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8. MAI 2018
ASERBAIDSCHAN

Zuspruch einer Entschädigung für Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa durch das Oberste Gericht Aserbaidschans

Zuspruch einer Entschädigung für Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa durch das Oberste Gericht Aserbaidschans

Am 16. April 2018 hat das Oberste Gericht Ascherbaidschans die Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt und Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa eine Entschädigung zugesprochen, weil sie 11 Monate zu Unrecht inhaftiert waren. Bereits im Februar 2017 hatte das Oberste Gericht die beiden Frauen freigesprochen. Sie waren angeklagt worden, religiöse Literatur ohne eine staatliche Genehmigung verteilt zu haben. Das Oberste Gericht überließ die Festsetzung der tatsächlichen Entschädigung den Zivilgerichten.

Nach dem Freispruch reichten Frau Sachartschenko und Frau Dschabrailowa, die beide Zeuginnen Jehovas sind, bei Zivilgerichten eine Klage auf Schadenersatz für ihre Misshandlungen ein. Im August 2017 sprach das Bezirksgericht ihnen eine Entschädigung zu, aber das Finanzministerium legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein. Im November 2017 bestätigte das Berufungsgericht die Entscheidung des Bezirksgerichts. Im Februar 2018 legte das Finanzministerium gegen die Entscheidung beim Obersten Gericht erneut ein Rechtsmittel ein. Das Gericht wies das Rechtsmittel zurück und bestätigte den Entschädigungsanspruch der beiden Frauen.

Das Oberste Gericht sprach Frau Sachartschenko und Frau Dschabrailowa nicht nur eine Entschädigung zu, sondern anerkannte auch das ihnen zugefügte Leid durch Beamte, die ihre Befugnisse überschritten und die Rechte der beiden unschuldigen Frauen verletzt hatten.