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Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa in Baku

11. DEZEMBER 2017
ASERBAIDSCHAN

Gericht in Aserbaidschan entschädigt Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa

Gericht in Aserbaidschan entschädigt Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa

Ein Bezirksgericht in Baku (Aserbaidschan) hat am 4. August 2017 den beiden Zeuginnen Jehovas Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa eine Entschädigung zugesprochen, weil sie 11 Monate zu Unrecht inhaftiert waren. Auch wenn die finanzielle Entschädigung vergleichsweise gering ist, wird durch diese Entscheidung ein Fehlverhalten der Behörden eingestanden: Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa wurden ohne Rechtsgrundlage verurteilt. Ihnen wurde emotionaler und körperlicher Schaden zugefügt und ihr guter Ruf wurde geschädigt.

Entscheidung des Obersten Gerichts führt zu Entschädigungsklage

Das Oberste Gericht Aserbaidschans hat am 8. Februar 2017 Frau Sachartschenko und Frau Dschabrailowa freigesprochen. Die beiden waren angeklagt worden, religiöse Literatur ohne staatliche Genehmigung verteilt zu haben. Es ging um die Broschüre Unsere kleine Bibelstunde. Das Gericht stellte fest, dass diese für den Import zugelassen war und keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Des Weiteren erkannte das Gericht das Grundrecht der beiden Frauen an, mit anderen über ihren Glauben zu sprechen. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die in der Verfassung von Aserbaidschan garantierten Rechte und auf internationale Menschenrechtsabkommen, die Aserbaidschan unterzeichnet hat.

Das Oberste Gericht überließ die tatsächliche Entschädigung den Zivilgerichten. Dementsprechend reichten Frau Sachartschenko und Frau Dschabrailowa beim Bezirksgericht Nasimi in Baku eine Entschädigungsklage ein. Sie forderten vom Finanzministerium eine Entschädigung für die Misshandlung durch den Staatssicherheitsdienst (und dessen Vorgänger, dem Ministerium für Nationale Sicherheit). Beide Frauen waren bei der Verhandlung anwesend, obwohl es Frau Sachartschenko gesundheitlich nicht gut ging. Richter Schahin Abdullajew gestattete ihnen, ihre schmerzlichen Erlebnisse kurz zu schildern.

Bezirksgericht räumt Misshandlungen ein

Die Entscheidung des Bezirksgerichts bestätigte nochmals die Verpflichtung Aserbaidschans, die Grundrechte seiner Bürger zu achten. Die Forderungen der Zeugen Jehovas wurden teilweise erfüllt. Frau Sachartschenko, deren Gesundheit durch die erlittene Tortur großen Schaden genommen hat, wurden 9 744 Manat (4 813 Euro) zugesprochen. Frau Dschabrailowa, die jüngere der beiden, erhielt 8 200 Manat (4 050 Euro). In der Entscheidung heißt es: „Das Gericht ist davon überzeugt, dass die unrechtmäßige Haft und die unbegründete Strafverfolgung der Kläger einen ideellen Schaden verursacht hat.“

Das Finanzministerium legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein. Am 20. November 2017 wies das Gericht zweiter Instanz von Baku die Rechtsmittel des Ministeriums zurück und erhielt die Entscheidung des Bezirksgerichts aufrecht.

Wird sich die Situation durch die Gerichtsentscheidungen verbessern?

Jehovas Zeugen in Aserbaidschan halten an ihrer Anbetung fest — trotz ernster Verletzungen ihres Grundrechts auf Religionsfreiheit und der Bedrohung ihrer eigenen Sicherheit. Sie sind weiterhin Härten wie Schikanen, Geldstrafen und Misshandlungen ausgesetzt, wenn sie sich zu Gottesdiensten versammeln und sich ihrer friedlichen Religionsausübung widmen. Die Regierung bietet denjenigen, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern, nicht die Option des Zivildienstes. Die Behörden verweigern Jehovas Zeugen die rechtliche Anerkennung außerhalb von Baku. Wegen Misshandlungen von Zeugen Jehovas durch die Regierung Aserbaidschans sind zurzeit 18 Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig und 11 beim UN-Menschenrechtsausschuss.

Zeugen Jehovas auf der ganzen Welt hoffen, dass die jetzt ergangenen Entscheidungen die Behörden dazu bewegen, die Rechte ihrer Glaubensbrüder in Aserbaidschan zu achten.