Fragen von Lesern
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Welche Anleitung bietet die Heilige Schrift in Bezug auf Kindererziehung für den Fall, dass nur ein Elternteil ein Zeuge Jehovas ist?
Ein Zeuge Jehovas, dessen Ehepartner kein Zeuge ist, kann sich bei der Kindererziehung von zwei wichtigen biblischen Grundsätzen leiten lassen. Der erste lautet: „Wir müssen Gott, dem Herrscher, mehr gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte 5:29). Der zweite besagt: „Ein Mann ist das Haupt seiner Frau, wie der Christus auch das Haupt der Versammlung ist“ (Epheser 5:23). Dieser Grundsatz gilt sowohl für gläubige Frauen, deren Mann ebenfalls ein Zeuge Jehovas ist, als auch für solche, die nicht mit einem Zeugen Jehovas verheiratet sind (1. Petrus 3:1). Wie kann man als Zeuge Jehovas — sei es als Mann oder als Frau — diese beiden Grundsätze gebührend berücksichtigen?
Ein Ehemann, der ein Zeuge Jehovas ist, hat die Verantwortung, sowohl in geistiger als auch in materieller Hinsicht für seine Familie zu sorgen (1. Timotheus 5:8). Wahrscheinlich ist die ungläubige Mutter mehr mit den Kindern zusammen als der Vater, doch er kennt als Zeuge Jehovas seine Verantwortung, die Kinder zu Hause nach der Bibel zu erziehen und sie zu den christlichen Zusammenkünften mitzunehmen, wo ihnen moralische Werte vermittelt werden und sie guten Umgang haben.
Was ist aber, wenn die Mutter darauf besteht, die Kinder zu ihren religiösen Zusammenkünften mitzunehmen oder sie nach ihrem Glauben zu belehren? Gemäß den Gesetzen des Landes hat sie möglicherweise ein Recht darauf. Ob sich die Kinder an einer solchen Zusammenkunftsstätte zu einer religiösen Handlung verleiten lassen oder nicht, hängt wahrscheinlich sehr davon ab, wie gut sie der Vater über seinen Glauben belehrt hat. Aufgrund der schriftgemäßen Erziehung durch den Vater sollten die Kinder mit zunehmendem Alter in der Lage sein, sich an die Wahrheit des Wortes Gottes zu halten. Wie froh wäre der gläubige Mann, wenn seine Kinder für die Wahrheit Stellung beziehen würden!
Eine Mutter, die eine Zeugin Jehovas ist und der das ewige Wohlergehen ihrer Kinder am Herzen liegt, muss den Grundsatz der Leitung durch ein Haupt respektieren (1. Korinther 11:3). Meistens hat ein ungläubiger Mann nichts dagegen einzuwenden, wenn seine Frau für die sittliche und religiöse Erziehung der Kinder sorgt, und in den Zusammenkünften des Volkes Gottes wird eine entsprechende Hilfe geboten. Die Mutter kann dazu beitragen, dass dem ungläubigen Vater klar wird, wie wertvoll die Bildung ist, die sich die Kinder durch Jehovas Organisation erwerben. Taktvoll kann sie darauf hinweisen, wie vorteilhaft es sich auswirkt, den Kindern die sittlichen Grundsätze der Bibel einzuprägen, wenn man bedenkt, dass sie sich in einer moralisch verkommenen Welt behaupten müssen.
Doch womöglich besteht der Vater darauf, dass die Kinder seinen Glauben praktizieren, weshalb er sie in seine Anbetungsstätte mitnimmt und ihnen eine religiöse Bildung gemäß seinem Glauben vermittelt. Oder vielleicht ist er gegen jede Religion und besteht darauf, dass die Kinder nicht religiös erzogen werden. Als Familienoberhaupt fällt ihm in erster Linie die Verantwortung zu, eine Entscheidung zu treffen. *
Als Gott hingegebene Christin wird die gläubige Frau zwar ihren Mann als Haupt respektieren, doch würde sie auch im Sinn behalten, welche Haltung die Apostel Petrus und Johannes einnahmen, die sagten: „Wir können nicht aufhören, von den Dingen Apostelgeschichte 4:19, 20). Da einer Zeugin Jehovas das geistige Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt, wird sie Gelegenheiten nutzen, sie in sittlichen Fragen anzuleiten. Vor Jehova trägt sie die Verantwortung, andere das zu lehren, was sie als wahr erkannt hat, und ihre Kinder bilden dabei keine Ausnahme (Sprüche 1:8; Matthäus 28:19, 20). Was kann eine Zeugin Jehovas in dieser schwierigen Situation tun?
zu reden, die wir gesehen und gehört haben“ (Nehmen wir zum Beispiel den Glauben an Gott. Eine Zeugin Jehovas kann mit ihren Kindern vielleicht kein Bibelstudium im eigentlichen Sinne durchführen, weil ihr Mann dies nicht wünscht. Sollte sie sich deshalb davon zurückhalten, ihren Kindern von Jehova zu erzählen? Natürlich nicht. Aus ihren Worten und Taten spricht ohnehin ihr Glaube an den Schöpfer. Und zweifellos würden die Kinder sie zu diesem Thema befragen. Sie sollte sich keinen Zwang antun und von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen, indem sie ihrem Glauben an den Schöpfer Ausdruck verleiht — auch gegenüber ihren Kindern. Selbst wenn sie mit den Kindern kein Bibelstudium durchführen und sie nicht regelmäßig zu den Zusammenkünften mitnehmen kann, kann sie ihnen Erkenntnis über Jehova vermitteln (5. Mose 6:7).
In der Ehe eines Zeugen Jehovas mit seinem ungläubigen Partner — sei es der Mann oder die Frau — gelten die Worte des Apostels Paulus: „Der ungläubige Mann ist in Verbindung mit seiner Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist in Verbindung mit dem Bruder geheiligt; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig“ (1. Korinther 7:14). Wegen des gläubigen Ehepartners sind in den Augen Jehovas sowohl die Ehegemeinschaft als auch die Kinder heilig. Die gläubige Frau sollte ihr Möglichstes tun, den Kindern die Wahrheit nahe zu bringen, wobei sie den Ausgang in die Hände Jehovas legt.
Werden die Kinder älter, ist es an ihnen, gestützt auf das, was sie von ihren Eltern wissen, eine Entscheidung zu treffen. Vielleicht berücksichtigen sie dabei die Worte Jesu: „Wer zum Vater oder zur Mutter größere Zuneigung hat als zu mir, ist meiner nicht würdig“ (Matthäus 10:37). Außerdem stehen sie unter dem Gebot: „Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in Gemeinschaft mit dem Herrn“ (Epheser 6:1). Viele Jugendliche ziehen es vor, ‘Gott, dem Herrscher, mehr zu gehorchen’ als dem Elternteil, der kein Zeuge Jehovas ist, und das obwohl sie deswegen Unannehmlichkeiten bekommen. Welch eine Belohnung ist es doch für den gläubigen Elternteil, mitzuerleben, dass sich die Kinder trotz Widerstands dafür entscheiden, Jehova zu dienen!
[Fußnote]
^ Abs. 7 Gemäß dem Recht auf freie Religionsausübung steht es der Frau zu, christliche Zusammenkünfte zu besuchen. In einigen Fällen war der Mann nicht bereit, sich zu solchen Zeiten um die minderjährigen Kinder zu kümmern, weshalb liebevolle Mütter sie mit in die Zusammenkünfte nehmen mussten.