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Fragen von Lesern

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Kann Unreinheit genauso wie Hurerei oder zügelloser Wandel einen Ausschluss aus der Christenversammlung zur Folge haben?

Ja, ein reueloser Sünder kann wegen Hurerei, bestimmter Formen von Unreinheit oder wegen zügellosen Wandels aus der Versammlung ausgeschlossen werden. Der Apostel Paulus nennt diese drei Sünden zusammen mit anderen gemeinschaftsentzugswürdigen Vergehen. Er schreibt: „Die Werke des Fleisches [sind] offenbar, und sie sind: Hurerei, Unreinheit, zügelloser Wandel . . . Vor diesen Dingen warne ich euch im Voraus, . . . dass die, die solche Dinge treiben, Gottes Königreich nicht erben werden“ (Galater 5:19-21).

Hurerei (griechisch: pornéia) bezieht sich auf unerlaubte sexuelle Beziehungen außerhalb einer schriftgemäßen Ehe. Hierzu gehören Ehebruch, Prostitution, sexuelle Beziehungen zwischen Unverheirateten sowie Oralverkehr, Analverkehr und die manuelle Reizung der Geschlechtsteile einer Person, mit der man nicht verheiratet ist. Wer Hurerei begeht und nicht bereut, darf nicht zur Christenversammlung gehören.

Zügelloser Wandel (griechisch: asélgeia) hat die Bedeutung von „Ausschweifung“, „Üppigkeit“, „schamloser Wandel“, „Unzüchtigkeit (Unzucht) [des Wandels]“. Gemäß dem Werk New Thayer’s Greek-English Lexicon bedeutet das griechische Wort „ungezügeltes Gelüst, . . . Frevelhaftigkeit, Schamlosigkeit, Unverschämtheit“. Nach einem anderen Wörterbuch ist zügelloser Wandel ein Benehmen, das „alle Grenzen des in der Gesellschaft Annehmbaren verletzt“.

Wie diese Definitionen erkennen lassen, hat „zügelloser Wandel“ zwei Bestandteile: 1. der Wandel selbst ist ein schwerer Verstoß gegen Gottes Gesetze und 2. der Missetäter ist respektlos und unverschämt eingestellt.

„Zügelloser Wandel“ ist daher mehr als ein leichtes Fehlverhalten. Es handelt sich dabei um einen schweren Verstoß gegen das Gesetz Gottes, der mit einer unverschämten Einstellung oder Verachtung einhergeht — einer Geisteshaltung, die von Respektlosigkeit und vielleicht sogar Missachtung gegenüber Autorität, Gesetzen und Maßstäben zeugt. Paulus verbindet zügellosen Wandel mit unerlaubtem Geschlechtsverkehr (Römer 13:13, 14). Da zügelloser Wandel in Galater 5:19-21 zusammen mit anderen sündigen Handlungen erwähnt wird, die jemanden für das Königreich Gottes untauglich machen, kann ein solcher Wandel zu einer Zurechtweisung oder zu einem Ausschluss aus der Christenversammlung führen.

Unreinheit (griechisch: akatharsía) ist der umfassendste der drei Ausdrücke, die mit „Hurerei“, „Unreinheit“ und „zügelloser Wandel“ wiedergegeben werden. Er schließt jede Art von Unreinheit ein — auf sexuellem Gebiet, in der Sprache, im Handeln und auf geistigem Gebiet. „Unreinheit“ steht für eine große Bandbreite schwererer Sünden.

In 2. Korinther 12:21 spricht Paulus von denen, „die früher sündigten, aber ihre Unreinheit und Hurerei und die Zügellosigkeit, die sie trieben, nicht bereut haben“. Da „Unreinheit“ zusammen mit „Hurerei“ und „Zügellosigkeit“ erwähnt wird, rechtfertigen bestimmte Formen der Unreinheit rechtliche Schritte. Der umfassende Ausdruck „Unreinheit“ schließt aber auch Fehler ein, mit denen sich kein Rechtskomitee befassen muss. Ebenso wie ein Haus etwas schmutzig oder widerlich verschmutzt sein kann, so gibt es auch Abstufungen der Unreinheit.

In Epheser 4:19 spricht Paulus von Personen, die „jedes sittliche Gefühl verloren haben“; diese „haben . . . sich einem zügellosen Wandel hingegeben, um mit Gier jede Art Unreinheit zu verüben“. Paulus stuft ‘mit Gier verübte Unreinheit’ genauso ein wie zügellosen Wandel. Wenn eine getaufte Person ‘mit Gier Unreinheit verübt’ und nicht bereut, kann sie wegen schwerer Unreinheit aus der Versammlung ausgeschlossen werden.

Nehmen wir ein Beispiel: Bei einem verlobten Paar kommt es bei zahlreichen Gelegenheiten zu leidenschaftlichem, erotischem Umarmen, Liebkosen und Küssen. Die Ältesten könnten zu dem Schluss kommen, dass das Paar zwar nicht unverschämt eingestellt ist und es sich daher nicht eines zügellosen Wandels schuldig gemacht hat, aber in gewisser Hinsicht mit „Gier“ gehandelt hat. Da es sich dann um schwere Unreinheit handelt, setzen sie ein Rechtskomitee ein. Schwere Unreinheit könnte auch vorliegen, wenn jemand des Öfteren sexuell freizügige Telefongespräche führt, besonders wenn er bereits deswegen angesprochen wurde.

