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Verwendung personen­bezogener Daten – Frankreich

Verwendung personen­bezogener Daten – Frankreich

Diese Datenschutz­erklärung erläutert, warum und wie Jehovas Zeugen personenbezogene Daten von Verkündigern erheben und verwenden sowie welche Rechte Verkündiger in Bezug auf ihre personen­bezogenen Daten haben. Die Angaben beziehen sich sowohl auf getaufte als auch auf ungetaufte Verkündiger a einer Versammlung von Jehovas Zeugen, deren personenbezogene Daten von Jehovas Zeugen in Verbindung mit der Pflege und Verwaltung der Religion und der religiösen Aktivitäten von Jehovas Zeugen verarbeitet werden.

Jehovas Zeugen sind weltweit tätig. Die in dieser Datenschutz­erklärung verwendeten Begriffe „Religions­gemeinschaft“, „unser“, „wir“ oder „uns“ beziehen sich auf die weltweite Religions­gemeinschaft von Jehovas Zeugen oder auf eine oder mehrere der Rechts­körperschaften, deren sich Jehovas Zeugen bedienen. Dazu gehören die Ortsversammlung, das zuständige Zweigbüro und weitere Körperschaften, deren sich Jehovas Zeugen bedienen. Je nach Interaktion zwischen dem Verkündiger und uns sind eine oder mehrere dieser Körperschaften der Verantwortliche für die personen­bezogenen Daten. Verantwortlicher für personenbezogene Daten von Verkündigern in Versammlungen in Frankreich ist L’Association cultuelle Les Témoins de Jéhovah de France.

Wie in dem Buch Organisiert, Jehovas Willen zu tun beschrieben, erheben wir, sobald jemand ein Verkündiger wird, personenbezogene Daten direkt von dem Verkündiger, aus öffentlich zugänglichen Quellen oder von anderen, damit der Verkündiger an religiösen Tätigkeiten in Verbindung mit seiner Glaubensausübung teilnehmen und geistlichen Beistand erhalten kann (1. Petrus 5:2).

Anfragen an den zuständigen Datenschutz­beauftragten können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

DataProtectionOfficer.fr@jw.org.

Nachfolgend sind weitere Informationen zur Verwendung personen­bezogener Daten aufgeführt.

Personenbezogene Daten, die wir erheben

Verkündiger stellen den Großteil personen­bezogener Daten, die zur Pflege und Verwaltung der Religion und der religiösen Aktivitäten von Jehovas Zeugen erhoben und verwendet werden, freiwillig zur Verfügung. Welche Daten von uns erhoben und verwendet werden, ist daher in der Regel für Verkündiger offensichtlich. Es folgt eine Aufzählung der Daten, die erhoben werden:

  • Allgemeine Daten, wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht

  • Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern sowie der Notfallkontakt

  • Daten im Zusammenhang mit der Glaubensausübung, wie Taufdatum, „Gesalbter“ oder „anderes Schaf“, Aufgaben oder Verantwortlichkeiten in der Versammlung oder der Religions­gemeinschaft, Beteiligung am Predigtdienst sowie Informationen zum Stand des Glaubenslebens und damit in Verbindung stehende Daten

Personenbezogene Daten können auch besondere Kategorien personen­bezogener Daten einschließen, unter anderem ethnische Herkunft und Glaubens­ansichten.

Verwendungszwecke und Rechtsgrundlagen

Es werden ausschließlich personenbezogene Daten erhoben, die für unsere Zwecke erforderlich sind. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage geltenden Rechts.

