12. DEZEMBER 2012
FRANKREICH
Frankreich zahlt Jehovas Zeugen unrechtmäßig erhobene Steuer zurück
Nach einem 14-jährigen Rechtsstreit erstattete die französische Regierung Jehovas Zeugen am 11. Dezember 2012 insgesamt 6 373 987,31 Euro.
Im Jahr 1998 hatte die Regierung Spenden von Jehovas Zeugen rückwirkend mit einer völlig überzogenen 60-prozentigen Steuer belegt und diese 2003 teilweise eingezogen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass Frankreich die Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen durch diese unrechtmäßige Besteuerung verletzt hat. Denn diese hätte die Existenz der Zweigeinrichtungen von Jehovas Zeugen in Frankreich gefährdet und ihr biblisches Bildungswerk stark behindert. Da der Gerichtshof die Besteuerung für unrechtmäßig erklärte, hat die französische Regierung jetzt den Gerichtsbeschluss umgesetzt und den bereits eingezogenen Betrag, einschließlich Zinsen und Prozesskosten, überwiesen.
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