9. FEBRUAR 2017
KASACHSTAN
Gerichtsentscheid in Kasachstan: Zeuge Jehovas bleibt in Untersuchungshaft
Am 30. Januar 2017 hat das Stadtgericht in Astana die Beschwerde gegen die für Tejmur Achmedow angeordnete Untersuchungshaft abgewiesen. Er wurde am 18. Januar inhaftiert, weil er mit einer Gruppe von Männern über seinen Glauben gesprochen hatte. Die Männer hatten vorgegeben, Interesse an den Glaubensansichten von Jehovas Zeugen zu haben. Tejmur wurde der „Anstiftung zu religiöser Zwietracht“ und „Beanspruchung religiöser Überlegenheit“ beschuldigt. Das Gericht führte keinerlei Beweise an, die eine Fortsetzung seiner Untersuchungshaft rechtfertigen würden.
Damit ist die Entscheidung jetzt rechtskräftig und es können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Tejmur muss in Untersuchungshaft bleiben, bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Wenn es zu einer Anklage kommt und er schuldig gesprochen wird, erwartet ihn eine Gefängnisstrafe von fünf bis zehn Jahren.