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Fragen von Lesern

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Könnte man für einen gebrechlichen gesalbten Christen etwas tun, wenn er der Abendmahlsfeier der Versammlung nicht beiwohnen kann?

Ja. Aus Rücksicht auf einen gesalbten Christen, der gebrechlich und vielleicht bettlägerig ist und daher bei der Feier der Versammlung zum Gedenken an den Tod Christi nicht anwesend sein kann, sollte etwas getan werden. Die Ältestenschaft sollte dafür sorgen, dass ein Ältester oder ein anderer reifer Christ noch am selben Abend vor Sonnenaufgang mit den Symbolen — etwas Brot und Wein — zu dem Betreffenden geht.

Je nach den Umständen könnte der Bruder, der den Gesalbten aufsucht, einige Erklärungen geben und passende Schriftstellen vorlesen. Er sollte sich dabei an das halten, was Jesus bei der Einsetzung des Abendmahls des Herrn tat. Zum Beispiel könnte er Matthäus 26:26 vorlesen und dann nach einem Gebet das ungesäuerte Brot reichen. Anschließend könnte er aus Matthäus, Kapitel 26 die Verse 27 und 28 vorlesen und nach einem weiteren Gebet den Wein reichen. Es wäre angebracht, kurz über die Bedeutung jedes Symbols zu sprechen und auch mit einem Gebet abzuschließen.

Natürlich sollte jeder alles daransetzen, der Abendmahlsfeier der Versammlung beizuwohnen. Was ist jedoch in folgendem außergewöhnlichen Fall möglich? Angenommen, ein gesalbter Christ ist schwer krank, liegt im Krankenhaus oder ist sonst wie verhindert, am 14. Nisan nach Sonnenuntergang das Gedächtnismahl zu feiern. Er kann in Anlehnung an den im mosaischen Gesetz geschilderten Präzedenzfall das Gedächtnismahl 30 Tage später für sich allein feiern (4. Mose 9:9-14).