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20. APRIL 2022
BELGIEN

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet in Steuerfrage zugunsten von Jehovas Zeugen in Belgien

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet in Steuerfrage zugunsten von Jehovas Zeugen in Belgien

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam einstimmig zu der Entscheidung, die Aufhebung der Befreiung von der Grundsteuer für neun Versammlungen in der Region Brüssel-Hauptstadt stelle eine Diskriminierung von Jehovas Zeugen durch die belgische Regierung dar. Die am 5. April 2022 veröffentlichte Entscheidung im Fall Christian Assembly of Jehovah’s Witnesses and Others v. Belgium könnte sich nicht nur in Belgien positiv auf unsere Religions­freiheit auswirken, sondern auch in anderen europäischen Ländern.

Bis 2018 waren alle Religions­gemeinschaften in der Region Brüssel-Hauptstadt von der Grundsteuer auf ihre Anbetungsstätten befreit. 2018 wurde in der Region das Steuerrecht so geändert, dass die Steuerbefreiung nur noch sechs „anerkannten Religions­gemeinschaften“ zugutekam. Durch die neue Gesetzeslage werden hohe Steuern von jährlich insgesamt fast 45 000 Euro auf die Königreichssaalgrundstücke in Brüssel erhoben.

Der EGMR entschied, dass die Region Brüssel-Hauptstadt durch die Einschränkung der Steuerbefreiung auf nur sechs staatlich „anerkannte Religions­gemeinschaften“ Jehovas Zeugen diskriminiert und die Europäische Menschenrechts­konvention verletzt hat.

Mit seiner Entscheidung wies der EGMR außerdem die Behauptung Belgiens zurück, Jehovas Zeugen könnten sich um die staatliche Anerkennung als Religions­gemeinschaft bemühen. Wie der EGMR feststellte, kann das Verfahren zur staatlichen Anerkennung einer Religion nur vom Justizminister in die Wege geleitet werden und die Entscheidung beruht ausschließlich auf dem Ermessen der Legislative.

In seiner offiziellen Entscheidung führte der EGMR aus, dass dem belgischen Verfahren zur staatlichen Anerkennung „ein Risiko der Willkür innewohnt“, und fügte hinzu, dass „es für Religions­gemeinschaften nicht zumutbar ist, ein Verfahren auf sich zu nehmen, das keinerlei Fairness gewährleistet …, um Nutzen aus der besagten Steuerbefreiung zu ziehen“. Stattdessen forderte der Gerichtshof Belgien auf, im Umgang mit Religionsgruppen wie Jehovas Zeugen „neutral und unparteiisch“ zu sein.

Die Entscheidung des EGMR hebt hervor, dass es staatlichen Autoritäten nicht zusteht, über die Rechtmäßigkeit von Glaubens­ansichten und die Art und Weise der Religions­ausübung zu befinden. Sie kann auch dazu beitragen, dass andere europäische Staaten keine Steuergesetze erlassen, die unsere Organisation diskriminieren würden.

Es ist unser Herzenswunsch, Jehovas Namen verherrlicht zu sehen. Die vielen positiven Gerichts­entscheidungen sind dabei eine große Hilfe. Dafür danken wir Jehova (Offenbarung 15:4).