Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht
Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht
JEHOVAS ZEUGEN in Deutschland erzielten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen wichtigen Teilerfolg. Auf dem Weg zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind sie einen bedeutenden Schritt weitergekommen.
Seit über 100 Jahren sind Jehovas Zeugen in Deutschland tätig. Im 20. Jahrhundert wurden sie unter zwei Diktaturen — der nationalsozialistischen und der kommunistischen — heftig verfolgt. Seit 1990 bemühen sie sich um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach zwei günstigen und einem abschlägigen Gerichtsentscheid legten sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, das am 19. Dezember 2000 sein Urteil verkündete.
Einstimmiges Urteil, Jehovas Zeugen betreffend
Alle sieben Verfassungsrichter entschieden zugunsten der Zeugen Jehovas und hoben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1997 auf. Sie beauftragten dieses Gericht, in dem Verfahren der Zeugen Jehovas neu zu verhandeln.
Bei dieser Gelegenheit definierte das Bundesverfassungsgericht das grundlegende Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Ob einer Religionsgemeinschaft der Körperschaftsstatus zuerkannt werden kann oder nicht, richte sich „nicht nach ihrem Glauben, sondern nach ihrem Verhalten“.
Wie das Gericht ebenfalls feststellte, richten sich die Bestrebungen der Zeugen Jehovas auf ein Leben in „christlicher Neutralität“. Sie würden das Demokratieprinzip nicht angreifen und wollten die Demokratie nicht durch eine andere Staatsform ersetzen. Die Nichtbeteiligung an politischen Wahlen rechtfertige nicht, den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus zu versagen (Johannes 18:36; Römer 13:1).
Nach Ansicht des Gerichts sei es bekannt, daß sich einige religiöse Menschen — seien es Zeugen Jehovas oder Angehörige einer anderen Glaubensgemeinschaft — auf Grund ihres Gewissens verpflichtet fühlen, in einem unausweichlichen Konfliktfall ihren Glaubensgeboten mehr zu gehorchen als den Geboten des Rechts. Es sei nicht ausgeschlossen, daß eine solche Gewissensentscheidung unter den Schutz der Religionsfreiheit falle (Apostelgeschichte 5:29).
Das Urteil des Gerichts machte Schlagzeilen. Es gab kaum eine deutsche Tageszeitung, die nicht über den Fall berichtete. Alle bedeutenden Fernseh- und Rundfunkanstalten brachten Berichte und Interviews. Nie zuvor stand der Name Jehovas in Deutschland so sehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit.
[Bildnachweis auf Seite 8]
AP Photo/Daniel Maurer