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Opfer

Opfer

Von jeher bringen Menschen Gott Opfer dar. Im ersten Fall, über den berichtet wird, brachte Adams ältester Sohn Kain einige Früchte des Erdbodens dar, während sein jüngerer Sohn Abel die Erstlinge seiner Herde opferte. Offensichtlich waren die beiden Brüder unterschiedlich eingestellt und hatten verschiedene Beweggründe, denn Gott erkannte Abels Opfer an, doch Kains Opfergabe missfiel ihm. (Der Gesetzesbund sah später sowohl Tier- als auch Getreideopfer vor.) Abel muss an die Befreiung durch den verheißenen Samen geglaubt haben und erkannte womöglich, dass Blut vergossen werden musste – jemandem würde ‘die Ferse zermalmt’ werden –, damit die Menschheit die Vollkommenheit wiedererlangen konnte, die Adam und Eva verloren hatten (1Mo 3:15). Da er sich seiner Sündhaftigkeit bewusst war, bewog ihn sein Glaube, ein blutiges Opfer darzubringen, wodurch ein prophetisches Bild des wirklichen Opfers für Sünden, Jesus Christus, geschaffen wurde (1Mo 4:1-4; Heb 11:4).

In der patriarchalischen Gesellschaft. Nachdem Noah die Arche verlassen hatte, brachte er als Familienoberhaupt Jehova ein Dankopfer dar, das „beruhigend“ (beschwichtigend, besänftigend) wirkte, worauf Jehova mit Noah und seinen Nachkommen den Regenbogenbund schloss (1Mo 8:18-22; 9:8-16). Später lesen wir, dass treue Patriarchen Jehova Opfer darbrachten (1Mo 31:54; 46:1). Hiob leistete als Familienoberhaupt Priesterdienste, indem er Gott für seine Familie Brandopfer darbrachte (Hi 1:5). Abrahams Bereitschaft, auf Anweisung Jehovas seinen Sohn Isaak zu opfern, war das beachtenswerteste und bedeutungsvollste Opfer der alten Zeit. Nachdem Jehova Abrahams Glauben und Gehorsam gesehen hatte, beschaffte er gütigerweise einen Widder als Ersatz. Abrahams Tat war ein prophetisches Bild davon, dass Jehova seinen einziggezeugten Sohn Jesus Christus opfern würde (1Mo 22:1-14; Heb 11:17-19).

Unter dem Gesetz. Die im Gesetzesbund vorgeschriebenen Opfer wiesen alle auf Jesus Christus und sein Opfer oder auf dessen segensreiche Auswirkungen hin (Heb 8:3-5; 9:9; 10:5-10). Da Jesus Christus ein vollkommener Mensch war, mussten alle Opfertiere fehlerlos, makellos sein (3Mo 1:3, 10; 3:1). Sowohl die Israeliten als auch ansässige Fremdlinge, die Jehova anbeteten, waren verpflichtet, die verschiedenen Opfer darzubringen (4Mo 15:26, 29).

Brandopfer. Brandopfer wurden Gott ganz dargebracht; der Opfernde durfte nichts davon zurückbehalten. (Vgl. Ri 11:30, 31, 39, 40.) Brandopfer stellten die an Jehova gerichtete Bitte dar, das Sündopfer, das manchmal begleitend dargebracht wurde, anzunehmen oder dessen Annahme zu bestätigen. Als „Brandopfer“ opferte sich Jesus Christus ganz, vollständig.

Anlässe für Brandopfer und ihre Merkmale:

1. Regelmäßige Opferzeiten: jeden Morgen und Abend (2Mo 29:38-42; 3Mo 6:8-13; 4Mo 28:3-8), an jedem Sabbat (4Mo 28:9, 10), am ersten Tag jedes Monats (4Mo 10:10), am Passah und an den sieben Tagen des Festes der ungesäuerten Brote (3Mo 23:6-8; 4Mo 28:16-19, 24), am Sühnetag (3Mo 16:3, 5, 29, 30; 4Mo 29:7-11), zu Pfingsten (3Mo 23:16-18; 4Mo 28:26-31), an jedem Tag des Laubhüttenfestes (4Mo 29:12-39).

