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3. MAI 2017
KASACHSTAN

Kasachstan tritt Religions­freiheit mit Füßen und verurteilt Tejmur Achmedow

Kasachstan tritt Religions­freiheit mit Füßen und verurteilt Tejmur Achmedow

Am 2. Mai 2017 verurteilte ein Gericht in Astana Tejmur Achmedow zu einer fünfjährigen Haftstrafe, nur weil er mit anderen über seinen Glauben gesprochen hatte. Er ist der erste Zeuge Jehovas in Kasachstan, der seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1991 wegen seiner Glaubensausübung verurteilt worden ist.

Herr Achmedow befindet sich trotz internationaler Bemühungen, ihn bis zur Verhandlung in den Hausarrest zu entlassen, seit über drei Monaten in Untersuchungshaft. Er ist 61 Jahre alt, verheiratet, Vater von drei Söhnen und bei schlechter Gesundheit.

Ausübung der Religionsfreiheit unter Strafe gestellt

Herrn Achmedows Tortur begann im Januar 2017, als der Geheimdienst, das Nationale Sicherheitskomitee der Republik Kasachstan (KNB), ihn verhaftete, weil er angeblich gegen den Artikel 174(2) des kasachischen Strafgesetzbuches verstoßen habe. Das KNB beschuldigte ihn „der Anstiftung ... zu religiösem Hass“, weil er privat mit anderen über seinen Glauben gesprochen hat.

Richter Talghat Syrlybajew entschied, dass Herrn Achmedows Äußerungen „Anstiftung zu religiöser Zwietracht“ sind und die „Propaganda der Ausschließlichkeit, Überlegenheit von Bürgern aufgrund ihrer Religion“ fördert. Der Richter auferlegte Herrn Achmedow außerdem ein dreijähriges Verbot, sich an „weltanschaulich-religiöser Aktivität“ zu beteiligen — was einem Verbot seiner Glaubensausübung gleichkommt.

Philip Brumley, Chefjustiziar von Jehovas Zeugen, erwiderte darauf: „Die Behörden wenden das Gesetz missbräuchlich an. 2016 luden mehrere Männer Tejmur Achmedow in eine Wohnung ein, um mit ihm über seinen Glauben zu sprechen. Sie kamen sogar zu ihm nach Hause. Tejmur Achmedow wusste nicht, dass diese Gespräche insgeheim aufgezeichnet wurden, um später ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten. Das zeigt, wie weit die Behörden gehen, um die friedliche Glaubensausübung zu unterdrücken und strafrechtlich zu verfolgen. Das ist ein Hohn auf die Gerechtigkeit.“

Außerdem ist Herrn Achmedows Familie tief besorgt wegen seiner schlechten Gesundheit. Er leidet an einem blutenden Tumor (Krebsverdacht), doch Anträge, Herrn Achmedow in den Hausarrest zu entlassen, wurden abgelehnt, und die Behörden haben nicht für die dringend nötige medizinische Behandlung gesorgt. Seine Anwälte haben bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, bei dem UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit und dem UN-Sonderberichterstatter über Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Beschwerden eingereicht.

Wird sich die Religionsfreiheit in Kasachstan durchsetzen?

Jehovas Zeugen in Kasachstan begegnen bei ihrer Religionsausübung zahlreichen Herausforderungen. Die unrechtmäßige Inhaftierung von Herrn Achmedow ist jedoch ein neuer schockierender Angriff auf ihre Glaubensausübung. Vertreter der Zeugen Jehovas rufen die Behörden Kasachstans weiterhin dazu auf, den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Staates zur Aufrechterhaltung der Religionsfreiheit ohne behördliche Beeinträchtigung nachzukommen.