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17. Januar 2018
KASACHSTAN

Der UN-Menschenrechts­ausschuss appelliert an Kasachstan im Interesse von Tejmur Achmedow zu handeln

Der UN-Menschenrechts­ausschuss appelliert an Kasachstan im Interesse von Tejmur Achmedow zu handeln

Der UN-Menschenrechtsausschuss reagierte umgehend auf eine Beschwerde vom 3. Januar 2018 im Fall Tejmur Achmedow. Herr Achmedow, 61 Jahre, befindet sich seit fast einem Jahr zu Unrecht im Gefängnis und ist bei schlechter Gesundheit. Die bisher von ihm eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos. Kasachstan bestätigte die Verurteilung wegen angeblich rechtswidriger Glaubensausübung. Daher bat Herr Achmedow den Ausschuss um Hilfe.

In einer Mitteilung vom 9. Januar 2018 forderte der Ausschuss Kasachstan auf, Sofortmaßnahmen zum Wohl Herrn Achmedows zu ergreifen und das noch bevor man seine Beschwerde abschließend beurteilen würde. Sie riefen die Behörden dazu auf, „sicherzustellen, dass Herr Achmedow unverzüglich eine angemessene medizinische Versorgung erhält und dass die Bedingungen seiner Haft voll und ganz [dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte] sowie internationalen Standards entsprechen“. In der Mitteilung werden die Behörden dazu angehalten, „aufgrund Herrn Achmedows gesundheitlichen Zustands eine Haftentlassung zu erwägen oder ihn unter Hausarrest zu stellen, während das Komitee sich mit seiner Beschwerde befasst“.

Diese Aufforderung, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, passt zur Einschätzung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung. Die Arbeitsgruppe ist ebenfalls um den Gesundheitszustand von Herrn Achmedow besorgt. Im Oktober 2017 befasste sie sich bereits mit einer Beschwerde Herrn Achmedows und stufte seine Inhaftierung als willkürlich ein. Die Arbeitsgruppe verurteilte das Vorgehen scharf und forderte seine Freilassung sowie eine Entschädigung für die ungerechte Behandlung. Bis heute wird dies von Kasachstan ignoriert. Von der fünfjährigen Haftstrafe hat Herr Achmedow fast ein Jahr verbüßt.