2. Andere Anlässe: bei der Einsetzung der Priesterschaft (3Mo 8:18-21; siehe EINSETZUNG), bei der Einsetzung der Leviten (4Mo 8:6, 11, 12), beim Abschluss von Bündnissen (2Mo 24:5; siehe BUND), zusammen mit Gemeinschaftsopfern und gewissen Schuld- und Sündopfern (3Mo 5:6, 7, 10; 16:3, 5), beim Erfüllen von Gelübden (4Mo 15:3, 8), in Verbindung mit der Erfüllung von Reinigungsvorschriften (3Mo 12:6-8; 14:2, 30, 31; 15:13-15, 30).

3. Opfertiere und Verfahrensweise: Stier, Widder, Ziegenbock, Turteltaube oder junge Taube (3Mo 1:3, 5, 10, 14). Handelte es sich um ein vierbeiniges Tier, so legte der Opfernde seine Hand auf den Kopf des Tieres (wodurch er anerkannte, dass es sein Opfer und für ihn, zu seinen Gunsten, war) (3Mo 1:4). Das Tier wurde geschlachtet und das Blut ringsum auf den Brandopferaltar gesprengt (3Mo 1:5, 11); es wurde enthäutet und in Stücke zerlegt; seine Eingeweide (Abfall wurde nicht auf dem Altar verbrannt) und seine Schenkel wurden gewaschen; der Kopf und die anderen Körperteile wurden auf den Altar gelegt (der amtierende Priester erhielt die Haut; 3Mo 7:8) (3Mo 1:6-9, 12, 13). War das Opfertier ein Vogel, dann wurden Kropf und Federn entfernt, und Kopf und Körper wurden auf dem Altar verbrannt (3Mo 1:14-17).

Gemeinschaftsopfer (oder Friedensopfer). Gemeinschaftsopfer, die für Jehova annehmbar waren, bedeuteten Frieden mit ihm. Der Opfernde und seine Hausgemeinschaft aßen gemeinsam davon (im Vorhof der Stiftshütte; nach der Tradition wurden entlang der Innenseite des Vorhangs, der den Vorhof umgab, Hütten errichtet; im Tempel waren Speiseräume vorhanden). Der amtierende Priester erhielt einen Anteil, und die diensttuenden Priester bekamen auch einen Anteil. Jehova selbst empfing den Wohlgeruch des verbrennenden Fettes. Das Blut wurde Gott gegeben, da es das Leben darstellt und ihm gehört. Die Priester, die Opfernden und Jehova waren bei diesem Mahl gewissermaßen zusammen, was auf ein friedliches Verhältnis hindeutete. Wer an diesem Mahl in einem Zustand der Unreinheit (irgendeiner im Gesetz erwähnten Unreinheit) teilnahm oder von dem Fleisch aß, wenn es über die vorgeschriebene Zeit hinaus aufbewahrt worden war (in dem warmen Klima wäre es verdorben), musste von seinem Volk abgeschnitten werden. Er verunreinigte oder entweihte das Mahl, weil er entweder selbst unrein war oder weil er etwas, was verdorben war, vor Jehova aß und dadurch zeigte, dass er heilige Dinge verachtete (3Mo 7:16-21; 19:5-8).

Das Abendmahl des Herrn (Gedächtnismahl) ist ein Gemeinschaftsmahl (1Ko 10:16). Diejenigen, die dem ‘neuen Bund kraft des Blutes Jesu’ angehören, sind bei diesem Mahl im Glauben miteinander vereint, indem sie von den Symbolen nehmen, die das Blut Jesu und seinen Leib darstellen. Sie haben dabei auch Gemeinschaft mit Jehova, dem Urheber dieser Vorkehrung. Sie sind um Jehovas Wohlgefallen bemüht und befinden sich nicht nur miteinander in Frieden, sondern durch Jesus Christus auch mit Jehova. In Einklang damit, dass diejenigen, die vom Gemeinschaftsmahl aßen, rein sein mussten, weist Paulus warnend darauf hin, dass sich der Christ, der am Abendmahl teilnimmt, vorher prüfen sollte. Den Anlass oder die Symbole – Wein und ungesäuertes Brot – leichtfertig oder geringschätzig zu betrachten wäre eine Entweihung heiliger Dinge, die ein Strafgericht nach sich ziehen würde (1Ko 11:25, 27-29; siehe ABENDMAHL DES HERRN).