Älteste müssen umsichtig sein, wenn sie solche Angelegenheiten beurteilen. Sie sollten genau untersuchen, was eigentlich getan wurde und in welchem Ausmaß es geschah, bevor sie entscheiden, ob rechtliche Schritte erforderlich sind. Es geht nicht darum, jeden, der biblische Hinweise ignoriert, des „zügellosen Wandels“ zu bezichtigen, und auch nicht darum, rein rechnerisch zu entscheiden, wie oft jemand eine bestimmte sündige Handlung verüben darf, bevor sich ein Rechtskomitee mit dem Fall befassen muss. Die Ältesten müssen jede einzelne Situation sorgfältig und unter Gebet durchdenken und herausfinden, was geschehen ist, wie oft und in welchem Ausmaß es geschehen ist, von welcher Art das Fehlverhalten war, welche Absicht bestand und welcher Beweggrund vorlag.

Schwere Unreinheit hat nicht immer etwas mit sexuellen Sünden zu tun. Ein Beispiel: Ein getaufter Junge raucht innerhalb einer relativ kurzen Zeit ein paar Zigaretten. Dann gesteht er es seinen Eltern und nimmt sich vor, nie mehr zu rauchen. Er hat sich zwar der Unreinheit schuldig gemacht, doch diese ist nicht so weit gediehen, dass sie als schwere Unreinheit oder als eine ‘mit Gier verübte Unreinheit’ bezeichnet werden könnte. Es dürfte genügen, dass ein oder zwei Älteste mit ihm anhand der Bibel sprechen und seine Eltern ihm beistehen. Nehmen wir aber an, der Junge raucht regelmäßig. Das wäre eine absichtliche Befleckung des Fleisches und es müsste ein Rechtskomitee wegen schwerer Unreinheit gebildet werden (2. Korinther 7:1). Wenn der Junge nicht bereut, wird er ausgeschlossen.

Einige Christen haben sich mit Pornographie befasst. Das ist für Gott widerlich, und die Ältesten sind wahrscheinlich entsetzt, wenn sie erfahren, dass ein Mitgläubiger sich damit beschäftigt hat. Aber nicht alles Ansehen von Pornographie rechtfertigt es, ein Rechtskomitee zu bilden. Nehmen wir einmal an, ein Bruder hat sich mehrmals so genannte Softcore-Pornographie angesehen. Er schämt sich, bekennt alles einem Ältesten und ist entschlossen, es nie wieder zu tun. Der Älteste könnte das Verhalten des Bruders noch nicht als ‘mit Gier verübte Unreinheit’ einstufen. Der Bruder hat auch keine unverschämte Einstellung erkennen lassen, was auf einen zügellosen Wandel hindeuten würde. Bei einer solchen Art Unreinheit müsste man mit ihm zwar ernst anhand der Bibel sprechen und vielleicht müssten ihm die Ältesten anschließend noch weiterhelfen, doch rechtliche Schritte wären nicht gerechtfertigt.

Was wäre aber, wenn ein Christ sich viele Jahre heimlich harte, sexuell erniedrigende Pornographie angesehen hat und alles in seiner Macht Stehende getan hat, um sein Tun zu vertuschen? Das pornographische Material, das er sich ansah, schloss vielleicht kollektive Vergewaltigungen, Fesseln, sadistische Folter, Brutalität gegenüber Frauen oder sogar Kinderpornographie ein. Als er sein Tun nicht länger verheimlichen kann, ist er zutiefst beschämt. Er ist zwar nicht unverschämt eingestellt, aber die Ältesten mögen zu dem Schluss kommen, dass er sich dieser schmutzigen Gewohnheit „hingegeben“ und ‘mit Gier Unreinheit verübt’ hat, also schwere Unreinheit. Sie würde ein Rechtskomitee erfordern. Wenn keine gottgefällige Reue zu erkennen ist und der Missetäter nicht entschlossen ist, sich nie wieder Pornographie anzusehen, würde er ausgeschlossen werden. Hätte er andere zu sich nach Hause eingeladen, damit sie sich Pornographie ansehen, dann hätte er das Betrachten von Pornographie gefördert, was ein Anzeichen einer unverschämten Einstellung wäre, durch die sich zügelloser Wandel kenntlich macht.

Der biblische Ausdruck „zügelloser Wandel“ schließt immer eine sehr schwere Sünde ein, gewöhnlich ein sittliches Vergehen. An folgenden Anzeichen können Älteste „zügellosen Wandel“ erkennen: Unverschämtheit, Lüsternheit, Schmutzigkeit, Schamlosigkeit und wenn etwas gemäß dem Anstandsgefühl der Öffentlichkeit schockierend ist. Vielleicht ist aber jemand, der sich einer schweren Übertretung des Gesetzes Jehovas schuldig gemacht hat, nicht unverschämt eingestellt, hat aber mit „Gier“ gehandelt. Ein solcher Fall muss als schwere Unreinheit behandelt werden.

Festzustellen, ob jemand so weit gegangen ist, dass er sich schwerer Unreinheit oder zügellosen Wandels schuldig gemacht hat, ist eine ernste Verantwortung, da es um Leben geht. Wer einen solchen Fall beurteilt, sollte dies daher unter Gebet tun und Gott um seinen heiligen Geist, um Umsicht und um Verständnis bitten. Älteste müssen die Reinheit der Versammlung bewahren und sich bei ihren richterlichen Entscheidungen auf Gottes Wort und die Hinweise des „treuen und verständigen Sklaven“ stützen (Matthäus 18:18; 24:45). In den heutigen bösen Tagen sollten Älteste mehr denn je die folgenden Worte im Sinn haben: „Seht zu, was ihr tut, denn nicht für einen Menschen richtet ihr, sondern für Jehova“ (2. Chronika 19:6).