28. JUNI 2017
KASACHSTAN
Gericht in Kasachstan hält an unrechtmäßigem Urteil fest
Am 20. Juni 2017 lehnte das Stadtgericht von Astana die von Tejmur Achmedow eingelegte Berufung ab. Damit wurden die fünfjährige Haftstrafe und das darüber hinausgehende dreijährige Verbot seiner religiösen Aktivitäten bestätigt. Ein Anwalt für internationale Menschenrechte, der am 20. Juni bei dieser Entscheidung zugegen war, sagte: „Es ist ein Hohn auf die Gerechtigkeit, denn die Beweislage zugunsten von Herrn Achmedow ist erdrückend.“ Tejmur Achmedows Anwälte denken darüber nach, weitere Rechtsmittel einzulegen.
Im Januar 2017 wurde Herr Achmedow von Beamten des Nationalen Sicherheitskomitees aufgrund angeblich illegaler religiöser Aktivitäten festgenommen und inhaftiert. Bis zu seiner Verhandlung am 2. Mai 2017 blieb er in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht von Saryarka verurteilte Herrn Achmedow schließlich unrechtmäßigerweise auf Grundlage des Artikels 174 (2) des Strafgesetzbuches von Kasachstan. Darin wird die Aufwiegelung zu religiösem Hass unter Strafe gestellt. Herr Achmedow widersprach entschieden den falschen Anschuldigungen und erklärte, dass er lediglich aus Nächstenliebe mit anderen über seine Glaubensansichten gesprochen hat. Gemäß der Verfassung Kasachstans ist es ein fundamentales Recht, seinem Glauben Ausdruck zu verleihen. Dieses Recht wird auch durch die internationalen Menschenrechtsabkommen garantiert, zu deren Beachtung sich Kasachstan verpflichtet hat.