Beim Danksagungsopfer, einem Gemeinschaftsopfer, durch das Gott für seine Versorgung mit Nahrung und für seine liebende Güte gepriesen wurde, aß man Fleisch und sowohl gesäuertes als auch ungesäuertes Brot. Der Opfernde beging diesen Anlass also sozusagen mit „täglichem Brot“. (Gesäuertes Brot durfte Gott jedoch niemals auf dem Altar dargebracht werden.) Bei einem solchen Opfer, das als Ausdruck der Dankbarkeit und zum Lobpreis Gottes dargebracht wurde, musste das Fleisch noch am selben Tag gegessen werden, es durfte nichts bis zum nächsten Tag aufgehoben werden (bei anderen Gemeinschaftsopfern durfte das Fleisch auch noch am zweiten Tag gegessen werden) (3Mo 7:11-15). Das erinnert uns an das Gebet, das Jesus Christus seine Nachfolger lehrte: „Gib uns heute unser Brot für diesen Tag“ (Mat 6:11).

Anlässe für Gemeinschaftsopfer und ihre Merkmale:

1. Anlässe: beim Abschluss von Bündnissen (2Mo 24:5); zu Festzeiten und am Monatsanfang (4Mo 10:10; 2Mo 12:2-14; 3Mo 23:15-19; 4Mo 29:39) sowie bei anderen Gelegenheiten.

2. Zweck: Gottes Wohlgefallen zu erlangen; inständige, flehentliche Bitte an Gott in Zeiten des Unglücks (3Mo 19:5; Ri 20:26; 21:4; 1Sa 13:9; 2Sa 24:25).

3. Opfertiere und Verfahrensweise: männliche oder weibliche Rinder, Schafe, Ziegen (keine Vögel, weil sie für ein Opfermahl als zu klein galten) (3Mo 3:1, 6, 12). Der Opfernde legte seine Hand auf den Kopf des Tieres; das Tier wurde geschlachtet; der Priester sprengte das Blut ringsum auf den Brandopferaltar (3Mo 3:2, 8, 13); das Fett (einschließlich des Fettschwanzes der Schafe) wurde auf den Brandopferaltar gelegt (3Mo 3:3-5, 9); die Brust war für die Priester, der rechte Schenkel für den amtierenden Priester (2Mo 29:26, 28; 3Mo 7:28-36).

4. Arten: Danksagung oder Lobpreisung; Gelübde (siehe 4Mo 6:13, 14, 17); freiwillig.

Sündopfer. Diese Opfer waren für unabsichtliche Sünden, die zufolge der Unvollkommenheit begangen wurden – nicht „mit erhobener Hand“, d. h. nicht öffentlich, trotzig, vorsätzlich (4Mo 15:30, 31, Fn.). Als Opfer wurden verschiedene Tiere – vom Stier bis zur Taube – verwendet, je nach der Stellung und den Verhältnissen des Opfernden, dessen Sünde gesühnt werden sollte. Bemerkenswert ist, dass die in 3. Mose, Kapitel 4 behandelten Sünden darin bestanden, dass sich jemand schuldig gemacht hatte, indem er in einem der Dinge gesündigt hatte, „die nach Jehovas Geboten nicht getan werden sollten“ (3Mo 4:2, 13, 22, 27). Näheres über die am Sühnetag dargebrachten Sündopfer ist unter SÜHNETAG zu finden.

Anlässe für Sündopfer und ihre Merkmale:

1. Für eine Sünde des Hohen Priesters, die Schuld auf das Volk brachte (3Mo 4:3): Der Hohe Priester holte einen Stier und legte seine Hand auf dessen Kopf; der Stier wurde geschlachtet; sein Blut wurde in das Heilige gebracht und vor den Vorhang gesprengt; etwas davon wurde auf die Hörner des Räucheraltars gestrichen, und der Rest wurde an den Sockel des Brandopferaltars gegossen; das Fett wurde (wie bei den Gemeinschaftsopfern) auf dem Brandopferaltar verbrannt (3Mo 4:4-10), und der Kadaver (einschließlich der Haut) wurde an einem reinen Ort außerhalb der Stadt verbrannt, wo man die Altarasche hinschüttete (3Mo 4:11, 12).

2. Für Sünden der ganzen Gemeinde (von der Gemeinde begangene Sünden, von denen die Führer des Volkes erst später erfuhren) (3Mo 4:13): Die Versammlung brachte einen Stier; die älteren Männer legten die Hände auf dessen Kopf; jemand schlachtete den Stier; im Übrigen verfuhr man damit so wie bei einer Sünde des Hohen Priesters (3Mo 4:14-21).

