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Weltweite Datenschutzrichtlinie von Jehovas Zeugen

Weltweite Datenschutzrichtlinie von Jehovas Zeugen

Die weltweite Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen („Religionsgemeinschaft“) respektiert das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und sein Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Eine offene und ehrliche Kommunikation und die Erhebung von personenbezogenen und sensiblen personenbezogenen Daten sind für die Religionsgemeinschaft nötig, um auf die Bedürfnisse einzelner Zeugen Jehovas einzugehen und ihre religiöse und dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausführen zu können. Gleichzeitig erkennt die Religionsgemeinschaft als korrelierende Notwendigkeit die Verpflichtung an, die Vertraulichkeit zu wahren und Informationen angemessen zu schützen (Sprüche 15:22; 25:9). Wir messen der Vertraulichkeit einen hohen Stellenwert bei (Sprüche 20:19).

Zahlreiche Länder haben Datenschutzgesetze erlassen, um das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu schützen. Für die Religionsgemeinschaft, einschließlich ihrer örtlich zuständigen Zweigbüros, war es seit jeher selbstverständlich, Persönlichkeitsrechte zu respektieren und die Vertraulichkeit zu wahren, bereits lange vor der Schaffung solcher Datenschutzgesetze. Die Religionsgemeinschaft wird den Schutz ihr zur Verfügung gestellter Informationen in Übereinstimmung mit ihrer langjährigen Praxis weiterhin gewährleisten.

Datenschutzgrundsätze. Die Religionsgemeinschaft behandelt alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den folgenden Grundsätzen:

  1. Personenbezogene Daten werden in fairer und rechtmäßiger Weise verarbeitet.

  2. Personenbezogene Daten werden nur in dem Maße erhoben, verarbeitet und verwendet, wie es notwendig ist, damit die Religionsgemeinschaft ihre religiösen und dem Gemeinwohl dienenden Zwecke erfüllen kann.

  3. Personenbezogene Daten werden korrekt und aktuell gehalten. Jede Unrichtigkeit wird so bald wie möglich korrigiert, nachdem die Religionsgemeinschaft davon Kenntnis erlangt hat.

  4. Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die berechtigten Interessen der Religionsgemeinschaft notwendig ist.

  5. Die Rechte der betroffenen Personen werden angemessen berücksichtigt.

  6. Es werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um eine unbefugte oder widerrechtliche Offenlegung personenbezogener Daten zu verhindern. Alle elektronisch gespeicherten Daten werden auf passwortgeschützten Computern gepflegt, deren Passwörter nur autorisierten Benutzern zur Verfügung stehen. Büros sind nach der Dienstzeit abgeschlossen; nur autorisiertes Personal hat Zugang.

  7. Personenbezogene Daten werden nicht zwischen den Zweigen übermittelt, es sei denn, dies ist für die Erfüllung der religiösen oder dem Gemeinwohl dienenden Zwecke der Religionsgemeinschaft notwendig. Jeder Zeuge Jehovas hat hierzu seine Zustimmung erklärt, indem er sich freiwillig und bewusst dafür entschieden hat, Zeuge Jehovas zu werden und sich als solcher zu bekennen.

Diese Datenschutzgrundsätze regeln die Verwendung personenbezogener Daten wie beschrieben in dem Buch Organisiert, Jehovas Willen zu tun, das allen Zeugen Jehovas ausgehändigt wird, wenn sie Verkündiger werden. Für weitere Informationen siehe Organisiert, Jehovas Willen zu tun.

Das Recht des Einzelnen auf Schutz personenbezogener und sensibler personenbezogener Daten sowie auf Korrektur oder Löschung personenbezogener und sensibler personenbezogener Daten wird nach Maßgabe der Verfahrensweisen von Jehovas Zeugen gewährt, die in der Weltweiten Richtlinie hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten unter der Überschrift „Rechte des Nutzers“ dargelegt werden.

Die vorstehende Weltweite Datenschutzrichtlinie von Jehovas Zeugen fasst zusammen, wie Jehovas Zeugen weltweit mit personenbezogenen Daten verfahren.