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In den meisten Ländern gesetzlich anerkannt

In den meisten Ländern gesetzlich anerkannt

In den meisten Ländern gesetzlich anerkannt

Im Jahre 1980 war es Jehovas Zeugen möglich, ihr Predigtwerk in 187 Ländern legal durchzuführen. In vielen dieser Länder sind in Übereinstimmung mit den staatlichen Bestimmungen lokale Körperschaften gegründet worden. In anderen sind die früheren hauptsächlichen Körperschaften der Zeugen Jehovas gesetzlich registriert worden, um die Erlaubnis zu haben, Eigentümer von Grundbesitz zu sein, Missionare im Land zu haben und Literatursendungen zu empfangen.

Folgendes sind die hauptsächlichen gesetzlich anerkannten Körperschaften, durch die Jehovas Zeugen vertreten werden, sowie die Daten ihrer Gründung:

1884 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (USA)

1909 Watchtower Bible and Tract Society of New York, Inc. (USA)

1914 International Bible Students Association, London (England), mit Tochtergesellschaften in Kanada und anderen Ländern des britischen Commonwealth

1953 Monomi-no-Tõ Seisho Sasshi Kyõkai (Japan)

1956 Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Bundesrepublik Deutschland)

1979 Association Chrétienne Les Témoins de Jehóvah de France (Frankreich)

ERÖFFNUNG DES WERKES IN EINIGEN LÄNDERN

Im Dienstjahr 1980, am 27. September 1979, hob die neue Regierung der Zentralafrikanischen Republik erfreulicherweise das Verbot auf, das über Jehovas Zeugen verhängt worden war. In Zaire wurde unser Werk am 30. April von der Regierung anerkannt. Es war dort allerdings nicht verboten gewesen. Doch nun wird es möglich sein, unsere Tätigkeit in diesem Land noch weiter auszudehnen.

Wir bedauern es, mitteilen zu müssen, daß unser Werk im Iran am 24. Juli 1980 gesetzlich aufgelöst wurde. Alle unsere Religionslehrer wurden ausgewiesen. Sie kamen zunächst nach Europa, bis sie Zuteilungen für andere Länder erhielten.

VERFOLGUNGEN UND INHAFTIERUNGEN GEHEN WEITER

Jesus sagte: „Ein Sklave ist nicht größer als sein Herr. Wenn sie mich verfolgt haben, werden sie auch euch verfolgen“ (Joh. 15:20). So kommt es, daß noch Hunderte unserer Brüder im Gefängnis sind. Jehovas Zeugen wissen, daß es für eine gerechte Sache ist, wenn sie als Christen leiden (Joh. 17:16; Jes. 2:4). Sie leiden nicht, weil sie sich in Politik eingemischt, sich an einer staatsgefährdenden Verschwörung beteiligt oder ein Gewaltverbrechen begangen hätten (1. Petr. 4:15, 16). Jehovas Zeugen werden somit nicht verfolgt, weil sie ein solches Unrecht begangen hätten, sondern weil sie die Gebote Gottes halten und sich eifrig an dem Werk des Zeugnisgebens für Jesus beteiligen (Offb. 12:17).

VOR GERICHT

Von Zeit zu Zeit kommen immer noch Rechtsfälle vor die Gerichte, bei denen es um Diener Jehovas geht, die treu an ihrem christlichen Stand festhalten. In Kanada hat es einige Prozesse wegen der Blutfrage gegeben. In den Vereinigten Staaten gab es Gerichtsfälle, bei denen es um das Recht ging, von Haus zu Haus zu predigen. Durch den Rechtssieg über die Stadt Ladue (Missouri) wurden die vielen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten bekräftigt, die vor über 30 Jahren zugunsten von Jehovas Zeugen gefällt wurden, und es wurde bestätigt, daß wir das gesetzliche Recht haben, unsere Evangelisationstätigkeit von Haus zu Haus durchzuführen.

Ebenfalls in diesem Jahr hat der Oberste Gerichtshof von Indien bestätigt, daß ein Zeuge Jehovas das Recht hat, sich zu weigern, an nationalistischen Feierlichkeiten in Verbindung mit seiner weltlichen Arbeit teilzunehmen. Im Juli 1980 bestätigte der Oberste Gerichtshof von Argentinien, daß einem ausländischen Zeugen Jehovas nicht aufgrund seiner Religionszugehörigkeit verweigert werden kann, im Land ständigen Wohnsitz zu haben. Diejenigen, die um Christi willen vor Gerichten und Herrschern erscheinen, sind nicht ohne Helfer (Mark. 13:9-11).

JEHOVA DANKBAR FÜR EIN WEITERES FRUCHTBARES JAHR

Die leitende Körperschaft betrachtet es als ein Vorrecht, diesen Verwalterbericht über das weltweite Werk des Volkes Jehovas im Jahre 1980 zu geben. Die 16 Glieder, aus denen die leitende Körperschaft gegenwärtig besteht, haben sowohl als vereinte Gruppe als auch in den verschiedenen Komitees gedient, wie es im Jahrbuch 1977, Seite 258 und 259 ausführlich beschrieben wurde.

Wir sind Jehova sehr dankbar, daß er seine Diener in dieser Zeit des Endes ein weiteres Jahr als Arbeiter in seinem weltweiten Weingarten gebraucht hat (Matth. 13:39). Die Zahl der Erntearbeiter ist auf 2 272 278 angewachsen, und darüber freuen wir uns. Trotzdem bitten wir, wie Jesus uns anwies, „den Herrn der Ernte, daß er Arbeiter in seine Ernte aussende“ (Luk. 10:2). Wir erwarten daher, daß wir im Jahre 1981 viele weitere Gefährten in diesem beglückenden Predigtdienst haben werden.

Als Verwalter dessen, was unserer Obhut anvertraut wurde, bringen wir unsere Wertschätzung für die weltweite Zusammenarbeit all der Brüder zum Ausdruck, die diesen Jahresbericht ermöglicht haben. Aus vollem Herzen danken wir auch Jehova, unserem Gott, und seiner weibesgleichen Organisation, die unter der Führung unseres Königs und Hohenpriesters Jesus Christus steht, dafür, daß sie so liebevoll für uns sorgen, uns beschützen und uns stets mit geistiger Speise versorgen. Freudig stimmen wir in das Lied Mose und in das Lied des Lammes ein:

„Groß und wunderbar sind deine Werke, Jehova Gott, du Allmächtiger. Gerecht und wahrhaftig sind deine Wege, König der Ewigkeit. Wer wird dich nicht wirklich fürchten, Jehova, und deinen Namen verherrlichen, denn du allein bist loyal? Denn alle Nationen werden kommen und vor dir anbeten, weil deine gerechten Verordnungen kundgemacht worden sind“ (Offb. 15:3, 4).

Eure Brüder

Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas