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Bruder Tesfazion Gebremichael ist seit 11 Jahren in Eritrea inhaftiert

26. OKTOBER 2022
ERITREA

US-Kommission für internationale Religionsfreiheit fordert Freilassung eines 80-jährigen Zeugen Jehovas in Eritrea

US-Kommission für internationale Religionsfreiheit fordert Freilassung eines 80-jährigen Zeugen Jehovas in Eritrea

Die US-Kommission für internationale Religions­freiheit (USCIRF) zeigt sich besorgt um unseren Glaubensbruder Tesfazion Gebremichael, der seit über 11 Jahren in Eritrea inhaftiert ist. Auf der Website der USCIRF heißt es: „Gebremichaels fortgeschrittenes Alter – er ist jetzt über 80 – lässt Sorge um seinen Gesundheits­zustand im Gefängnis aufkommen.“ Am 7. Oktober 2022 forderte der USCIRF-Kommissar Frederick Davie öffentlich die Freilassung von Bruder Gebremichael.

Am 20. Juli 2011 wurde Bruder Gebremichael festgenommen, während er mit anderen über seinen Glauben sprach. Eritrea ist zwar sein Geburtsland, doch da die Regierung 1994 allen Zeugen Jehovas die Staatsbürger­schaft aberkannt hat, wird er nicht mehr als Staatsangehöriger betrachtet.

Bruder Gebremichael wurde im Januar 1971 ein Zeuge Jehovas. Er ist als liebevoller, freundlicher und friedfertiger Familienvater bekannt, der in der Nachbarschaft bereitwillig Hilfe leistet. 1974 heiratete er seine Frau Lemlem, die ebenfalls Zeugin Jehovas ist. Die beiden haben vier Kinder und fünf Enkelkinder.

Schwester Gebremichael sagt: „Auch wenn ich mir Sorgen um die Gesundheit meines Mannes im Gefängnis mache und seine Liebe und Unterstützung vermisse, weiß ich doch, dass Jehova sich um ihn kümmert. Ich bewundere die Loyalität meines Mannes und seine Entschlossenheit, Jehova treu zu bleiben. Über Prediger 10:4 nachzudenken, hilft mir ruhig zu bleiben trotz der Schwierigkeiten, die unsere Familie durchmacht.“

In Eritrea sind Jehovas Zeugen seit 1991 religiöser Verfolgung ausgesetzt. Von Dezember 2020 bis Februar 2021 wurden zwar 32 Zeugen Jehovas unter Auflagen aus der Haft entlassen, doch 20 unserer Brüder und Schwestern sind immer noch inhaftiert, und das auf unbestimmte Zeit. Da für sie keine Möglichkeit besteht, Rechtsmittel einzulegen, verbüßen sie faktisch eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bedeutende internationale Menschenrechts­organisationen haben die Verletzung der Grundrechte durch Eritrea wiederholt verurteilt und die Regierung aufgefordert, die Missstände zu beheben. Die UN-Kommission zur Untersuchung von Menschenrechts­verletzungen in Eritrea stellte 2016 sogar fest, dass die eritreischen Behörden durch die Verfolgung von Jehovas Zeugen und anderen ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begangen haben.

Die andauernde Inhaftierung Bruder Gebremichaels ist ein Paradebeispiel für die Grausamkeit des Staates gegenüber Zeugen Jehovas, sogar gegenüber Älteren. Seit 2011 sind vier Zeugen Jehovas im Gefängnis gestorben; drei ältere starben nach ihrer Entlassung an den Folgen der harten Haftbedingungen.

Alle Gesuche von Jehovas Zeugen um klärende Gespräche werden von offizieller Seite bislang abgelehnt.

Wir beten für unsere Brüder und Schwestern, die weiterhin unrechtmäßig inhaftiert sind. Ganz sicher wird Jehova ihnen auch in Zukunft zur Seite stehen (Hebräer 13:3).