Sobald jemand ein Verkündiger wird, erheben wir rechtmäßig personenbezogene Daten aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Pflege und Verwaltung der Religion von Jehovas Zeugen, um es dem Verkündiger zu ermöglichen, im Rahmen seiner Glaubensausübung an religiösen Aktivitäten teilzunehmen und geistlichen Beistand zu erhalten. Beinhalten gewisse Daten besondere Kategorien personen­bezogener Daten, beispielsweise Daten zu Glaubens­ansichten, werden sie unter Anwendung angemessener Sicherheits­vorkehrungen verarbeitet und nicht ohne Zustimmung des Verkündigers an Dritte außerhalb der Religions­gemeinschaft übermittelt. Bevor wir personenbezogene Daten aufgrund unserer berechtigten Interessen verarbeiten, werden mögliche Auswirkungen auf den Verkündiger und seine Rechte beachtet und abgewogen.

Personenbezogene Daten werden mitunter auch verwendet, um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Im Notfall können personenbezogene Daten verwendet werden, um lebenswichtige Interessen des Verkündigers oder einer anderen Person zu schützen.

Im Allgemeinen ist für die Verarbeitung personen­bezogener Daten keine Einwilligung erforderlich, da sie sich auf eine andere Rechtsgrundlage stützt. Hat ein Verkündiger jedoch seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung personen­bezogener Daten gegeben, so dient diese als Rechtsgrundlage. Hinweis: Die Daten von Minderjährigen werden mit Einwilligung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters verarbeitet.

Die nachfolgende Aufstellung legt Art und Rechtsgrundlage der Verwendung personen­bezogener Daten dar. Für zusätzliche Informationen kann die oben genannte Kontakt­information des zuständigen Datenschutz­beauftragten genutzt werden.

Zweck und/oder Aktivität

Art der Daten

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Speicherdauer

  • Führen der Verkündiger­berichts­karten der Versammlung (kirchliche Unterlagen)

  • Allgemeine Daten

  • Informationen zum Glaubensleben

  • Besondere Kategorien personen­bezogener Daten: Glaubens­ansichten

  • Berechtigtes Interesse: Pflege und Verwaltung der Religion und der religiösen Aktivitäten von Jehovas Zeugen

  • Aktive Verkündiger: vorheriges und aktuelles Dienstjahr

  • Untätige Verkündiger: letztes aktives Dienstjahr

  • Werden nicht aufbewahrt im Fall von Personen, die keine Zeugen Jehovas mehr sind

  • Hinweis: Ein Dienstjahr dauert von September bis August

  • Teilnahme an Zusammenkünften, freiwilligen Aktivitäten oder Projekten von Jehovas Zeugen

  • Allgemeine Daten

  • Für manche Aktivitäten oder Projekte: Kontaktdaten und eine begrenzte Zahl von Daten in Verbindung mit dem Glaubensleben

  • Besondere Kategorien personen­bezogener Daten: Glaubens­ansichten

  • Berechtigtes Interesse: Pflege und Verwaltung der religiösen Aktivitäten von Jehovas Zeugen

  • Keine Aufzeichnung über Teilnahme an Zusammenkünften

  • Werden so lange aufbewahrt, wie es für die Teilnahme an einer freiwilligen Aktivität oder einem Projekt nötig ist

  • Aufgaben oder Zuteilungen in der Versammlung; dies könnte beinhalten, dass Name, Aufgabe oder Zuteilung des Verkündigers anderen in der Versammlung und in seltenen Fällen auch der Religions­gemeinschaft mitgeteilt werden, und zwar auf einer Bekanntmachungs­tafel oder auf datenschutzkonforme elektronische Weise

  • Allgemeine Daten

  • Eine begrenzte Zahl von Daten in Verbindung mit dem Glaubensleben: Aufgabe oder Funktion in der Ortsversammlung oder innerhalb der Religions­gemeinschaft

  • Besondere Kategorien personen­bezogener Daten: Glaubens­ansichten

  • Berechtigtes Interesse: Pflege und Verwaltung der religiösen Aktivitäten von Jehovas Zeugen

  • Das Programm für die Zusammenkünfte wird so lange aufbewahrt, bis ein neues erscheint

  • Die Versammlung bewahrt Informationen über die aktuelle Zusammensetzung der Predigtdienst­gruppen auf

  • So lange wie notwendig, abhängig vom jeweiligen Zweck, der Aufgabe oder der Zuteilung

