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Schätzen wir das „Vorrecht gütigen Gebens“?

Schätzen wir das „Vorrecht gütigen Gebens“?

Schätzen wir das „Vorrecht gütigen Gebens“?

DIE Christen in Philippi waren dafür bekannt, dass sie die wahre Anbetung großzügig unterstützten. Paulus schrieb an sie: „Ich danke meinem Gott allezeit bei jeder Erinnerung an euch, in all meinem Flehen für euch alle, wobei ich mein Flehen mit Freuden darbringe, wegen des Beitrages zur guten Botschaft, den ihr vom ersten Tag an bis zu diesem Augenblick geleistet habt“ (Phil. 1:3-5). Bestimmt erinnerte sich Paulus gern daran, wie sich Lydia und alle, die in ihrem Haus wohnten, taufen ließen. Lydia war sehr gastfreundlich und drängte ihn und seine Begleiter, bei ihr zu bleiben (Apg. 16:14, 15).

Nicht lange danach hielt sich Paulus mehrere Wochen in dem etwa 160 Kilometer entfernten Thessalonich auf. Dorthin schickte ihm die Versammlung, die in Philippi gegründet worden war, zweimal etwas zu seiner Unterstützung (Phil. 4:15, 16). Jahre später hörten die Brüder in Philippi und in anderen Gegenden Mazedoniens, dass ihre Brüder in Jerusalem verfolgt wurden und Hilfe benötigten. Damals ging es den Philippern schlecht. Sie litten „tiefe Armut“. Dennoch wollten sie helfen. Wie Paulus bescheinigte, halfen sie sogar „über ihr tatsächliches Vermögen hinaus“. Sie baten „anhaltend und sehr eindringlich um das Vorrecht gütigen Gebens“ (2. Kor. 8:1-4; Röm. 15:26).

Zehn Jahre nach der Taufe der ersten Philipper hatte sich an der Großzügigkeit der Versammlung nichts geändert. Als die Brüder hörten, dass Paulus in Rom unter Arrest stand, schickten sie Epaphroditus zu ihm. Er reiste rund 1 300 Kilometer auf dem Land- und Seeweg, um Paulus zu versorgen. Keine Frage: Die Philipper wollten ihm etwas Gutes tun, damit er weiterhin im Gefängnis predigen und die Brüder stärken konnte (Phil. 1:12-14; 2:25-30; 4:18).

Auch wir haben das Vorrecht, das Predigen der Königreichsbotschaft und das Jüngermachen zu unterstützen (Mat. 28:19, 20). Wir setzen Zeit, Kraft und Mittel für die Königreichsinteressen ein. Einige Möglichkeiten, das Werk finanziell zu fördern, werden nachfolgend aufgeführt.

[Kasten auf Seite 22, 23]

WIE MAN DAS KÖNIGREICHSWERK UNTERSTÜTZEN KANN

SPENDEN FÜR DAS KÖNIGREICHSWERK

Viele werfen das Geld, das sie zur Förderung des weltweiten Werks einplanen oder zurücklegen, in den dafür vorgesehenen Spendenkasten. Diese Spenden werden von der Versammlung regelmäßig weitergeleitet.

SCHENKUNGEN

Geld, das man aus freien Stücken zur Förderung des Königreichswerks schenken möchte, kann man dem Zweigbüro direkt zukommen lassen. Auf Anfrage werden Vordrucke für Spendenüberweisungen zugeschickt. Man kann auch Eigentum spenden, wie zum Beispiel Grundstücke, Schmuck oder andere Wertgegenstände. Es sollte immer in einem kurzen Brief erklärt werden, dass es sich um eine Schenkung ohne Vorbehalt handelt.

BEDINGTE SCHENKUNGEN

Man kann Geld unter dem Vorbehalt zur Verfügung stellen, dass es einem im Fall des persönlichen Bedarfs zu Lebzeiten zurückgezahlt wird. Am besten wäre es, vorher Rücksprache mit dem Zweigbüro zu halten.

VERSICHERUNGEN

Es besteht die Möglichkeit, durch Eintragung eines Begünstigten im Versicherungsvertrag das Königreichswerk zu fördern. Das Zweigbüro gibt gern dazu Auskunft.

TESTAMENTE

Um das Königreichswerk zu fördern, kann man Eigentum oder Geld durch ein rechtsgültiges Testament vererben. Eine Kopie des Testaments könnte an das Zweigbüro geschickt werden.

Wer mehr Informationen zu diesen Angelegenheiten haben möchte, kann gern an das Zweigbüro schreiben.