18. APRIL 2018
KASACHSTAN
Tejmur Achmedow nach Begnadigung durch den Präsidenten aus Haft entlassen
Am 2. April 2018 wurde der 61-jährige Tejmur Achmedow vom kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew begnadigt. Achmedow war aufgrund falscher Anschuldigungen über ein Jahr in Haft gewesen. Mit der Begnadigung wurden auch die Einträge in seinem Vorstrafenregister gelöscht. Herr Achmedow erfuhr am 4. April 2018 davon, als er sich im Krankenhaus von einer Operation erholte. Nun ist er wieder bei seiner Familie und kann leichter die wichtige medizinische Behandlung erhalten, die er im Kampf gegen seine Krebserkrankung benötigt.
Festnahme und unrechtmäßige Inhaftierung
Herr Achmedow, ein Zeuge Jehovas, wurde am 18. Januar 2017 festgenommen und inhaftiert, nur weil er mit anderen über seinen Glauben gesprochen hatte. Einige Monate vor der Verhaftung hatte er sich mit einigen Männern über die Bibel unterhalten. Sie hatten Interesse an den Glaubensansichten von Jehovas Zeugen vorgetäuscht. In Wirklichkeit arbeiteten sie aber mit dem kasachischen Geheimdienst, dem Nationalen Sicherheitskomitee (KNB), zusammen und zeichneten die Unterhaltungen mit ihm heimlich auf. Aufgrund dieser Aufnahmen wurde Herr Achmedow verhaftet und man beschuldigte ihn der „Anstiftung zu religiöser Zwietracht“ und Propaganda der „Überlegenheit ... aufgrund ... [seiner] Religion“ gemäß Artikel 174(2) des kasachischen Strafgesetzbuches.
Nach seiner Festnahme wurde Herr Achmedow von der Polizei verhört und kam für drei Monate in Untersuchungshaft. Am 2. Mai 2017 verurteilte ihn das Gericht zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Ihm wurde außerdem ein dreijähriges Verbot seiner Glaubensausübung auferlegt.
Die Anwälte von Herrn Achmedow legten zahlreiche Rechtsmittel ein, welche aber alle erfolglos blieben. Nachdem alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft waren, suchte er internationale Rechtshilfe. Er reichte Beschwerde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) und dem UN-Menschenrechtsausschuss ein.
Die WGAD kritisierte im Oktober 2017 die Regierung von Kasachstan für die Inhaftierung von Herrn Achmedow und forderte seine sofortige Freilassung, da seine Glaubensausübung „absolut friedlich und innerhalb der Grenzen der Religionsfreiheit“ erfolgt sei. Der UN-Menschenrechtsausschuss nahm den Eilantrag von Herrn Achmedow im Januar 2018 an und erließ die einstweilige Verfügung, dass Kasachstan Sofortmaßnahmen zur angemessenen medizinischen Versorgung von Herrn Achmedow ergreifen soll. Außerdem empfahl der UN-Menschenrechtsausschuss den Behörden, eine dauerhafte Freilassung zu erwägen, auch wenn noch nicht endgültig über seine Beschwerde entschieden wurde.
Endlich frei
Während der Inhaftierung verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Herrn Achmedow stetig. Zu Beginn des Jahres sagten ihm die Ärzte, dass er Darmkrebs habe und sein Zustand sich weiter verschlimmern würde. Als Ergebnis der einstweiligen Verfügung des UN-Menschenrechtsausschusses und weiterer Aufforderungen von internationalen Organisationen forderten kasachische Behörden Herrn Achmedow auf, ein Gnadengesuch an Präsident Nasarbajew zu richten.
Diesen Antrag reichte er am 5. März 2018 ein und bat um eine umgehende Prüfung seines Falls, da er eine sofortige medizinische Behandlung im Kampf gegen den Krebs benötigte. In der Zwischenzeit wurde er nach Almaty verlegt, wo er sich am 27. März 2018 einer Operation unterzog.
Wird Kasachstan die Religionsfreiheit anerkennen?
Herr Achmedow, seine Frau Mafiza und seine Kinder sind froh, dass die Tortur ein Ende hat. Sie sind auch dankbar dafür, dass die Einträge in seinem Vorstrafenregister auf Veranlassung von Präsident Nasarbajew gelöscht wurden. Die Regierung hatte sein Bankkonto aufgrund seiner strafrechtlichen Verurteilung einfrieren lassen, was für seine Frau während seiner Inhaftierung eine besondere Härte darstellte.
Nach Herrn Achmedows Begnadigung hoffen nun Jehovas Zeugen weltweit, dass ihren Glaubensbrüdern in Kasachstan größere Freiheiten gewährt werden und sie ihren Glauben ohne Einschränkungen ausüben können.