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4. FEBRUAR 2022
ASERBAIDSCHAN

UN-Menschenrechtsausschuss stärkt Rechte von verhafteten Schwestern in Aserbaidschan

UN-Menschenrechtsausschuss stärkt Rechte von verhafteten Schwestern in Aserbaidschan

Mit zwei Entscheidungen vom November und Dezember 2021 stärkt der UN-Menschenrechts­ausschuss (CCPR) das Recht von Jehovas Zeugen, über ihren Glauben zu sprechen. In beiden Fällen ging es um Schwestern, die in Aserbaidschan verhaftet worden waren, weil sie mit anderen über die Bibel gesprochen hatten.

Am 5. November 2021 bestätigte der CCPR das Recht von unseren Glaubens­schwestern Matanat Gurbanowa und Saadat Muradhasilowa zu predigen. Die Schwestern waren verhaftet worden, nachdem Behörden im November 2014 eine anonyme Beschwerde erhalten hatten. Sie wurden zu einer Geldstrafe von jeweils 1500 Aserbaidschan-Manat (ungefähr 750 Euro) verurteilt. Der CCPR entschied, dass die Verhaftung gesetzwidrig war und forderte Aserbaidschan auf, ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.

Matanat und Saadat, die auch leibliche Geschwister sind, sagten: „Die Polizeibeamten und der Richter wollten uns zwar einschüchtern, aber der Vorfall hat unseren Glauben nur noch mehr gestärkt. Jehova hat wieder einmal bewiesen, dass seine Hand nie zu kurz ist und dass er weiß, wann und wie er seine Diener beschützen muss.“

In einer ähnlichen Entscheidung vom 21. Dezember 2021 stellte der CCPR fest, dass Polizeibeamte in Aserbaidschan gegen das Gesetz verstießen, als sie Schwester Jeiran Asisowa und Schwester Gulnas Israfilowa für die Ausübung religiöser Aktivität außerhalb des Sitzes der eingetragenen Religions­gemeinschaft festnahmen. In seiner Entscheidung bestätigte der CCPR, dass die Schwestern nicht illegal handelten, als sie über ihren Glauben sprachen.

In November 2016 besuchten Jeiran und Gulnas Freunde in der Region Goranboy (Aserbaidschan) und sprachen mit anderen über die Bibel. Ein örtlicher Beamter beschwerte sich darüber bei der Polizei, woraufhin die Schwestern verhaftet wurden. Im nachfolgenden Strafverfahren beschuldigte ein Richter sie der Spionage und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 2000 Aserbaidschan-Manat (ungefähr 1000 Euro). Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil. Die Schwestern wandten sich daraufhin an den CCPR.

Juristische Entscheidungen, die unsere Rechte schützen, helfen uns dabei, unserem wichtigsten Auftrag nachzukommen. Wir freuen uns mit unseren Schwestern, die uns ein gutes Beispiel darin geben, mutig die gute Botschaft zu predigen (Matthäus 10:18).