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Fragen von Lesern

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Wäre es als Form des Interkonfessionalismus zu werten, wenn man ein Gebäude von einer anderen Religionsgemeinschaft erwirbt und daraus einen Königreichssaal macht?

In der Regel meiden Jehovas Zeugen derartige Geschäfte mit anderen Religionen. Dennoch muss ein solcher Kauf nicht unbedingt bedeuten, dass man sich des Interkonfessionalismus schuldig macht. Es kann sich einfach um einen einmaligen Geschäftsabschluss handeln. Die entsprechende Ortsversammlung der Zeugen Jehovas arbeitet ja nicht gemeinsam mit einer anderen Religionsgemeinschaft am Bau einer Anbetungsstätte, die von beiden Seiten benutzt würde.

Was macht ein bestimmtes Vorgehen in Jehovas Augen zu einer Form des Interkonfessionalismus? Beachten wir folgende Anweisung des Apostels Paulus: „Lasst euch nicht in ein ungleiches Joch mit Ungläubigen spannen. Denn welche Gemeinschaft besteht zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlosigkeit? Oder welche Teilhaberschaft hat Licht mit Finsternis? Welche Harmonie besteht ferner zwischen Christus und Belial? Oder welchen Anteil hat ein Gläubiger mit einem Ungläubigen? Und welche Übereinkunft besteht zwischen Gottes Tempel und Götzen? . . . ,Darum geht aus ihrer Mitte hinaus und sondert euch ab‘, spricht Jehova, ‚und hört auf, das Unreine anzurühren‘; ,und ich will euch aufnehmen‘ “ (2. Korinther 6:14-17). Was meinte Paulus mit „Gemeinschaft“ und „Teilhaberschaft“?

Zu der „Gemeinschaft“, von der Paulus sprach, gehören eindeutig gemeinsam mit Götzendienern und Ungläubigen verrichtete gottesdienstliche und sonstige religiöse Handlungen. Paulus warnte die Korinther davor, ‘am Tisch der Dämonen teilzuhaben’ (1. Korinther 10:20, 21). Als Interkonfessionalismus wäre demnach jede Handlung zu werten, durch die man sich mit einer anderen Religionsgemeinschaft an der Anbetung beteiligt oder geistliche Gemeinschaft mit ihr hat (2. Mose 20:5; 23:13; 34:12). Der Kauf eines Gebäudes, das von einer Religionsgemeinschaft verwendet wurde, dient lediglich dem Zweck, ein Bauwerk zu erwerben, aus dem sich ein Königreichssaal machen lässt. Bevor es als solcher verwendet werden kann, wird alles entfernt, was irgendwie mit der falschen Anbetung in Verbindung stand. Entsprechend umgewandelt, wird das Gebäude dann Jehova übergeben für den alleinigen Zweck, ihn anzubeten. Teilhaberschaft oder Gemeinschaft zwischen wahrer und falscher Anbetung besteht somit nicht.

Werden die Einzelheiten eines solchen Kaufs ausgehandelt, sollte der Kontakt mit der Gegenseite auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben und streng geschäftlichen Charakter haben. Wer zur Christenversammlung gehört, wird immer die Warnung des Paulus im Sinn behalten wollen: „Lasst euch nicht in ein ungleiches Joch mit Ungläubigen spannen.“ Zwar fühlen wir uns Menschen, die sich zu einem anderen Glauben bekennen, nicht überlegen, doch hüten wir uns davor, geselligen Umgang mit ihnen zu pflegen oder uns in ihre Religionsausübung verwickeln zu lassen. *

Könnte eine Versammlung ein Gebäude, das einer anderen Religionsgemeinschaft gehört, als Mieter nutzen? Durch Mietnutzung ergibt sich gewöhnlich regelmäßiger Kontakt, und das sollte nicht sein. Selbst wenn es nur darum geht, ein Gebäude für ein einziges Ereignis zu mieten, sollte die Ältestenschaft Folgendes erwägen: Gibt es innerhalb oder außerhalb des Gebäudes irgendwelche Götzenbilder oder religiöse Symbole? Wie werden die Menschen am Ort darüber denken, dass wir das Gebäude verwenden? Bringen wir dadurch womöglich jemand in der Versammlung zum Straucheln? (Matthäus 18:6; 1. Korinther 8:7-13). Die Ältesten wägen diese Faktoren ab und entscheiden dann entsprechend. Ihr eigenes Gewissen und das Gewissen der Versammlung als Ganzes muss auch dann berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob ein solches Gebäude erworben und zu einem Königreichssaal umgebaut werden soll.

[Fußnote]

^ Abs. 6 Siehe Informationen im Wachtturm vom 15. April 1999, Seite 28 und 29 zu der Frage, ob es angebracht ist, mit Organisationen, die Jehova missfallen, in Geschäftsbeziehungen zu stehen.

[Bild auf Seite 27]

Dieses Gebäude, eine frühere Synagoge, wurde erworben und zu einem Königreichssaal umgebaut