10. FEBRUAR 2017
ASERBAIDSCHAN
Oberstes Gericht in Aserbaidschan entlastet Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa
Das Oberste Gericht Aserbaidschans hat am 8. Februar 2017 die gegen Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa ergangene Urteile aufgehoben. Die beiden waren beschuldigt worden, religiöse Literatur ohne staatliche Genehmigung verteilt zu haben, und wurden daraufhin verurteilt. Laut Aussage von Hafiz Nasibow, Richter der Strafkammer des Obersten Gerichts, stellte das Gericht keine kriminellen Handlungen der beiden Zeuginnen Jehovas fest und hob deswegen die Entscheidungen der unteren Instanzen auf.
In der Anhörung betonten die Rechtsanwälte der beiden Zeuginnen Jehovas, dass die Regierung durch die ungerechtfertigte und missbräuchliche Behandlung der beiden Frauen grundlegende Menschenrechte verletzt hat. Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa durften vor Gericht beschreiben, was sie in den über 11 Monaten Untersuchungshaft durchmachen mussten und wie es sich auf sie ausgewirkt hat.
Der Menschenrechtsanwalt Jason Wise erklärte: „Wir freuen uns, dass die Strafkammer des Obersten Gerichts die Verurteilung aufgehoben hat. Das ist das erste Mal, dass in Aserbaidschan gegen Jehovas Zeugen getroffene Entscheidungen unterer Instanzen aufgehoben wurden. Wir hoffen, das Bezirksgericht Sabail in Baku wird auch das Recht der beiden Frauen auf Entschädigung anerkennen.“