Das vierte Buch Mose 19:1-22

  • Rote Kuh und Reinigungswasser (1-22)

19  Jehova redete dann wieder mit Moses und Aaron und sagte:  „Hier ist eine Gesetzesbestimmung, die Jehova festgelegt hat: ‚Sag den Israeliten, dass sie für dich eine fehlerlose+ rote Kuh nehmen sollen, die keinen Makel an sich hat und auf der noch kein Joch lag.  Gebt sie Eleạsar, dem Priester. Er soll sie vor das Lager führen und sie soll vor ihm geschlachtet werden.  Dann soll der Priester Eleạsar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut nehmen und es siebenmal direkt gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft spritzen.+  Danach soll die Kuh vor seinen Augen verbrannt werden – ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut zusammen mit dem Inhalt ihrer Eingeweide.+  Der Priester soll Zedernholz nehmen, Ysop+ und karmesinroten Stoff und alles in das Feuer werfen, in dem die Kuh verbrannt wird.  Der Priester soll seine Kleider waschen und sich* im Wasser baden und danach darf er ins Lager kommen. Er ist jedoch bis zum Abend unrein.  Derjenige, der die Kuh verbrannt hat, muss seine Kleider waschen und sich* im Wasser baden. Er ist bis zum Abend unrein.  Ein reiner Mann soll die Asche der Kuh+ sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort legen. Die Gemeinde der Israeliten soll sie aufbewahren, um damit Reinigungswasser+ herzustellen. Es ist ein Sündopfer. 10  Derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und bis zum Abend unrein sein. Diese Bestimmung soll auf Dauer für die Israeliten gelten und für den Fremden, der bei ihnen ansässig ist.+ 11  Wer einen Toten* berührt, soll sieben Tage unrein sein.+ 12  Er soll sich am dritten Tag mit dem Wasser* reinigen* und am siebten Tag ist er rein. Reinigt er sich am dritten Tag jedoch nicht, ist er am siebten Tag nicht rein. 13  Jeder, der den Körper eines Toten* berührt und sich nicht reinigt*, hat Jehovas Stiftshütte verunreinigt.+ Der Betreffende* muss aus Israel entfernt* werden.+ Weil das Reinigungswasser+ nicht auf ihn gesprengt worden ist, ist er weiter unrein. Seine Unreinheit bleibt an ihm. 14  Wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt, gilt folgendes Gesetz: Jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich bereits im Zelt befand, soll sieben Tage unrein sein. 15  Jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel festgebunden ist, ist unrein.+ 16  Jeder, der auf dem freien Feld jemand berührt, der mit dem Schwert getötet wurde, oder eine Leiche oder einen Menschenknochen oder eine Grabstätte, soll sieben Tage unrein sein.+ 17  Man soll für den Unreinen etwas Asche von dem verbrannten Sündopfer nehmen und in einem Gefäß frisches Wasser daraufgießen. 18  Dann soll ein reiner Mann+ Ysop+ nehmen, ihn in das Wasser tauchen und damit das Zelt, alle Gefäße und die Menschen*, die dort waren, bespritzen beziehungsweise den, der den Knochen, den Getöteten, die Leiche oder die Grabstätte berührt hat. 19  Der Reine soll den Unreinen am dritten und am siebten Tag damit bespritzen und ihn am siebten Tag von Sünde reinigen.+ Dann soll der Betreffende seine Kleider waschen und sich im Wasser baden. Am Abend ist er rein. 20  Wer jedoch unrein ist und sich nicht reinigt*, der* muss aus der Versammlung entfernt* werden,+ denn er hat Jehovas Heiligtum verunreinigt. Da das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein. 21  Als Bestimmung auf Dauer gilt für sie: Wer das Reinigungswasser+ versprengt, soll seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, ist bis zum Abend unrein. 22  Alles, was der Unreine berührt, soll unrein sein, und wer* es berührt, ist bis zum Abend unrein.‘“+

Fußnoten

Wtl. „sein Fleisch“.
Wtl. „sein Fleisch“.
Oder „die Leiche irgendeiner Menschenseele“. Siehe Worterklärungen zu „Seele“.
Wtl. „damit“.
Oder „entsündigen“.
Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.
Oder „Seele“.
Oder „entsündigt“.
Oder „eine Leiche, die Seele irgendeines Menschen, der gestorben ist“. Siehe Worterklärungen zu „Seele“.
Oder „Seelen“.
Oder „entsündigt“.
Oder „die Seele“.
Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.
Oder „die Seele“.