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7. JANUAR 2016
ASERBAIDSCHAN

UN-Arbeitsgruppe fordert Freilassung von Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa

UN-Arbeitsgruppe fordert Freilassung von Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat Aserbaidschan aufgefordert, Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa aus der Haft zu entlassen. Sie stellte fest, Aserbaidschan habe die beiden Frauen willkürlich inhaftiert, weil sie von ihrem Recht auf freie Religionsausübung friedlich Gebrauch gemacht haben. Außerdem habe Aserbaidschan sie wegen ihrer Religion diskriminiert und sich nicht an internationale Normen für ein faires Gerichtsverfahren gehalten. Die Entscheidung der Arbeitsgruppe beschränkt sich nicht lediglich auf die Untersuchungshaft der Frauen; jede verhängte Strafe für ihre Religionsausübung wäre willkürlich und diskriminierend.

Aserbaidschan ignorierte bereits den Antrag des UN-Menschenrechtsausschusses, Irina Sachartschenko aus der Haft zu entlassen. Wird Richter Akram Gahramanow in der Verhandlung am 7. Januar 2016 internationales Recht achten?