Eine Sünde des amtierenden Hohen Priesters, der die ganze Nation vor Jehova vertrat, machte die gesamte Gemeinde schuldig. Es konnte sich dabei um ein Versehen handeln, z. B. um ein Fehlurteil, um die Falschanwendung des Gesetzes oder um einen Fehlentscheid in einer Frage von nationaler Bedeutung. Für eine solche Sünde und die Sünden der ganzen Gemeinde wurde das wertvollste Opfer, ein Stier, gefordert (3Mo 4:3, 13-15).

Bei Sündopfern für Einzelpersonen wurde das Blut nur bis zum Altar gebracht. Doch bei einer Sünde des Hohen Priesters oder bei Sünden der ganzen Gemeinde wurde das Blut auch in das Heilige, das erste Abteil des Heiligtums, gebracht und dort vor den Vorhang gesprengt, hinter dem Jehova „wohnte“, dargestellt durch ein übernatürliches Licht über der Bundeslade im Allerheiligsten. (Nur in Verbindung mit den jeweils am Sühnetag dargebrachten Sündopfern wurde Blut in das Allerheiligste, das zweite Abteil, gebracht; 3Mo 16.) Kein Priester durfte etwas von den Opfern essen, deren Blut in das Heilige gebracht worden war (3Mo 6:30).

3. Sünde eines Vorstehers: Die Verfahrensweise war ähnlich, außer dass ein Ziegenböckchen verwendet und das Blut nicht in das Heilige gebracht wurde. Etwas davon wurde auf die Hörner des Brandopferaltars getan; das Übrige goss man an dessen Sockel; das Fett ließ man auf dem Altar in Rauch aufgehen (3Mo 4:22-26); wie bei anderen Sündopfern erhielten die Priester offensichtlich einen Anteil zum Essen (3Mo 6:24-26, 29); Gefäße, in denen das Fleisch gekocht worden war, mussten gescheuert oder (sofern es irdene Gefäße waren) zerschlagen werden, damit nichts von dem „Hochheiligen“ entweiht wurde, falls man die Gefäße für gewöhnliche Zwecke verwendete und noch etwas von dem Opfer daran haftete (3Mo 6:27, 28).

4. Sünde eines einzelnen Israeliten: Ein Zicklein oder ein weibliches Lamm wurde verwendet; die Verfahrensweise war die gleiche wie für die Sünde eines Vorstehers (3Mo 4:27-35).

Die im Folgenden behandelten Sünden unterscheiden sich von den vorher erwähnten darin, dass „nicht alle diese Gebote [Gottes]“ eingehalten wurden; es handelt sich also um Unterlassungssünden (4Mo 15:22).

5. Für die ganze Gemeinde wurde ein Ziegenböckchen verwendet (4Mo 15:22-26), für eine Einzelperson eine in ihrem ersten Jahr stehende Ziege (4Mo 15:27-29).

Fälle, in denen die Priester einen Teil des Sündopfers essen sollten, betrachtete man anscheinend so, als ob sie durch ihre Teilnahme „die Verantwortung für das Vergehen“ derer, die das Sündopfer darbrachten, tragen würden, um kraft ihres heiligen Amtes „für sie vor Jehova Sühne zu leisten“ (3Mo 10:16-18; 9:3, 15).

Schuldopfer. Schuldopfer waren ebenfalls Opfer für Sünden, denn jede Schuld entsteht durch Sünde. Die Schuldopfer wurden für eine bestimmte Art von Sünden dargebracht, bei denen ein Recht Jehovas oder ein Recht seiner heiligen Nation verletzt worden war. Sie unterschieden sich leicht von anderen Sündopfern, und zwar darin, dass Genugtuung geleistet oder das begangene Unrecht berichtigt werden musste. Das Schuldopfer sollte Jehova wegen der Verletzung seines Rechts Genugtuung geben oder dem reumütigen Übeltäter wieder gewisse Bundesrechte einräumen und ihn von der Strafe für seine Sünde befreien. (Vgl. Jes 53:10.)

In den in 3. Mose 5:1-6, 17-19 angeführten Fällen hatten die Betreffenden unabsichtlich, gedankenlos oder aus Unachtsamkeit gesündigt und wünschten, als sie darauf aufmerksam gemacht wurden, die Sache in Ordnung zu bringen. Die in 3. Mose 6:1-7 behandelten Sünden dagegen wurden nicht unwissentlich oder aus Unachtsamkeit, sondern infolge von sündigen Neigungen und Begierden begangen, nicht vorsätzlich, nicht „mit erhobener Hand“, nicht um sich gegen Gott aufzulehnen. Der Betreffende wurde dann von Gewissensbissen geplagt und bereute freiwillig, indem er seine Sünde bekannte und, nachdem er die Sache wiedergutgemacht hatte, Barmherzigkeit und Vergebung suchte (Mat 5:23, 24).

