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Fragen von Lesern

Fragen von Lesern

Ist etwas dagegen einzuwenden, wenn Eltern ihr ausgeschlossenes Kind bei den Zusammenkünften neben sich sitzen lassen?

Es gibt keinen Grund, sich allzu viele Gedanken darum zu machen, wo genau ein Ausgeschlossener im Königreichssaal sitzen darf. In dieser Zeitschrift wird christlichen Eltern immer wieder nachdrücklich ans Herz gelegt, ihrem ausgeschlossenen Kind, das noch zu Hause lebt, geistig so zu helfen, wie sie es für angebracht halten. Ist es noch minderjährig, können sie sogar mit ihm die Bibel studieren, wie im Wachtturm vom 15. November 1988, Seite 19 und 20 gezeigt wurde. Ziel ist, dem Kind dadurch die Unterstützung zu geben, die es braucht, um wieder den richtigen Weg zu gehen.

Demzufolge erscheint es nur vernünftig, wenn das Kind im Königreichssaal ruhig neben seinen Eltern sitzt. Und da es keine Regel gibt, die besagt, ein Ausgeschlossener müsse ganz hinten im Saal sitzen, dürfte auch niemand etwas dagegen einzuwenden haben, wenn das ausgeschlossene Kind bei seinen Eltern sitzt — egal wo. So können die Eltern auch sicherstellen, dass es so viel wie möglich von den Zusammenkünften mitbekommt. Schließlich möchten sie dazu beitragen, dass ihr Kind sein gutes Verhältnis zu Jehova wiederherstellt. Ist es da nicht viel besser, wenn das Kind bei den Eltern sitzt statt unbeaufsichtigt irgendwo anders?

Was aber, wenn ein ausgeschlossenes Kind nicht mehr zu Hause wohnt? Macht das einen Unterschied? Wie sich ein Christ richtig verhält, wenn es um den Umgang mit einem ausgeschlossenen Verwandten geht, der nicht mehr zu Hause lebt, ist in dieser Zeitschrift schon deutlich erklärt worden. * Sitzt eine ausgeschlossene Person aber für die Dauer der Zusammenkunft ruhig neben seinen Angehörigen, ist das eine ganz andere Situation, als wenn sie unnötig Kontakt zu ihm suchen und Umgang mit ihm pflegen würden. Verrät das Verhalten der treuen Familienmitglieder gegenüber dem Ausgeschlossenen eine grundsätzlich richtige Einstellung und ist es ihnen wichtig, den biblischen Rat zum Thema Umgang mit ihm zu beachten, dürfte es wohl keinen Grund zur Sorge geben (1. Kor. 5:11, 13; 2. Joh. 11).

Ob ein Ausgeschlossener neben einem Angehörigen oder neben irgendjemand anders aus der Versammlung sitzt, braucht — solange er sich passend verhält — niemanden zu beunruhigen. Würde man Regeln darüber aufstellen, wer wo sitzen darf, könnte das unter Umständen erst recht zu Problemen führen. Bemühen sich hingegen alle Anwesenden — die Verwandten eingeschlossen —, die biblischen Grundsätze zum Verhalten gegenüber Ausgeschlossenen zu beachten, sodass kein Grund geliefert wird, Anstoß zu nehmen, ist es nicht nötig, aus der Sitzordnung bei Zusammenkünften eine Streitfrage zu machen. *

^ Abs. 5 Siehe Wachtturm vom 15. Dezember 1981, Seite 28, 29.

^ Abs. 6 Das aktualisiert die Erklärung im Wachtturm vom 1. Juni 1953, Seite 351.