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28. MAI 2021
ASERBAIDSCHAN

UN-Menschenrechtsausschuss verteidigt Recht von Zeugen Jehovas auf religiöse Zusammenkünfte

UN-Menschenrechtsausschuss verteidigt Recht von Zeugen Jehovas auf religiöse Zusammenkünfte

Am 26. April 2021 veröffentlichte der UN-Menschenrechtsausschuss eine wichtige Stellungnahme im Fall Aziz Aliyev und andere gegen Aserbaidschan. Es ist die dritte Stellungnahme zugunsten von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan und sie bestätigt unser Recht auf friedliche Religionsausübung.

Der Fall betrifft eine illegale Razzia der Polizei in Aliabad in der Region Zaqatala. Am 21. September 2013 waren Polizeibeamte dort in das Haus von Bruder Aziz Aliyev eingedrungen, wo sich mehrere Zeugen Jehovas zu einer religiösen Zusammenkunft getroffen hatten. Die Beamten durchsuchten das Haus und bedrohten unsere Brüder und Schwestern; sie beschlagnahmten ihre religiöse Literatur, Ausweispapiere sowie medizinische Dokumente und Geld. Dann wurden alle Anwesenden auf das Polizeirevier mitgenommen. Auf dem Weg zur Polizei erlitt Schwester Havva Aliyeva einen epileptischen Anfall und verlor das Bewusstsein. Daraufhin waren die Polizisten gezwungen, sie ins Krankenhaus zu bringen. Sobald sie wieder zu sich kam, wurde sie zur Befragung auf das Polizeirevier gebracht.

Später ordnete das Bezirksgericht Zaqatala gegen viele der Brüder und Schwestern Bußgelder in Höhe von 1 500 Aserbaidschan-Manat (damals ca. 1 500 Euro) an. Das Berufungsgericht Scheki bestätigte die unrechtmäßige Entscheidung des Bezirksgerichts. Nachdem alle inländischen Möglichkeiten erschöpft waren, wandten sich unsere Brüder an den UN-Menschenrechtsausschuss.

Der Ausschuss stellte fest, dass Aserbaidschan im Fall unserer Brüder das Recht auf Religionsfreiheit verletzt und gegen das Verbot der willkürlichen Freiheitsberaubung verstoßen hatte. In seiner Stellungnahme merkte der Ausschuss an, dass es sich um Belästigung vonseiten der Behörden handelte, als Polizisten Zeugen Jehovas „drohten, sie in Haft zu nehmen, einige von ihnen beleidigten und ihre Religion kritisierten, sie aber nicht darüber aufklärten, inwiefern ihr Gottesdienst oder die von ihnen verwendete religiöse Literatur andere stören oder schädigen könnte“. Deshalb wurde Aserbaidschan dazu aufgerufen, unseren Brüdern eine angemessene Entschädigung zu zahlen und „alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft auszuschließen, unter anderem durch eine Überprüfung seiner innerstaatlichen Gesetze, Rechtsvorschriften und/oder Vorgehensweisen“.

Wir freuen uns, dass unsere Brüder in Aserbaidschan in den letzten Jahren ungestört zusammenkommen und ihren Glauben ausüben durften. Wir danken unserem Gott Jehova, dass die Wahrheit vor Gericht weiterhin gesetzlich befestigt wird (Philipper 1:7).