Zurück zum Inhalt

Zum Inhaltsverzeichnis springen

Gerichtsbezirk

Gerichtsbezirk

Ein Verwaltungsbezirk, der einer Zentralregierung untersteht (Est 1:16; 2:3, 18). Die Bibel erwähnt Gerichtsbezirke in Verbindung mit Israel, Babylon und Medo-Persien (1Kö 20:14-19; Est 1:1-3; Da 3:1, 3, 30). Das hebräische und aramäische Wort für „Gerichtsbezirk“ (medhináh) ist von dem Wurzelverb din abgeleitet, das „richten“ bedeutet.

Der Prophet Daniel wurde zum Herrscher über den ganzen Gerichtsbezirk Babylon eingesetzt, der möglicherweise der Hauptbezirk war und die Stadt Babylon einschloss (Da 2:48). Seinen drei hebräischen Gefährten Schadrach, Meschach und Abednego wurden ebenfalls Verwaltungsposten in diesem Bezirk zugewiesen (Da 2:49; 3:12). Elam war anscheinend ein weiterer babylonischer Gerichtsbezirk (Da 8:2). Die aus dem Exil zurückgekehrten Juden wurden als „Söhne des Gerichtsbezirks“ bezeichnet, vielleicht weil sie im Gerichtsbezirk Babylon gelebt hatten (Esr 2:1; Ne 7:6). Die Bezeichnung mag aber auch eine Anspielung darauf sein, dass sie Bewohner des medo-persischen Gerichtsbezirks Juda waren (Ne 1:3).

Zumindest während der Regierung von Ahasverus (Xerxes I.) bestand das Medo-Persische Reich aus 127 Gerichtsbezirken, die von Indien bis Äthiopien reichten. Überall in diesem riesigen Reich lebten verstreut Juden (Est 1:1; 3:8; 4:3; 8:17; 9:2, 30). Das Land Juda mit seinem eigenen Statthalter und mit untergeordneten Verwaltungsbeamten war einer der 127 Gerichtsbezirke (Ne 1:3; 11:3). Doch gehörte Juda anscheinend zu einem noch größeren Verwaltungsbereich, der einem höheren Regierungsbeamten unterstand. Dieser Beamte leitete offenbar schwerwiegende Klagen, die die von ihm beaufsichtigten Bezirke betrafen, an den König weiter und wartete dann auf eine königliche Ermächtigung zum Handeln. Auch geringere Beamte konnten um eine Untersuchung der Vorgänge in einem bestimmten Gerichtsbezirk bitten (Esr 4:8-23; 5:3-17). Mit der Erlaubnis des Königs konnten die Gerichtsbezirke aus seinem Schatz Gelder erhalten. Die königlichen Verordnungen wurden mithilfe von Eilboten in die verschiedenen Teile des Reiches gesandt (Esr 6:6-12; Est 1:22; 3:12-15; 8:10-14). Daher waren alle Bewohner der Gerichtsbezirke mit den Gesetzen und Verordnungen der Zentralregierung vertraut. (Vgl. Est 4:11.)

Das System der Gerichtsbezirke in verschiedenen Nationen des Altertums erschwerte oft das Los der unterworfenen Völker. Diese Tatsache wurde von dem weisen Schreiber des Buches Prediger (5:8) anerkannt. (Siehe PROVINZ.)