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24. DEZEMBER 2020
ASERBAIDSCHAN

Aktuelle EGMR-Urteile stärken Religionsfreiheit in Aserbaidschan

Aktuelle EGMR-Urteile stärken Religionsfreiheit in Aserbaidschan

Im Oktober und November 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrmals zugunsten von Zeugen Jehovas in Aserbaidschan entschieden. Betroffen waren die Fälle Gridnewa gegen Aserbaidschan, Scheweli und Schengelaja gegen Aserbaidschan, Dschafarow gegen Aserbaidschan und Tagijew gegen Aserbaidschan. Diese Urteile des EGMR stärken die Rechte unserer Brüder in Bezug auf das Predigtwerk, religiöse Zusammenkünfte und den Import von religiöser Literatur nach Aserbaidschan.

Die Fälle waren seit 2011 und 2012 beim EGMR anhängig. In Gridnewa gegen Aserbaidschan und Scheweli und Schengelaja gegen Aserbaidschan ging es um Vorfälle, bei denen Polizeibeamte die Zusammenkünfte gestört oder unsere Predigttätigkeit behindert hatten. Die Verfahren Dschafarow gegen Aserbaidschan und Tagijew gegen Aserbaidschan bezogen sich auf Situationen, in denen die Regierung den Import einiger unserer Publikationen verweigert oder beschränkt hatte.

Interessanterweise hat Aserbaidschan in drei der vier Fälle (Gridnewa gegen Aserbaidschan, Dschafarow gegen Aserbaidschan und Tagijew gegen Aserbaidschan) zugegeben, die Rechte unserer Brüder verletzt zu haben, und sich bereit erklärt, finanzielle Entschädigungen in Höhe von insgesamt 10 500 Euro zu leisten.

Im Fall Scheweli und Schengelaja gegen Aserbaidschan ging es um ein Ehepaar im Kreisdienst, das zu Unrecht festgenommen und abgeschoben worden war. Der EGMR wies Aserbaidschan an, dem Paar 3 000 Euro zu zahlen.

In seiner Entscheidung erklärte der EGMR: „[Das Paar] zu bestrafen, weil sie gebetet oder anderweitig ihren Glauben bekundet haben, ist [nicht] mit der [Europäischen Menschenrechts-]Konvention vereinbar. Das Gegenteil zuzulassen würde bedeuten, die Glaubensansichten einer Minderheit, die nicht staatlich eingetragen ist, auszuschließen; und damit würde man einem Staat gewähren, einer Person ihren Glauben vorzuschreiben.“

In den letzten Jahren sind die Behörden in Aserbaidschan Zeugen Jehovas zunehmend entgegengekommen und haben ihre Rechte respektiert. Wir sind dankbar, dass die Religionsfreiheit unserer Brüder durch diese aktuellen EGMR-Urteile zusätzlich gestärkt wird. Und vor allem danken wir Jehova Gott, unserer „Zuflucht und Stärke“ (Psalm 46:1).