Diese Gesetze heben die Tatsache hervor, dass das mosaische Gesetz einerseits gegenüber dem vorsätzlichen, reuelosen Sünder streng war, andererseits aber Raum dafür ließ, Beweggründe, Umstände und die Einstellung des Betreffenden in Betracht zu ziehen und Barmherzigkeit zu erweisen, wie dies auch in der Christenversammlung der Fall ist. (Vgl. 3Mo 6:1-7; 2Mo 21:29-31; 4Mo 35:22-25; 2Ko 2:5-11; 7:8-12; 1Ti 1:2-16.) Beachtenswert ist jedoch, dass keine dieser Sünden ungestraft begangen werden konnte; dem Geschädigten musste Ersatz geleistet werden, und Jehova musste ein Schuldopfer dargebracht werden. Der Vollzug der Schuldopfer unterschied sich kaum von dem der Sündopfer, und die Priester erhielten einen Anteil (3Mo 7:1, 5-7).

Anlässe für Schuldopfer und ihre Merkmale:

1. Wer Zeuge einer öffentlichen Verfluchung geworden war, aber nicht darüber berichtet hatte; jemand, der durch die Berührung eines toten Körpers oder einer unreinen Person unwissentlich unrein geworden war; wer übereilt oder unbesonnen geschworen hatte, etwas zu tun oder nicht zu tun (3Mo 5:1-4): Er musste bekennen, in welcher Hinsicht er gesündigt hatte (3Mo 5:5). Das Schuldopfer richtete sich nach den finanziellen Verhältnissen (3Mo 5:6-10). War es ein Getreideopfer, so wurde weder Öl noch duftendes Harz beigefügt, weil es ein Sündopfer und ein erforderliches Getreideopfer war, kein freiwilliges; ein freiwilliges Getreideopfer wurde von jemand, der Gottes Anerkennung genoss, freudig dargebracht (3Mo 5:11-13).

2. Wer unabsichtlich gegen die heiligen Dinge Jehovas sündigte (wer sich z. B. unwissentlich etwas von dem Getreide aneignete, das als Zehnter für das Heiligtum beiseitegelegt worden war, und es für sich selbst oder seine Familie verwendete [denn durch gewöhnlichen Gebrauch wurde etwas Heiliges entweiht]) (3Mo 5:15a; vgl. 3Mo 22:14-16): Er musste dem Heiligtum Ersatz leisten und ein Fünftel davon hinzufügen (3Mo 5:16). Ein Widder wurde als Schuldopfer dargebracht (3Mo 5:15).

3. Wer unwissentlich (vielleicht aus Unachtsamkeit) etwas tat, was Jehova verboten hatte: Er musste einen Widder „gemäß dem Schätzwert“ als Opfer darbringen (3Mo 5:17-19).

4. Wer seinen Mitmenschen hinterging, indem er ihm etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes entwendete, ihn bestahl oder betrog, etwas Gefundenes behielt und es leugnete (3Mo 6:2, 3; vgl. 2Mo 22:7-13, wobei zu beachten ist, dass in dieser Aufzählung keine Falschaussage gegen einen Mitmenschen gemeint ist, wie es in 5Mo 5:20 der Fall ist): Zuerst musste er die Sünde bekennen. Dann musste er dem Geschädigten vollen Ersatz leisten und noch ein Fünftel hinzufügen (3Mo 6:4, 5; 4Mo 5:6, 7). Wenn der Geschädigte gestorben war, erhielt der nächste männliche Verwandte den Ersatz; war kein naher Verwandter vorhanden, so erhielt der Priester den Ersatz (4Mo 5:8). Dann musste der Sünder einen Widder als Schuldopfer darbringen.

