Zurück zum Inhalt

Sitz des Berufungsgerichts in Mailand (Italien)

12. NOVEMBER 2020
ITALIEN

Italienisches Gericht stärkt Rechte von Eltern in Bezug auf medizinische Behandlung ihrer Kinder

Italienisches Gericht stärkt Rechte von Eltern in Bezug auf medizinische Behandlung ihrer Kinder

Das Berufungsgericht Mailand (Italien) entschied kürzlich zugunsten eines Ehepaars in einem Fall, der die medizinische Behandlung ihres Kindes betraf; die Eltern sind Zeugen Jehovas. Die Entscheidung stellt klar, dass Gerichte die Eignung von Eltern nicht infrage stellen können, nur weil diese für ihre Kinder eine fremdblutfreie Behandlung wünschen, die mit ihrer religiösen Überzeugung vereinbar ist.

Im September 2019 brachten die Eltern ihre zehn Monate alte Tochter ins Krankenhaus, nachdem diese sich bei einem Sturz verletzt hatte. Die Ärzte stellten fest, dass das Mädchen eine Hirnblutung infolge der Kopfverletzung hatte und operiert werden musste. Sie führten die Operation ohne Bluttransfusion erfolgreich durch.

Obwohl das Mädchen sich gut erholte und keine Gefahr mehr bestand, bat ein Arzt die Eltern um ihre Zustimmung, dem Kind als „unterstützende Therapie“ Blut zu verabreichen. Die Eltern baten für ihr Kind stattdessen um allgemein anerkannte Therapieformen ohne Blutübertragung.

Der Arzt respektierte den Wunsch der Eltern jedoch nicht, sondern verständigte die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft erwirkte die Entscheidung eines Familiengerichts, die das Recht der Eltern einschränkte und die Entscheidungsgewalt über die medizinische Behandlung des Kindes der Krankenhausleitung übertrug. Dem Mädchen wurde jedoch keine Bluttransfusion verabreicht, da die Ärzte dafür keine Notwendigkeit sahen.

Dieser Fall erregte die Aufmerksamkeit der Medien im ganzen Land. In vielen Berichten wurde die Falschmeldung verbreitet, das kleine Mädchen sei durch eine gerichtlich angeordnete Bluttransfusion gerettet worden.

Am 10. September 2020 hob das Berufungsgericht die Entscheidung des Familiengerichts, durch die das Elternrecht eingeschränkt worden war, wieder auf. Das Berufungsgericht erklärte, das Familiengericht hätte weder die Anordnung erlassen noch über den Fall urteilen dürfen.

In seiner Entscheidung stellte das Berufungsgericht Mailand fest: „Die bloße Ablehnung einer Bluttransfusion aufgrund religiöser Überzeugung kann nicht Grundlage dafür sein, den Eltern die Eignung für die elterliche Fürsorge abzuerkennen.“ Allein im letzten Jahr bestätigten drei Berufungsgerichte in Italien das Recht von Eltern, die Zeugen Jehovas sind, eine fremdblutfreie medizinische Behandlung für ihre Kinder zu wählen.

Für Juristen und Mediziner ist es wichtig zu verstehen, dass Jehovas Zeugen keine Wunderheilungen praktizieren und keine Gegner der Schulmedizin sind. Tatsächlich suchen sie die bestmögliche medizinische Behandlung in modernen Krankenhäusern, die die notwendige Erfahrung und Ausstattung haben, um Zeugen Jehovas im Einklang mit deren religiöser Überzeugung zu behandeln. Sie bitten die Ärzte lediglich um eine Behandlung ohne Bluttransfusionen. Weltweit haben renommierte Ärzte in großen Krankenhäusern diese Herausforderung angenommen und bieten hervorragende medizinische Behandlung ohne Bluttransfusionen an.

Wir sind dankbar, dass diese Gerichtsentscheidungen unsere Brüder und Schwestern unterstützen, die weiterhin entschlossen sind, akzeptable medizinische Behandlungsformen für ihre Kinder zu wählen (Apostelgeschichte 15:29).