  • Geistlicher Beistand und Hirtentätigkeit durch Älteste von Jehovas Zeugen

  • Allgemeine Daten

  • Kontaktdaten

  • Informationen zum Glaubensleben

  • Besondere Kategorien personen­bezogener Daten: Glaubens­ansichten

  • Aufbewahrung von Einführungsschreiben gemäß örtlichen Aufbewahrungsrichtlinien

  • So lange, wie für den Zweck erforderlich

  • Verarbeitung von Notfall­kontaktdaten

  • Allgemeine Daten

  • Kontaktdaten

  • Lebenswichtige Interessen des Verkündigers; der Verkündiger stellt seinem Notfallkontakt die erforderlichen Informationen zur Verfügung

  • So lange, wie der Verkündiger mit der Versammlung verbunden ist

  • Alle sonstigen Aktivitäten, die aus unserer Sicht zur Pflege und Verwaltung der Religion oder der religiösen Aktivitäten von Jehovas Zeugen erforderlich oder die gesetzlich vorgeschrieben sind (in diesen Fällen wird der Verkündiger vor der Verarbeitung seiner Daten informiert)

  • Allgemeine Daten

  • Kontaktdaten

  • Informationen zum Glaubensleben

  • Besondere Kategorien personen­bezogener Daten: Glaubens­ansichten

  • Berechtigtes Interesse: Pflege und Verwaltung der Religion und der religiösen Aktivitäten von Jehovas Zeugen; oder

  • Rechtliche Verpflichtung; oder

  • Einwilligung

  • So lange, wie für den Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben

Speicherdauer

Wir bewahren personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für die im Abschnitt „Verwendungszwecke und Rechtsgrundlagen“ genannten Zwecke erforderlich ist.

Zur Bestimmung der angemessenen Speicherdauer für personenbezogene Daten berücksichtigen wir die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie die Menge, Art und Sensibilität der personen­bezogenen Daten; das Risiko möglicher Schäden durch unbefugte Nutzung oder Übermittlung der personen­bezogenen Daten; die Zwecke der Verarbeitung der personen­bezogenen Daten sowie mögliche Alternativen zum Erreichen dieser Zwecke.

Weltweit unterscheiden sich die Aufbewahrungsfristen je nach Land und Geltungsbereich und werden in Übereinstimmung mit den regional geltenden rechtlichen Bestimmungen und Aufbewahrungsrichtlinien festgelegt. Personenbezogene Daten werden mitunter auch länger aufbewahrt, sofern dies rechtlich vorgeschrieben oder zur Wahrung, Ausübung oder Verteidigung unserer Rechte erforderlich ist.

Unter Umständen anonymisieren wir personenbezogene Daten von Verkündigern (sodass keine Rückschlüsse auf die Person mehr möglich sind) zu analytischen oder statistischen Zwecken. In diesem Fall können die Daten auf unbestimmte Zeit verwendet werden, ohne dass der Verkündiger gesondert darauf hingewiesen wird.

Weitere Informationen zu den Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten sind bei dem zuständigen Datenschutz­beauftragten unter der oben genannten Kontaktadresse erhältlich.

Übermittlung personen­bezogener Daten

Jehovas Zeugen sind weltweit tätig. Daher müssen einige Vorgänge, wie IT-Dienstleistungen für Körperschaften, zentralisiert werden. Auf einige Informationen greifen mehrere Körperschaften zu, deren sich Jehovas Zeugen bedienen, sofern dies in Verbindung mit den in dieser Datenschutz­erklärung sowie in dem Buch Organisiert, Jehovas Willen zu tun genannten Zwecken erforderlich ist. Wechselt ein Verkündiger beispielsweise die Versammlung, so werden seine personen­bezogenen Daten (allgemeine und Kontaktdaten sowie Daten in Verbindung mit dem Glaubensleben) der neuen Versammlung übermittelt. In einigen Fällen werden die personen­bezogenen Daten des Verkündigers vom zuständigen Zweigbüro beziehungsweise von den zuständigen Zweigbüros von Jehovas Zeugen verarbeitet, damit der Verkündiger in der neuen Versammlung weiter uneingeschränkt an religiösen Aktivitäten teilnehmen kann und damit die kirchlichen Aufzeichnungen der Religions­gemeinschaft auf dem aktuellen Stand sind. Das schließt die Datenübermittlung an Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Länder ein, die keine spezifischen Gesetze zum Schutz personen­bezogener Daten haben.

