Fragen von Lesern
Laut der Bibel sind mindestens zwei Zeugen nötig, um eine Sache zu bestätigen (4. Mo. 35:30; 5. Mo. 17:6; 19:15; Mat. 18:16; 1. Tim. 5:19). Falls jedoch ein Mann ein verlobtes Mädchen „auf dem Feld“ vergewaltigte und sie schrie, war nach dem Gesetz nur er des Ehebruchs schuldig. Warum war er schuldig und sie nicht, wo doch niemand anders die Tat gesehen hatte?
In 5. Mose 22:25-27 geht es nicht in erster Linie darum, die Schuld des Mannes zu beweisen; sie stand außer Frage. Es geht vielmehr um die Unschuld der Frau. Werfen wir einen Blick in den Kontext.
In den Versen davor ist von einem Mann die Rede, der mit einer verlobten Frau „in der Stadt“ geschlafen hatte. Dadurch machte er sich des Ehebruchs schuldig, denn die verlobte Frau galt als verheiratet. Von der Frau heißt es, sie habe „in der Stadt nicht geschrien“. Hätte sie das getan, hätten andere sie sicher gehört und ihr geholfen. Aber sie hat nicht geschrien. Sie war also am Ehebruch beteiligt und so wurden beide für schuldig befunden (5. Mo. 22:23, 24).
Dann wird eine andere Situation geschildert: „Falls der Mann das verlobte Mädchen jedoch auf dem Feld getroffen hat und sie überwältigt und bei ihr gelegen hat, dann soll nur der Mann, der sich zu ihr gelegt hat, sterben. Dem Mädchen soll nichts geschehen. Sie hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Es liegt der gleiche Fall vor, wie wenn ein Mann seinen Mitmenschen angreift und ihn ermordet. Denn er hat sie auf dem Feld getroffen und das verlobte Mädchen hat geschrien, aber es war niemand da, der ihr zu Hilfe kam“ (5. Mo. 22:25-27).
In diesem Fall entschied man zugunsten der Frau. Man nahm an, die Frau hat „geschrien, aber es war niemand da, der ihr zu Hilfe kam“. Somit beging sie keinen Ehebruch. Der Mann dagegen machte sich der Vergewaltigung und des Ehebruchs schuldig, weil er die verlobte Frau „überwältigt und bei ihr gelegen hat“.
Auch wenn es in diesem Gesetz eher um die Unschuld der Frau geht, wird doch zu Recht festgestellt, dass der Mann der Vergewaltigung und des Ehebruchs schuldig ist. Die Richter stellten bestimmt „gründliche Nachforschungen“ an, um ein Urteil zu fällen, das mit dem Maßstab übereinstimmte, den Gott klar und wiederholt dargelegt hatte (5. Mo. 13:14; 17:4; 2. Mo. 20:14).