9. FEBRUAR 2021
ITALIEN
Italiens höchstes Gericht entscheidet zugunsten von Zeugin Jehovas bezüglich medizinischer Behandlung
Italiens Kassationsgerichtshof hat in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht von Patienten zugunsten einer Zeugin Jehovas entschieden. Am 23. Dezember 2020 bestätigte der Gerichtshof das Recht aller Patienten, über ihre medizinische Versorgung selbst zu bestimmen. Dies schließt das Recht ein, eine wirksame Behandlung auszuwählen, die mit der eigenen religiösen Überzeugung vereinbar ist.
Der Fall bezieht sich auf ein tragisches Ereignis im Jahr 2005, als die Rechte einer unserer Glaubensschwestern von Ärzten verletzt wurden. Vor der Operation hatte sie ihre Ablehnung von Bluttransfusionen sowohl im Gespräch als auch durch eine Patientenverfügung deutlich gemacht. Die Ärzte setzten sich jedoch über den Willen der Patientin hinweg und verabreichten ihr mehrmals Blut.
Das Gericht erkannte an, dass die Ablehnung einer Bluttransfusion „keine Frage reiner Selbstbestimmung im Kontext medizinischer Versorgung ist, sondern eine Art Verweigerung aus Gewissensgründen, die auf religiösen Ansichten beruht“. Definiert wurde diese Freiheit als ein „unantastbares Recht, das durch die Verfassung ‚in höchstem Maße‘ geschützt wird“.
Dieser Fall ist bereits der zehnte in Folge, den Italiens Kassationsgerichtshof seit 2015 zugunsten von Zeugen Jehovas entschieden hat. Jedes Mal bekräftigte das Gericht wichtige Aspekte unserer Religionsfreiheit. Dabei ging es um die folgenden Themen:
Ablehnung von Bluttransfusionen: Zeugen Jehovas wünschen sich die bestmögliche ärztliche Versorgung und akzeptieren die meisten medizinischen Behandlungen. Die Gerichte bestätigten das Recht von Patienten, die Zeugen Jehovas sind, medizinische Behandlungsmethoden auszuwählen, die mit ihrem biblisch geschulten Gewissen vereinbar sind. Wenn ein Patient eine Bluttransfusion ablehnt, müssen Ärzte diese Entscheidung respektieren. Der Patient macht damit von seiner Religionsfreiheit Gebrauch.
Sorgerecht: Zeugen Jehovas haben wie andere Eltern das Recht, ihre Kinder ihre Glaubensansichten zu lehren.
Gemeinschaftsentzug: Personen, die aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wurden, werden von Zeugen Jehovas nicht diskriminiert. Vielmehr steht es Zeugen Jehovas frei, den Umgang mit denen, die aus ihren Versammlungen ausgeschlossen wurden, abzulehnen. Dies ist ein Ausdruck ihrer Religionsfreiheit, der respektiert werden muss.
Steuern: Jehovas Zeugen zahlen Steuern und genießen in Bezug auf Anbetungsstätten dieselben Rechte und Steuerbefreiungen wie alle anderen Religionsgemeinschaften in Italien.
Wir freuen uns, wenn Gerichte zugunsten von Jehovas Dienern entscheiden und ihr Recht auf freie Religionsausübung schützen (Sprüche 21:1).