Das dritte Buch Mose 7:1-38

7  Für das Schuldopfer gilt folgendes Gesetz:+ Es ist etwas Hochheiliges.  Das Schuldopfer soll an dem Ort geschlachtet werden, an dem die Brandopfer geschlachtet werden, und sein Blut+ soll an alle Seiten des Altars gesprengt werden.+  Man soll alles Fett darbringen,+ den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt,  und die beiden Nieren mit ihrem Fett, das in der Lendengegend ist. Auch das Fett an der Leber soll zusammen mit den Nieren entfernt werden.+  Der Priester soll alles auf dem Altar als Feueropfer für Jehova in Rauch aufgehen lassen.+ Es ist ein Schuldopfer.  Jede männliche Person unter den Priestern soll es essen.+ Es soll an einem heiligen Ort gegessen werden. Es ist etwas Hochheiliges.+  Das Gesetz für das Sündopfer gilt auch für das Schuldopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühne leistet.+  Wenn der Priester für jemand das Brandopfer darbringt, soll ihm die Haut+ des Brandopfers gehören, das ihm gebracht wurde.  Jedes Getreideopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf der Backplatte zubereitet wird,+ gehört dem Priester, der es darbringt. Es soll ihm gehören.+ 10  Doch jedes Getreideopfer, das mit Öl vermischt+ oder das trocken+ ist, soll zu gleichen Teilen unter allen Söhnen Aarons aufgeteilt werden. 11  Für das Gemeinschaftsopfer, das jemand Jehova darbringt, gilt folgendes Gesetz:+ 12  Wenn er es als Ausdruck des Dankes opfert,+ soll er zusammen mit dem Dankopfer ungesäuerte Ringbrote aus Ölteig darbringen, ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladenbrote und Ringbrote aus Feinmehl, das gut mit Öl vermischt und vermengt wurde. 13  Er soll mit den als Dankopfer dargebrachten Gemeinschaftsopfern auch gesäuerte Ringbrote opfern. 14  Von den Opferbroten soll er je eins als heiligen Anteil für Jehova darbringen. Es soll dem Priester gehören, der das Blut der Gemeinschaftsopfer versprengt.+ 15  Das Fleisch der als Dankopfer dargebrachten Gemeinschaftsopfer soll an dem Tag gegessen werden, an dem es geopfert wird. Nichts davon darf bis zum Morgen aufgehoben werden.+ 16  Ist das Opfer ein Gelübdeopfer+ oder ein freiwilliges Opfer,+ soll es an dem Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird. Was davon übrig ist, kann auch noch am nächsten Tag gegessen werden. 17  Was aber von dem Opferfleisch am dritten Tag noch übrig ist, soll verbrannt werden.+ 18  Wird jedoch von dem Fleisch des Gemeinschaftsopfers am dritten Tag noch etwas gegessen, dann wird der Opfernde keine Anerkennung finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es ist etwas Anstößiges, und wer* etwas davon isst, soll sich für sein Vergehen verantworten.+ 19  Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen werden. Es soll verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf das reine Fleisch essen. 20  Aber jemand*, der unrein ist und das Fleisch des für Jehova bestimmten Gemeinschaftsopfers isst, der* muss aus seinem Volk entfernt* werden.+ 21  Falls jemand* etwas Unreines berührt – entweder die Unreinheit eines Menschen+ oder ein unreines Tier+ oder irgendetwas Widerliches, das unrein ist+ – und etwas von dem Fleisch des für Jehova bestimmten Gemeinschaftsopfers isst, muss er* aus seinem Volk entfernt* werden.‘“ 22  Weiter sagte Jehova zu Moses: 23  „Teile den Israeliten mit: ‚Ihr dürft kein Fett von einem Stier, einem jungen Schafbock oder einer Ziege essen.+ 24  Das Fett eines tot aufgefundenen Tieres und das Fett eines Tieres, das von einem anderen Tier getötet wurde, kann für irgendwelche anderen Zwecke verwendet werden, nur essen dürft ihr es auf keinen Fall.+ 25  Wer Fett von einem Tier isst, das er Jehova als Feueropfer darbringt, muss aus seinem Volk entfernt* werden. 26  Ihr dürft an keinem der Orte, wo ihr wohnt, Blut essen,+ weder von Vögeln noch von anderen Tieren. 27  Wer* irgendwelches Blut isst, muss aus seinem Volk entfernt* werden.‘“+ 28  Jehova sagte weiter zu Moses: 29  „Teile den Israeliten mit: ‚Wer Jehova sein Gemeinschaftsopfer darbringt, soll Jehova einen Teil des Gemeinschaftsopfers als Opfergabe bringen.+ 30  Er soll mit eigenen Händen das Fett zusammen mit der Brust als Feueropfer für Jehova bringen+ und es als Schwingopfer vor Jehova hin- und herschwingen.+ 31  Der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen,+ aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.+ 32  Ihr sollt dem Priester den rechten Schenkel von euren Gemeinschaftsopfern als heiligen Anteil geben.+ 33  Der rechte Schenkel soll dem Sohn Aarons als Anteil gehören,+ der das Blut und das Fett der Gemeinschaftsopfer darbringt. 34  Ich nehme nämlich die Brust des Schwingopfers und den Schenkel des heiligen Anteils von den Gemeinschaftsopfern der Israeliten und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen. Diese Vorschrift gilt für die Israeliten auf Dauer.+ 35  Das war der Anteil von den Feueropfern Jehovas, der für die Priester – für Aaron und seine Söhne – beiseitegelegt werden sollte an dem Tag, an dem sie hergebracht wurden, um Jehova als Priester zu dienen.+ 36  Auf Jehovas Anordnung hin sollten sie diesen Anteil am Tag ihrer Salbung+ von den Israeliten erhalten. Diese Bestimmung gilt für ihre Generationen auf Dauer.‘“ 37  Das ist das Gesetz für das Brandopfer,+ das Getreideopfer,+ das Sündopfer,+ das Schuldopfer,+ das Einsetzungsopfer+ und das Gemeinschaftsopfer,+ 38  so wie Jehova es Moses auf dem Berg Sịnai an dem Tag anordnete,+ an dem er die Israeliten anwies, Jehova in der Wildnis Sịnai ihre Opfergaben darzubringen.+

Fußnoten

Oder „die Seele“.
Oder „die Seele“.
Oder „diese Seele“.
Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.
Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.
Oder „diese Seele“.
Oder „eine Seele“.
Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.
Oder „Die Seele“.
Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.

Studienanmerkungen

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