Wir treffen angemessene Sicherheits­vorkehrungen und rechtliche Vorsorgemaßnahmen, um den Schutz der innerhalb der Religions­gemeinschaft übermittelten personen­bezogenen Daten zu gewährleisten. Sofern personenbezogene Daten eines Verkündigers innerhalb der EU oder des EWR erhoben werden, so erfolgt eine Datenübermittlung außerhalb der EU oder des EWR nur

  • an Empfänger in Ländern mit angemessenen Standards zum Schutz personen­bezogener Daten und/oder

  • entsprechend Vereinbarungen, die den in der EU geltenden Anforderungen zur Übermittlung personen­bezogener Daten an Verantwortliche und Auftragsverarbeiter genügen, wie die von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln, und/oder

  • mit der Einwilligung des Verkündigers.

Datensicherheit

Wir schützen die Vertraulichkeit und Sicherheit der Informationen, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit erhalten. Der Zugang zu diesen Informationen ist begrenzt. Es wurden Richtlinien und Verfahrensweisen festgelegt, die Informationen vor Verlust, Missbrauch und unzulässiger Offenlegung schützen sollen.

Wir setzen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem Risiko in Verbindung mit der Verarbeitung entspricht. Dabei berücksichtigen wir den Stand der Technik, die Umsetzungskosten, die Art, den Umfang, den Rahmen und die Zwecke der Verarbeitung sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe von Risiken für die Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem:

  • Zugangskontrolle, Vertraulichkeit und Integrität

  • Kommunikations- und Betriebssicherheit

  • die Pseudonymisierung, Anonymisierung und Verschlüsselung personen­bezogener Daten

  • die Analyse und Beurteilung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Verarbeitung

Wir stellen sicher, dass diejenigen, die ständig oder regelmäßig Zugang zu personen­bezogenen Daten haben oder an deren Verarbeitung beteiligt sind, geschult und über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

Offenlegung personen­bezogener Daten

Personenbezogene Daten können Dritten offengelegt werden, wenn

  • es für die im Abschnitt „Verwendungszwecke und Rechtsgrundlagen“ erwähnten Zwecke angemessen ist; dies gilt auch innerhalb der Religions­gemeinschaft

  • es gesetzlich vorgeschrieben ist

  • wir zum Schutz und zur Verteidigung unserer Rechte, unseres Eigentums oder unserer Sicherheit die Übermittlung der Daten für angemessen halten

  • es in Verbindung mit einem Gerichts­verfahren, einer gerichtlichen Anordnung oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung oder im Zusammenhang mit einer behördlichen oder staatlichen Untersuchung erforderlich ist; oder

  • der Verkündiger seine Einwilligung erteilt hat.

Zu den Dritten, an die personenbezogene Daten übermittelt werden, gehören unter anderem:

  • Regulierungsbehörden

  • Gerichte, Polizei und Strafverfolgungs­behörden

  • Dienstleister

Rechte von Verkündigern im Zusammenhang mit personen­bezogenen Daten

Verkündiger haben unter Umständen im Zusammenhang mit den Daten, die wir über sie verarbeiten, nach regional geltenden Gesetzen gewisse Rechte, zu denen die folgenden gehören können:

  • Recht auf Information über die Art der Verwendung personen­bezogener Daten. Verkündiger haben das Recht, darüber informiert zu werden, wie wir ihre personen­bezogenen Daten verwenden und weitergeben.

