte, soll er zum Geld des Schätzwertes ein Fünftel dazugeben. Dann gehört es wieder ihm. 20  Kauft er das Feld jedoch nicht zurück und wird es an jemand anders verkauft, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21  Wird das Feld im Jubeljahr frei, soll es etwas Heiliges für Jehova werden – ein Feld, das ihm geweiht ist. Es wird Eigentum der Priester.+ 22  Falls jemand ein gekauftes Feld, das nicht zu seinem Erbbesitz+ gehört, für Jehova heiligt, 23  dann soll ihm der Priester den Betrag des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen, und er soll den Schätzwert an dem Tag übergeben.+ Es ist etwas Heiliges für Jehova. 24  Im Jubeljahr geht das Feld an den Verkäufer zurück, dem das Land gehört.+ 25  Der Schätzwert soll immer nach dem Standardschekel des Heiligtums festgelegt werden. Ein Schekel soll 20 Gẹra* entsprechen. 26  Niemand darf die Erstgeburt von Tieren heiligen, denn die Erstgeburt gehört Jehova.+ Ob Stier oder Schaf, es gehört bereits Jehova.+ 27  Kauft er ein erstgeborenes unreines Tier nach dem Schätzwert los, soll er ein Fünftel des Wertes dazugeben.+ Wird es nicht zurückgekauft, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28  Etwas Geweihtes, das jemand Jehova aus seinem Besitz bedingungslos* weiht, darf nicht verkauft oder zurückgekauft werden. Das gilt für Menschen, Tiere und Landbesitz. Alles Geweihte ist etwas Hochheiliges für Jehova.+ 29  Außerdem darf kein Verurteilter*, der für die Vernichtung abgesondert worden ist, losgekauft werden.+ Er muss unbedingt sterben.+ 30  Von allem, was das Land hervorbringt – ob vom Ertrag des Feldes oder von den Früchten der Bäume –, gehört ein Zehntel*+ Jehova. Es ist etwas Heiliges für Jehova. 31  Will jemand irgendwann etwas von seinem Zehntel zurückkaufen, soll er ein Fünftel davon dazugeben. 32  Jedes Zehntel vom Großvieh und vom Kleinvieh, das heißt jedes zehnte Tier*, das unter dem Hirtenstab durchgeht, soll etwas Heiliges für Jehova werden. 33  Man darf weder untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, noch darf es ausgetauscht werden. Versucht jemand trotzdem, es auszutauschen, soll sowohl das ursprüngliche Tier als auch das ausgetauschte etwas Heiliges werden.+ Es darf nicht zurückgekauft werden.‘“ 34  Das sind die Gebote, die Jehova Moses auf dem Berg Sịnai+ für die Israeliten gab.

Fußnoten

Oder „Seele“.
Ein Schekel entspricht 11,4 g. Siehe Anh. B14.
Oder „nach dem heiligen Schekel“.
Ein Homer entspricht 220 l. Siehe Anh. B14.
Ein Gera entspricht 0,57 g. Siehe Anh. B14.
Oder „der Vernichtung“.
Oder „Geweihter“.
Oder „der Zehnte“.
Oder „Kopf“.