Getreideopfer. Getreideopfer wurden zusammen mit Gemeinschaftsopfern, Brandopfern, Sündopfern und als Erstlingsfrucht dargebracht; zu anderen Zeiten auch unabhängig davon (2Mo 29:40-42; 3Mo 23:10-13, 15-18; 4Mo 15:8, 9, 22-24; 28:9, 10, 20, 26-28; Kap. 29). Diese Opfer waren eine Anerkennung für Gottes Freigebigkeit, seine vielen Segnungen und den von ihm bewirkten Wohlstand. Oft wurden sie zusammen mit Öl und Weihrauch dargebracht. Getreideopfer konnten aus Feinmehl oder gerösteten Körnern bestehen oder aus ringförmigen Kuchen oder Fladen, die im Ofen gebacken, auf der Backplatte oder in der Fettbadpfanne zubereitet waren. Etwas davon wurde auf den Brandopferaltar getan, etwas wurde von den Priestern gegessen, und bei Gemeinschaftsopfern nahm auch der Opfernde teil (3Mo 6:14-23; 7:11-13; 4Mo 18:8-11). Auf dem Altar dargebrachte Getreideopfer durften weder Sauerteig noch „Honig“ (womit wahrscheinlich Feigensirup oder Fruchtsaft gemeint ist) enthalten, da dieser hätte gären können (3Mo 2:1-16).

Trankopfer. Trankopfer wurden mit den meisten anderen Opfern zusammen dargebracht, besonders nachdem sich die Israeliten im Land der Verheißung angesiedelt hatten (4Mo 15:2, 5, 8-10). Sie bestanden aus Wein („berauschendem Getränk“) und wurden auf den Altar ausgegossen (4Mo 28:7, 14; vgl. 2Mo 30:9; 4Mo 15:10). Der Apostel Paulus schrieb an die Christen in Philippi: „Wenn ich auch gleich einem Trankopfer über das Schlachtopfer und den öffentlichen Dienst, wozu der Glaube euch geführt hat, ausgegossen werde, bin ich fröhlich.“ Hier gebrauchte er das Trankopfer als Sinnbild, um seine Bereitschaft, sich für seine Mitchristen zu verausgaben, zum Ausdruck zu bringen (Php 2:17). Kurz vor seinem Tod schrieb er an Timotheus: „Schon werde ich wie ein Trankopfer ausgegossen, und die bestimmte Zeit für meine Erlösung steht bevor“ (2Ti 4:6).

Webeopfer. Beim Webeopfer legte der Priester offensichtlich seine Hände unter die Hände des Opfernden, der seine Gabe selbst hielt, und bewegte sie hin und her; oder der Priester hielt die Gabe und bewegte sie hin und her (3Mo 23:11a). Als Mittler des Gesetzesbundes scheint Moses dies für Aaron und dessen Söhne getan zu haben, als er sie in das Priesteramt einführte (3Mo 8:28, 29). Diese Handlung versinnbildlichte, dass die Opfergaben Jehova dargebracht wurden. Gewisse Webeopfer fielen den Priestern als Anteil zu (2Mo 29:27).

Am 16. Nisan brachte der Hohe Priester eine Garbe (ein Gomer-Maß) der Erstlingsfrucht der Gerstenernte als Webeopfer dar. Im Jahr 33 u. Z. wurde Jesus Christus an diesem Tag als „der Erstling derer, die im Tod entschlafen sind“, auferweckt (1Ko 15:20; 3Mo 23:11b; Joh 20:1). Am Pfingsttag wurden zwei gesäuerte Brote, die Erstlingsfrucht der Weizenernte, als Webeopfer dargebracht (3Mo 23:15-17). Am Pfingsttag des Jahres 33 u. Z. konnte Jesus als Hoher Priester im Himmel die ersten seiner Brüder aus der Christenversammlung Jehova darstellen; sie wurden aus der sündigen Menschheit ausgewählt und durch die Ausgießung des heiligen Geistes gesalbt (Apg 2:1-4, 32, 33; vgl. Jak 1:18).

Heilige Anteile (Hebeopfer). Das hebräische Wort terumáh wird manchmal mit „heiliger Anteil“ übersetzt, wenn es sich auf den Teil des Opfers bezieht, der als Anteil für die Priester davon abgehoben wurde (2Mo 29:27, 28; 3Mo 7:14, 32; 10:14, 15). Das Wort wird auch häufig mit „Beitrag“ wiedergegeben, wenn es sich auf Dinge bezieht, die dem Heiligtum gegeben wurden und die – ausgenommen das, was auf dem Altar geopfert wurde – ebenfalls den Priestern zufielen (4Mo 18:8-13, 19, 24, 26-29; 31:29; 5Mo 12:6, 11).