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BULGARIEN

Bulgarien: Überblick

Bulgarien: Überblick

Jehovas Zeugen gibt es in Bulgarien seit 1888. 1938 wurden sie als inländische Rechtskörperschaft registriert. Sie verloren diesen Status aber, als das Land 1944 unter kommunistische Herrschaft kam, wodurch sie erhebliche Einschränkungen erlitten. 1991 wurden sie wieder als Rechtskörperschaft registriert. Nach einer öffentlichen Verleumdungskampagne gegen „nicht traditionelle“ Religionsgemeinschaften und der Verabschiedung eines restriktiven Religionsgesetzes, verloren Jehovas Zeugen und andere Minderheiten 1994 ihren rechtlichen Status. Die Polizei verhaftete daraufhin Zeugen Jehovas, störte ihre Gottesdienste und beschlagnahmte Literatur. Die bulgarischen Gerichte gewährten Jehovas Zeugen keinen Rechtsschutz.

Nachdem der Rechtsweg in Bulgarien erschöpft war, wandten sich Jehovas Zeugen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser erkannte 1998, 2001 und 2004 verschiedene gütliche Einigungen an, die zwischen der bulgarischen Regierung und Jehovas Zeugen erreicht wurden. Anschließend wurden sie erneut als Religionsgemeinschaft registriert. Die Regierung bestätigte ihnen das Recht auf Religionsfreiheit, das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen, das Recht, Zivildienst zu leisten, und das Recht auf freie Glaubensausübung.

Die Zeugen Jehovas in Bulgarien sind dankbar für das Maß an religiöser Freiheit, das ihnen gewährt wird. Im Allgemeinen können sie ihre Religion ungestört ausüben. Allerdings wird die Religionsausübung von einigen Stadtverwaltungen eingeschränkt: Sie wenden örtliche Bestimmungen falsch an, um das Predigen zu behindern und weigern sich, Baugenehmigungen für Königreichssäle (Gotteshäuser) auszustellen. Darüber hinaus haben einige Bürger Zeugen Jehovas belästigt und körperlich angegriffen. Zwar leisten die Strafverfolgungsbehörden Hilfe, aber in der Regel werden weder die Angreifer belangt noch die Opfer geschützt. Jehovas Zeugen sind weiterhin mit Behörden in Kontakt, damit diese Missstände behoben werden. Zudem ist derzeit ein Fall, bei dem es um die Baugenehmigung für einen Königreichssaal geht, vor dem EGMR anhängig.