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Zweigbüro in El Salvador 1955. Nebenbild: Am 26. April 1972 berichtete die Regierungszeitung über die Religions­gemeinschaft von Jehovas Zeugen

23. MÄRZ 2022
EL SALVADOR

50 Jahre rechtliche Anerkennung von Jehovas Zeugen in El Salvador

50 Jahre rechtliche Anerkennung von Jehovas Zeugen in El Salvador

Im März 2022 jährt sich zum 50. Mal die rechtliche Anerkennung von Jehovas Zeugen in El Salvador. Nachdem die Regierung unsere Religions­gemeinschaft am 27. März 1972 rechtlich anerkannt hatte, stieg die Zahl der Verkündiger in El Salvador sprunghaft an; die Höchstzahl betrug im Jahr 1972 noch 2524 und im Jahr 1976 schon 5632. Heute gibt es mehr als 38 000 Verkündiger in 662 Versammlungen.

Einige der ersten Missionarinnen in El Salvador; von links: Tayra Mills, Vivian Uhl, Jean Unwin, Evelyn Trabert und Mildred Olsen

1945 kamen die ersten Missionare ins Land und setzten sich eifrig im Predigtwerk ein. Damals war es für sie leicht, eine unbefristete Aufenthalts­genehmigung zu bekommen. Die ersten Versammlungen wurden gegründet und im Mai 1946 wurde ein Zweigbüro eröffnet.

1968 trat ein neues Einwanderungsgesetz in Kraft, das die Aufenthaltsdauer der Missionare auf höchstens fünf Jahre begrenzte. Die Brüder im Zweigbüro dachten an mögliche Auswirkungen auf das Predigtwerk und bemühten sich daher um die rechtliche Anerkennung der Religions­gemeinschaft.

Ende 1971 wurden rund 30 Älteste aus El Salvador ins dortige Zweigbüro eingeladen, um das Vorgehen zu besprechen. Bruder Baltasar Perla, der später ein Mitglied des Zweigkomitees wurde, bat alle anwesenden Ältesten, ihm ihre Pässe zu geben. Dann teilte er ihnen mit, dass ihre Namen und Adressen in dem offiziellen Antrag auf rechtliche Anerkennung erscheinen würden.

Bruder Juan Antonio Flores, einer der damals anwesenden Ältesten, erinnert sich: „Bruder Perla wies darauf hin, dass wir im Fall eines staatlichen Verbots als Erste im Gefängnis landen würden, weil unsere Namen und Adressen in diesem Dokument standen.“ Bruder Perla bot an, jedem, der Bedenken hatte, seinen Pass zurückzugeben. Doch keiner der Brüder meldete sich. Erfreulicher­weise kam es nie zu staatlichen Einschränkungen unseres Werks und niemand wurde inhaftiert.

Der Antrag wurde bewilligt und Jehovas Zeugen wurden im darauffolgenden Jahr als Religions­gemeinschaft rechtlich anerkannt. Von da an wurde den Missionaren wieder ein unbefristeter Aufenthalt gewährt. Für das Zweigbüro war es nun auch leichter, Literatur ins Land einzuführen. Außerdem konnten unsere Brüder in der Schule oder vor Behörden ihre neutrale Haltung besser verteidigen.

Am 26. April 1972 wurde im Amtsblatt der Regierung das eigentliche Ziel unserer rechtlichen Anerkennung veröffentlicht: „Die Lehren der Bibel und die gute Botschaft von Gottes Königreich als Zeugnis für den Namen, das Wort und die Souveränität des allmächtigen Gottes Jehova zu predigen.“

Diesem Ziel sind Jehovas Zeugen in El Salvador in all den Jahrzehnten treu geblieben (Jesaja 25:9).