7. SEPTEMBER 2021
ECUADOR
Verfassungsgericht in Ecuador verteidigt das Recht auf freie Religionsausübung von Jehovas Zeugen
Am 24. August 2021 haben Jehovas Zeugen in Ecuador einen bedeutenden Fall vor Gericht gewonnen. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass in der indigenen Gemeinde in San Juan de Ilumán in der Provinz Imbabura das Recht auf freie Religionsausübung verletzt worden war. Die Entscheidung des Gerichts verteidigt das Recht auf freie Religionsausübung in ganz Ecuador, besonders in indigenen Gemeinschaften. Diese Entscheidung kann auch für Fälle in anderen Ländern richtungsweisend sein.
Im Jahr 2014 verschafften sich führende Personen dieser Gemeinde Zutritt zu einem Grundstück von Jehovas Zeugen und stoppten den Bau eines Königreichssaals. Sie verboten unseren Brüdern und Schwestern auch, Zusammenkünfte abzuhalten und von Haus zu Haus zu predigen. Unsere Brüder brachten diesen Fall vor Gericht. Zwei Richter vom Gericht vor Ort entschieden gegen Jehovas Zeugen mit der Begründung, dass ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht verletzt worden seien.
Nachdem der Rechtsweg auf lokaler Ebene erschöpft war, brachten die Brüder diesen Fall vor das Verfassungsgericht, das höchste Gericht in Ecuador. Das Verfassungsgericht entschied, dass die Vorinstanzen das Recht auf freie Religionsausübung von Jehovas Zeugen verletzt hatten. Die führenden Personen der Gemeinde und die beteiligten Richter wurden angewiesen, einen Kurs für religiöse und kulturelle Toleranz zu besuchen. Außerdem wurden die führenden Personen der Gemeinde gebeten, das „friedliche Zusammenleben von verschiedenen religiösen Gruppen und Kulturen und besonders die religiösen Aktivitäten“ von Jehovas Zeugen zu schützen.
Philip Brumley, Justiziar von Jehovas Zeugen, erklärt: „Wir erkennen an, dass indigene Rechte dem Schutz indigener Kulturen dienen. Jedoch wäre es zu keinem Zeitpunkt passend, diesen Schutz zu missbrauchen und dabei die Grundrechte anderer Bürger zu verletzen.“
Jehovas Zeugen in San Juan de Ilumán sind dankbar für die Entscheidung des Gerichts.
Wir freuen uns, „Jehovas Hand“ deutlich zu sehen, wenn solche Siege vor Gericht das Recht auf freie Religionsausübung schützen und unsere Brüder und Schwestern davon profitieren (Sprüche 21:1).