  • Auskunftsrecht. Verkündiger haben das Recht, zu erfahren, ob wir ihre personen­bezogenen Daten verarbeiten, und das Recht auf Auskunft über diese personen­bezogenen Daten.

  • Recht auf Berichtigung unrichtiger personen­bezogener Daten. Verkündiger haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personen­bezogener Daten, zum Beispiel wenn sich ihre Kontakt­informationen ändern.

  • Recht auf Löschung personen­bezogener Daten unter bestimmten Umständen. Dies ist auch bekannt als das „Recht auf Vergessenwerden“. Dabei handelt es sich nicht um das uneingeschränkte Recht auf Löschung aller personen­bezogenen Daten. Jede Anfrage wird von uns in Übereinstimmung mit geltendem Recht sorgfältig geprüft.

  • Recht auf Widerruf der Einwilligung. Verarbeiten wir personenbezogene Daten aufgrund der Einwilligung des Verkündigers, so hat dieser das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten nicht aufgrund einer Einwilligung des Verkündigers, sondern stützen uns dabei auf andere rechtliche Grundlagen.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personen­bezogenen Daten unter bestimmten Umständen. Dieses Recht besteht, wenn der Verkündiger die Richtigkeit der personen­bezogenen Daten bestreitet, wenn er gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt hat, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und der Verkündiger die Löschung der personen­bezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung verlangt oder wenn wir die personen­bezogenen Daten nicht länger benötigen, der Verkündiger ihre Aufbewahrung jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht findet nur Anwendung, wenn die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung des Verkündigers erfolgt oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und mit automatischen Mitteln erfolgt.

  • Widerspruchsrecht. Unter bestimmten Umständen hat der Verkündiger das Recht, gegen die Verarbeitung seiner personen­bezogenen Daten Widerspruch einzulegen, wenn wir diese aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeiten.

Um von einem dieser Rechte Gebrauch zu machen, können Verkündiger die oben genannte Kontakt­information des zuständigen Datenschutz­beauftragten nutzen.

Unter Umständen müssen wir bestimmte Informationen von Verkündigern anfordern, um ihre Identität zu bestätigen und ihr Auskunftsrecht (oder die Ausübung ihrer sonstigen Rechte) zu gewährleisten. Durch diese Sicherheits­maßnahme soll verhindert werden, dass personenbezogene Daten an Personen übermittelt werden, die kein Recht darauf haben. Mitunter kontaktieren wir Verkündiger auch, um sie um weitere Informationen in Bezug auf ihre Anfrage zu bitten, damit wir diese schneller bearbeiten können.

Bei Bedenken wegen eines mutmaßlichen Verstoßes von Jehovas Zeugen gegen Datenschutzrecht oder andere Vorschriften können sich Verkündiger unter den oben genannten Kontaktdaten an den zuständigen Datenschutz­beauftragten wenden. Dieser wird die Anfrage untersuchen und Auskunft über die weitere Vorgehensweise erteilen. Verkündiger haben auch das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen, die für die Durchsetzung des Datenschutzrechts in dem Land, in dem sie wohnen, oder an dem Ort, an dem der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat, zuständig ist, oder sich wegen der Angelegenheit an ein zuständiges Gericht zu wenden.

Änderungen bei der Verwendung personen­bezogener Daten

Unsere Vorgehensweisen im Umgang mit Daten ändern sich gegebenenfalls von Zeit zu Zeit aufgrund von Änderungen bei unseren religiösen Aktivitäten, Gesetzes­änderungen oder technischen Veränderungen. Sofern eine Änderung der Hinweise zur Verwendung personen­bezogener Daten notwendig ist, werden wir die Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen, damit für Verkündiger immer ersichtlich ist, welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. Um von Veränderungen Kenntnis zu nehmen, sollten Verkündiger diese Seite regelmäßig besuchen.

a Verkündiger sind Personen, die mit einer Glaubensgemeinde von Jehovas Zeugen verbunden sind und sich an der Missions­tätigkeit beteiligen.