Georgien: Überblick
In Georgien sind Jehovas Zeugen seit 1953 aktiv. Sie sind rechtlich registriert und können ihren Glauben grundsätzlich ohne Einschränkung ausüben. Allerdings gibt es immer wieder aufkeimende religiöse Intoleranz.
Zwischen 1999 und 2003 lösten religiöse Extremisten eine bösartige und unerbittliche Welle der Gewalt gegen Jehovas Zeugen aus. Da die Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, fühlten sie sich in ihrem Vorgehen nur weiter bestärkt. Während dieser Zeit konnte ein ultranationales Mitglied des Parlaments vorübergehend durchsetzen, dass die Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen die rechtliche Anerkennung verloren; das trug zur Eskalation der Gewalt bei. Jehovas Zeugen reichten deswegen sechs Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. 2007 und 2014 verurteilte der EGMR in jeweils einstimmigen Entscheidungen, dass die Regierung gegen die religiös motivierten Straftaten nicht unverzüglich, effektiv und vorurteilsfrei vorgegangen war. 2015 nahm der EGMR einstimmig das Eingeständnis der Regierung an, den Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen 2001 unrechtmäßig die Registrierung aberkannt zu haben.
Seit 2004 ging die Gewalt gegen Jehovas Zeugen stark zurück. Sie konnten ihre religiösen Aktivitäten ausdehnen und viele Königreichssäle bauen. Allerdings werden sie ab und zu immer noch Opfer von religiös motivierten Angriffen und Schikanen. Verstärkt wird die Problematik, weil die Behörden oft nicht auf diese Straftaten reagieren. Jehovas Zeugen hoffen, dass die Regierung von Georgien die Entscheidungen des EGMR vollständig umsetzt, in Fällen von Gewalt unverzüglich ermittelt und die Täter strafrechtlich verfolgt.