Verwendung personenbezogener Daten – Kenia
Wer Verkündiger wird, erkennt an, dass die weltweite Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen („Jehovas Zeugen“) – einschließlich der örtlichen Versammlung von Jehovas Zeugen, des zuständigen Zweigbüros und ähnlicher mit ihr zusammenarbeitender Organisationen von Jehovas Zeugen – rechtmäßig personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit ihren berechtigten religiösen Interessen verwendet. Wie in dem Buch Organisiert, Jehovas Willen zu tun beschrieben, stellen Verkündiger ihrer Versammlung bereitwillig personenbezogene Daten zur Verfügung, um an religiösen Tätigkeiten in Verbindung mit ihrer Anbetung einen Anteil zu haben und auch geistlichen Beistand zu erhalten (1. Petrus 5:2).
Zu den personenbezogenen Daten gehören Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Taufdatum, Kontaktdaten, Informationen zum Stand des Glaubenslebens, Predigtdiensteinsatz, Funktionen, die innerhalb der Religionsgemeinschaft ausgeübt werden, oder Daten, die Verkündiger zur Verfügung stellen, wenn sie an weiteren religiösen Tätigkeiten teilnehmen. Die Daten schließen Informationen ein, die die religiösen Überzeugungen des Verkündigers erkennen lassen, und können auch andere sensible personenbezogene Daten beinhalten. Die Verwendung personenbezogener Daten kann das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen und Speichern von Daten bedeuten sowie vergleichbare Datenverarbeitungsvorgänge.
In diesem Land findet folgendes Datenschutzgesetz Anwendung:
Data Protection Act No. 24 of 2019 and the Regulations under the Act.
Auf der Grundlage dieses Datenschutzgesetzes verwenden Jehovas Zeugen personenbezogene Daten von Verkündigern für religiöse Zwecke, einschließlich der folgenden:
Pflege und Verwaltung der Religion von Jehovas Zeugen
Teilnahme an Zusammenkünften einer Ortsversammlung von Jehovas Zeugen und an freiwilligen Diensten oder Projekten
Freiwillige Teilnahme an Zusammenkünften, Kreiskongressen oder regionalen Kongressen, die aufgezeichnet und zur biblischen Belehrung von Jehovas Zeugen weltweit ausgestrahlt werden
Übertragung oder Ausübung bestimmter Aufgaben oder Funktionen in der Versammlung
Führen der Verkündigerberichtskarten der Versammlung
Hirtentätigkeit durch Älteste von Jehovas Zeugen (Apostelgeschichte 20:28; Jakobus 5:14, 15)
Speichern von Kontaktdaten zur Verwendung im Notfall
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie die oben genannten Zwecke oder andere berechtigte Interessen dies erfordern. Entscheidet sich ein Verkündiger, seine personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung zu stellen, oder stimmt er deren Verarbeitung nicht zu, sind Jehovas Zeugen möglicherweise nicht in der Lage, seine Eignung für bestimmte Funktionen in der Versammlung oder für die Teilnahme an gewissen religiösen Tätigkeiten zu beurteilen.
Jehovas Zeugen sind weltweit tätig. Daher können personenbezogene Daten von Verkündigern an ein Land außerhalb des Landes, in dem sie sich befinden, übermittelt, durch dieses weitergeleitet oder dort gespeichert werden. Dies kann Länder umfassen, deren Gesetze unterschiedliche Datenschutzniveaus vorsehen, die nicht immer dem Datenschutzniveau des Landes entsprechen, aus dem die Daten weitergegeben werden. Um einen angemessenen Schutz für alle so übermittelten Informationen zu gewährleisten, ergreifen Jehovas Zeugen geeignete Maßnahmen, wie verbindliche Vereinbarungen für Datenübermittlungen. Alle Empfänger, die Zeugen Jehovas sind, verwenden personenbezogene Daten von Verkündigern nur in Übereinstimmung mit der Weltweiten Datenschutzrichtlinie von Jehovas Zeugen.
Verkündiger haben bezüglich ihrer von Jehovas Zeugen gespeicherten personenbezogenen Daten folgende Rechte: das Recht auf Auskunft über die Daten; das Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten; das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung; das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung. Willigen Verkündiger in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für weitere Tätigkeiten ein, können sie ihre Einwilligung hinsichtlich bestimmter zukünftiger Verwendungen jederzeit widerrufen. Sofern Verkündiger der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, ihre Einwilligung dazu zurückziehen oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, verwenden Jehovas Zeugen auf der Grundlage berechtigter religiöser Zwecke oder aus einem anderen im Datenschutzgesetz verankerten Rechtsgrund einige personenbezogene Daten gegebenenfalls weiterhin. Verkündigern ist bekannt, dass sie das Recht haben, eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes, in dem sie gerade wohnen, einzureichen.
Jehovas Zeugen haben in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz verschiedene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um personenbezogene Daten zu schützen. Verkündiger sind sich darüber im Klaren, dass nur einer begrenzten Zahl von autorisierten Personen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten gewährt wird.
Anfragen an den zuständigen Datenschutzbeauftragten können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
Verkündigern ist bekannt, dass die Identität und die Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in dem Land, in dem sie wohnen, und gegebenenfalls seines Vertreters und Datenschutzbeauftragten auf der Seite „Data Protection Contacts“ auf jw.org zu finden sind.
Durch Veränderungen in Verbindung mit bestimmten religiösen Tätigkeiten, technologische Entwicklungen oder Gesetzesänderungen ändert sich möglicherweise von Zeit zu Zeit unser Umgang mit Daten. Sollte es jemals notwendig werden, diese Seite („Verwendung personenbezogener Daten“) zu ändern, werden wir die Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen, damit Verkündigern immer bekannt ist, welche Informationen wir erfassen und wie wir sie verwenden. Um von solchen Veränderungen Kenntnis zu nehmen, sollte man diese Seite von Zeit zu Zeit erneut besuchen.