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12. MÄRZ 2015
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO

Demokratische Republik Kongo verbietet religiöse Diskriminierung an Schulen

Demokratische Republik Kongo verbietet religiöse Diskriminierung an Schulen

„Der Kampf gegen Diskriminierung und Ungleichheit ist grundlegende Aufgabe des staatlichen Bildungssystems.“ (Sekretariat des Bildungsministeriums, 12. Juni 2014)

Jahrelang sind Kinder von Zeugen Jehovas in der Demokratischen Republik Kongo von kirchlich geförderten Schulen verwiesen worden, weil sie bei religiösen Veranstaltungen nicht mitgemacht haben. Die Schulen haben damit interne Regeln über die staatlichen Verordnungen gestellt und die Rechte der Zeugen Jehovas verletzt. Die Behörden erkannten aber diese Ungerechtigkeit und bekräftigten, dass jeder das Recht auf Bildung hat — frei von Diskriminierung.

Kirchlich geförderte Schulen stellen interne Regeln über staatliche Verordnungen

Verschiedene religiöse Organisationen haben mit der kongolesischen Regierung Abkommen getroffen und fördern öffentliche Schulen, wo es einen Bedarf gibt. Die Abkommen besagen ausdrücklich: „Kinder müssen vor all dem geschützt werden, was religiöse Diskriminierung und Intoleranz fördert.“ Die kirchlich geförderten Schulen haben allerdings oft interne Regeln aufgestellt und von allen Schülern gefordert, bei religiösen Veranstaltungen anwesend zu sein und mitzumachen. Einige dieser Schulen bestehen auf der Durchsetzung dieser internen Regeln und lassen damit sowohl ihr Abkommen mit der Regierung außer Acht als auch das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit.

Das Problem wurde 2005 offensichtlich, als 52 Schüler, die Zeugen Jehovas waren, von einer Schule in Abumombazi (Provinz Équateur) verwiesen wurden, weil sie sich von kirchlichen Gottesdiensten in der Schule befreien lassen wollten. Das Problem eskalierte, als andere kirchliche Schulen in anderen Provinzen diesem Beispiel folgten. Nach einiger Zeit waren über 300 Zeugen Jehovas aller Altersstufen der Schule verwiesen worden — selbst wenn sie kurz vor dem Abschluss standen.

Die 13-jährige Kanyere Ndavaro wurde 2009 unrechtmäßig der Schule verwiesen und schrieb: „Ich bin sehr traurig darüber; das ruiniert mein ganzes Leben. Ich weiß einfach nicht, wie es weitergehen soll.“ Kambere Mafika Justin wurde 2010 kurz vor seinem Schulabschluss der Schule verwiesen. Er sagte, sein Leben sei „völlig auf den Kopf gestellt worden“. Aber auch wenn die Schüler sehr traurig waren, weil man ihnen die Bildung und einen Schulabschluss verwehrte, wollten sie auf keinen Fall gegen ihre religiöse Überzeugung handeln.

Kongolesische Behörden bekräftigen Religionsfreiheit

Die Eltern der betroffenen Schüler sprachen mit den Verantwortlichen der jeweiligen Schule, konnten aber nicht viel erreichen. Also wandten sie sich an staatliche Stellen und fanden bei Behördenvertretern Gehör, die unvoreingenommen an die Sache herangingen und sich für ein Ende der religiösen Diskriminierung einsetzten.

2011 veröffentlichte die Bildungsministerin Bazizane Maheshe aus der Provinz Nord-Kivu ein Rundschreiben für die Provinz mit dem Titel „Verbot religiöser Diskriminierung“. In diesem Schreiben bezeichnete sie die Lage als „bedauernswert“ und schrieb unmissverständlich: „Schüler mancher Konfessionen sind durch interne Schulregeln der Diskriminierung ausgesetzt; diese Regeln stehen im Widerspruch zu den gültigen Verordnungen der DR Kongo.“

Das Problem erlangte landesweite Aufmerksamkeit, als Maker Mwangu Famba, Bildungsminister der DR Kongo, am 4. September 2013 eine Verordnung für alle Schulen im ganzen Land erließ. Das „Rundschreiben zum Verbot der religiösen Diskriminierung“ stellt eindeutig klar: „Jedes Kind hat das Recht, eine beliebige Schule zu besuchen, ohne wegen seiner Religion benachteiligt zu werden.“ Außerdem wird ein Schulverweis aus religiösen Gründen als „klarer Verstoß gegen die gültigen Standards und Gesetze der Demokratischen Republik Kongo“ bezeichnet.

In vielen Schulen hält man sich an die behördlichen Anweisungen und ermöglicht Kindern von Zeugen Jehovas wieder den Zugang zur Schule. Doch einige wenige Schulen weigern sich anhaltend. Deswegen hat das Bildungsministerium am 12. Juni 2014 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Verordnung vom September 2013 bekräftigt wird. Außerdem wird das neue Rahmengesetz für Bildung a zitiert, das vom Präsidenten der DR Kongo erlassen wurde. Diese Stellungnahme betont, wie wichtig der Kampf gegen Diskriminierung ist, und zielt damit auf die eigentliche Ursache des Problems. Es hebt auch hervor, dass nationales und internationales Recht über internen Schulregeln steht. Zusätzlich hat der Bildungsminister Prüfer eingesetzt, die Schulen im ganzen Land besuchen, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Diese verschiedenen Maßnahmen der Regierung werden ohne Frage lang anhaltende positive Ergebnisse erzielen.

Vorteile für viele

Halten sich die Schulen im Kongo an das gültige Gesetz, können alle Schüler eine Bildung erhalten, die frei von religiöser Intoleranz ist. Schüler lernen, allen Menschen unabhängig von ihrem Glauben Respekt entgegenzubringen. Damit halten sich die Schulen nicht nur an die Verfassung der DR Kongo und die Verordnung des Bildungsministers, sondern sind den Schülern auch ein gutes Beispiel für Fairness.

a Nr. 014/004/2014: „Das neue Rahmengesetz für Bildung ... garantiert Eltern das Recht, ihre Kinder an einer Schule ihrer Wahl einzuschreiben. ... Der Kampf gegen Diskriminierung und Ungleichheit ist grundlegende Aufgabe des staatlichen Bildungssystems.“