Zurück zum Inhalt

29. SEPTEMBER 2020
ASERBAIDSCHAN

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet in zwei Fällen zugunsten von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet in zwei Fällen zugunsten von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 24. September 2020 zwei wichtige Entscheidungen zugunsten von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan bekannt gegeben. Die erste Entscheidung betrifft den Fall Welijew und andere gegen Aserbaidschan und die zweite den Fall Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas gegen Aserbaidschan. Diese Gerichtsentscheidungen stärken den rechtlichen Schutz der Religionsfreiheit unserer Brüder.

In beiden Fällen gab Aserbaidschan in einer Erklärung zu, das Recht unserer Glaubensbrüder verletzt zu haben. Die Regierung sprach unseren Brüdern außerdem eine finanzielle Entschädigung in Höhe von insgesamt 19 000 Euro zu. In den Entscheidungen des EGMR wird die gerichtliche Anerkennung dieser Erklärung deutlich.

Bruder Welijew leitet eine Zusammenkunft in einer Privatwohnung

Der Fall Welijew und andere gegen Aserbaidschan war seit 2011 beim EGMR anhängig und betraf unsere Glaubensbrüder in der Stadt Gäncä. Jahrelang hinderten die Behörden in Gäncä Jehovas Zeugen daran, sich als Religionsgemeinschaft registrieren zu lassen. Infolgedessen wurden unsere friedlichen religiösen Zusammenkünfte regelmäßig von Polizeibeamten gestört, die alle Anwesenden festnahmen und einige mit hohen Geldstrafen belegten. Einer unserer Brüder wurde wiederholt für schuldig befunden und zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 9 450 Aserbaidschan-Manat (zu der Zeit circa 9 000 Euro) verurteilt. Einige Brüder und Schwestern wurden sogar festgenommen, weil sie die maßlos hohen Geldstrafen nicht bezahlen konnten.

Der zweite Fall, Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas gegen Aserbaidschan, wurde 2013 vor den EGMR gebracht, weil Aserbaidschan die Menge an Literatur begrenzte, die eingeführt werden durfte.

Obwohl die Regierung die rechtliche Registrierung bisher nicht genehmigt hat, ist die Situation inzwischen deutlich besser geworden. In den letzten Jahren konnten unsere Brüder ohne staatliche Eingriffe Zusammenkünfte in kleinen Gruppen in Privatwohnungen abhalten. Literatur wird zwar vor dem Import von der Regierung überprüft, aber die Brüder haben jetzt die Erlaubnis, eine ausreichende Menge davon einzuführen.

Bruder Kirill Stepanow, ein Helfer der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan, sagt: „Wir hoffen, dass dieses wichtige Urteil des EGMR unsere rechtliche Registrierung in Gäncä und anderen Städten in Aserbaidschan vorantreiben wird. Hoffentlich wird die Regierung mit der Zeit von der Überprüfung unserer Literatur vor dem Import absehen.“

Wir danken Jehova für seine Unterstützung. Diese Gerichtsentscheidungen zu unseren Gunsten sind ein weiterer Beweis dafür, dass keine Waffe, die geschaffen wird, um Gottes Volk zu schaden, Erfolg haben wird (Jesaja 54:17).