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Einige unserer Brüder und Schwestern, die 2010 in Aserbaidschan festgenommen wurden; der EGMR entschied, dass ihre Religionsfreiheit verletzt wurde.

27. FEBRUAR 2020
ASERBAIDSCHAN

EGMR entscheidet in zwei Fällen zugunsten unserer Glaubensbrüder in Aserbaidschan

EGMR entscheidet in zwei Fällen zugunsten unserer Glaubensbrüder in Aserbaidschan

Jehovas Zeugen haben in zwei Fällen, die unsere Religionsfreiheit in Aserbaidschan betreffen, Siege vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) errungen. Wir hoffen, dass durch diese Gerichtsentscheidungen in ganz Aserbaidschan die Freiheit unserer Brüder, ihren Glauben auszuüben, gestärkt wird.

Am 20. Februar 2020 entschied der Gerichtshof im Fall Nasirow und andere gegen Aserbaidschan, der seit 2010 anhängig ist, sowie im Fall Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen gegen Aserbaidschan, der seit 2009 anhängig ist. Im Fall Nasirow entschied der Gerichtshof, dass Aserbaidschan gegen die Artikel 5 und 9 (Recht auf Freiheit und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, weil der Staat im Jahr 2010 wiederholt Zeugen Jehovas wegen ihres Predigens inhaftiert, verurteilt und mit Geldstrafen belegt hat. Der Gerichtshof sprach jedem betroffenen Zeugen Jehovas eine Entschädigung in Höhe von 3 000 Euro – insgesamt 21 000 Euro – zu. Im Fall Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen entschied der Gerichtshof, dass Aserbaidschan gegen Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Menschenrechtskonvention verstoßen hat, weil unsere Glaubensbrüder daran gehindert wurden, einige unserer Publikationen einzuführen und zu verbreiten.

Jason Wise, einer der Anwälte unserer Brüder, erklärt: „Viele Jahre lang hatten Zeugen Jehovas in Aserbaidschan Schwierigkeiten, religiöse Literatur einzuführen und zu verbreiten. Wir führten Dutzende Rechtskämpfe wegen Beschränkungen der Einfuhr unserer Literatur und noch mehr Rechtskämpfe wegen der Festnahme und Inhaftierung von Brüdern, die öffentlich gepredigt hatten. Die beiden Urteile des EGMR sind äußerst bedeutsam für Zeugen Jehovas in Aserbaidschan. Im Fall Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen stellte der Gerichtshof fest, dass die religiöse Literatur von Jehovas Zeugen keine religiöse Zwietracht oder sonstigen Schaden verursacht. Im Fall Nasirow bestätigte der Gerichtshof das Recht unserer Brüder, in der Öffentlichkeit religiöse Literatur an andere Personen weiterzugeben. Wir freuen uns, dass der Gerichtshof die Religions- und Meinungsfreiheit in Aserbaidschan gestärkt hat.“

Bruder Famil Nasirow drückt seine Gefühle wie folgt aus: „In der Vergangenheit hatten wir in unserem Land viele Schwierigkeiten. Es war üblich, dass Polizisten uns festnahmen und dann vier bis fünf Stunden lang verhörten. Aber dank Jehovas Unterstützung und der Anstrengungen unserer lieben Brüder ist das vorbei und wir können jetzt mit mehr Freiheit predigen.“

Schon vor der EGMR-Entscheidung wurde unseren Brüdern in Aserbaidschan größere Freiheit bei der Ausübung ihres Glaubens gewährt. Die Regierung gestattete ihnen die Einfuhr und Verbreitung unserer Literatur. Seit Januar 2017 ist keiner unserer Glaubensbrüder mit einer Geldstrafe belegt worden, weil er unsere Gottesdienste besucht hat. Diese finden zurzeit in drei Königreichssälen in Baku sowie in Privatwohnungen im übrigen Land statt. Die staatliche Stelle, die für die Registrierung und Regulierung von Religionsgemeinschaften in Aserbaidschan zuständig ist, genehmigt Jehovas Zeugen seit 2015, die Feier zum Gedenken an den Tod von Jesus Christus sowie Kongresse in angemieteten Räumlichkeiten abzuhalten.

Wir danken Jehova für diese erfreulichen Gerichtsentscheidungen und dafür, dass er unsere Brüder und Schwestern in Aserbaidschan weiter unterstützt (Psalm 98:1).