13. DEZEMBER 2016
ASERBAIDSCHAN
Geldstrafen für Religionsausübung — Jehovas Zeugen legen Einspruch ein
Wegen seiner Glaubensausübung als Zeuge Jehovas, wurde Sijad Dadaschow am 2. Dezember 2016 von der Polizeibehörde des Bezirks Goranboy in Aserbaidschan vor das Amtsgericht gebracht. Vier Männer seines Dorfes sagten aus, dass Herr Dadaschow über seinen Glauben gesprochen und Bibelliteratur angeboten hat. Richter Schirsad Hüsseinow am Gericht des Bezirks Goranboy verurteilte ihn wegen illegaler religiöser Aktivitäten a zu einer Geldstrafe von 1 500 Aserbaidschan-Manat (805 Euro). Herr Dadaschow ist mit dem Urteil nicht einverstanden und wird dagegen Einspruch einlegen.
Im selben Bezirk besuchten Säärei Süleimanowa und Gülnas Israfilowa eine Frau, die sich schon seit Monaten sehr gerne mit ihnen über die Bibel unterhielt. Darauffolgend beschuldigte die Polizeibehörde von Goranboy die beiden Zeuginnen Jehovas der religiösen Aktivität „außerhalb des eingetragenen Sitzes“. Richter Ismajyl Äbdürähmanly am Gericht des Bezirks Goranboy verurteilte beide zu einer Geldstrafe von je 2 000 Aserbaidschan-Manat (1073 Euro). Sie haben Einspruch gegen das Urteil eingelegt.
Jason Wise, Anwalt für internationale Menschenrechte, sagt: „Die Diskriminierung von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan zeigt mangelnden Respekt für die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Vorgehen der Behörden im Bezirk Goranboy stimmt nicht mit den Werten der Religionsfreiheit überein, die das Land zu fördern behauptet.“
a Jehovas Zeugen sind in Baku, der Hauptstadt Aserbaidschans, als Religionsgemeinschaft eingetragen. Herr Dadaschow wurde beschuldigt, Artikel 515.0.4 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes verletzt zu haben: „eine Religionsgemeinschaft, die außerhalb ihres eingetragenen Sitzes tätig ist“.