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Religionsfreiheit dank Jehovas Zeugen

Religionsfreiheit dank Jehovas Zeugen

Religionsfreiheit dank Jehovas Zeugen

„EHE man einem Zeugen Jehovas die Tür vor der Nase zumacht“, so die Zeitung USA Today, „sollte man einmal innehalten und über die schändliche Verfolgung nachdenken, die diese Glaubensgemeinschaft vor nicht allzu langer Zeit erdulden mußte, und auch über den enormen Beitrag, den sie in unser aller Interesse zu den im ersten Zusatzartikel verankerten Freiheiten geleistet hat.“ Jehovas Zeugen wurden in den Vereinigten Staaten von Anfang bis Ende der 1940er Jahre verfolgt, unter anderem weil sie den Fahnengruß verweigerten (2. Mose 20:4, 5).

In den fünf Jahren von 1938 bis 1943 kamen rund 30 Fälle, bei denen es um Zeugen Jehovas ging, vor das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten. Die Zeitung fuhr fort: „Jehovas Zeugen warfen in Verbindung mit dem ersten Zusatzartikel so oft Kernfragen auf, daß Richter Harlan Fiske Stone schrieb: ‚An sie sollte eine Stiftung gemacht werden angesichts der Hilfe, die sie bei der Lösung rechtlicher Probleme in bezug auf die bürgerlichen Freiheiten leisten.‘ “

Gegen Ende des Artikels hieß es: „Alle Religionsgemeinschaften haben den Zeugen Jehovas für die Ausweitung der [Religions-]Freiheit zu danken.“

[Bildnachweis auf Seite 32]

Hintergrund, Gebäude: Photo by Josh Mathes, Collection of the Supreme Court of the United States; unten links, Richter: Collection of the Supreme Court of the United States