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Tejmur Achmedow vor seiner Inhaftierung

13. OKTOBER 2017
KASACHSTAN

Willkürliche Inhaftierung: Kasachstan im Fall Tejmur Achmedow für schuldig befunden

Willkürliche Inhaftierung: Kasachstan im Fall Tejmur Achmedow für schuldig befunden

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) hat die Regierung Kasachstans für die Inhaftierung von Tejmur Achmedow scharf verurteilt und fordert seine sofortige Freilassung. a In ihrer am 2. Oktober 2017 veröffentlichten Entscheidung kommt die WGAD zu dem Schluss, dass die Regierung Kasachstans sich der willkürlichen Inhaftierung schuldig gemacht hat. Tejmur Achmedow ist seit dem 18. Januar 2017 inhaftiert, weil er mit anderen friedlich über seinen Glauben gesprochen hat.

Ergebnisse der UN-Arbeitsgruppe

In ihrer Entscheidung kommt die WGAD zu dem Ergebnis: Die Inhaftierung von Tejmur Achmedow erfüllt die Kriterien einer willkürlichen Inhaftierung. Wie die UN-Arbeitsgruppe feststellt, hat ihn die Regierung seiner Freiheit beraubt, weil er sein Menschenrecht auf Religions- und Meinungsfreiheit ausgeübt hat. Darüber hinaus hat die Regierung ihm sein Recht auf ein faires Verfahren verweigert und ihn einzig und allein deswegen diskriminiert, weil er als Zeuge Jehovas seinen Glauben ausgeübt hat.

Des Weiteren kritisiert die WGAD die Regierung Kasachstans wegen der unrechtmäßigen Inhaftierung und strafrechtlichen Verfolgung von Tejmur Achmedow. Dabei zitiert die UN-Arbeitsgruppe eine vorangegangene Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses, in der Kasachstan kritisiert wird für seine „weit gefasste Auslegung des Begriffs ‚Extremismus‘ . . . und die Anwendung des Extremismusgesetzes für eine unzulässige Einschränkung der Religions-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“. Wie die WGAD bemerkt, ist die Gesetzgebung „eine ernste Bedrohung für die uneingeschränkte Achtung der Religionsfreiheit in Kasachstan“ und der „aktuelle Fall von Herrn Achmedow ist ein Beleg dafür, wie real diese Bedrohung ist.“

Im Gegensatz dazu beschreibt die WGAD die Glaubensausübung von Herrn Achmedow als „absolut friedlich“ und erklärt, dass die Gespräche über religiöse Themen, die er mit anderen führte, nicht zu Gewalt oder religiösem Hass anstifteten. Die WGAD betont: „Die Regierung Kasachstans hat kein einziges Beispiel dafür vorgelegt, dass Herr Achmedow eine gewalttätige Handlung begangen oder andere zur Gewalt angestiftet hat.“ Auch habe die Regierung „nicht erklärt, inwiefern das bloße Zusammenkommen mit anderen und Gespräche über religiöse Themen einer solchen Straftat gleichkommen.“ Wie sie weiter ausführt, ist „es für die Arbeitsgruppe klar ersichtlich, dass Herr Achmedow nichts weiter getan hat, als die Religionsfreiheit auszuüben, die ihm gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts zusteht.“ b

Zusätzlich verwies die WGAD auf den Zusammenhang zwischen der Vorgehensweise der Regierung im Fall von Herrn Achmedow und anderen Belegen von religiöser Intoleranz gegen Jehovas Zeugen seitens kasachischer Behörden. Dieser Zusammenhang wurde offensichtlich, als die Behörden an einem Versammlungsort der Zeugen Jehovas eine Razzia durchführten und religiöse Literatur beschlagnahmten — an demselben Tag, an dem Tejmur Achmedow verhaftet wurde.

„Es ist für die Arbeitsgruppe klar ersichtlich, dass Herr Achmedow nichts weiter getan hat, als die Religionsfreiheit auszuüben, die ihm gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts zusteht.“ (Stellungnahme, Rdnr. 39)

Kasachische Behörden müssen handeln

Die WGAD appelliert an Kasachstan, „die nötigen Schritte zu unternehmen, um Herrn Achmedows Situation unverzüglich zu korrigieren.“ Die WGAD hält es für angebracht, „Herrn Achmedow unverzüglich aus der Haft zu entlassen und ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung sowie andere Möglichkeiten der Wiedergutmachung zuzugestehen.“ Die WGAD fordert Kasachstan auch auf, seine Gesetze und Verfahrensweisen zu ändern, damit diese mit den internationalen Verpflichtungen der Regierung in Einklang sind. Das würde die Regierung davon abhalten, solche Fehler wie die unrechtmäßige Behandlung von Herrn Achmedow zu wiederholen.

Am 13. Oktober 2017 haben die Rechtsanwälte von Herrn Achmedow beim Obersten Gericht Kasachstans Rechtsmittel eingelegt. Sie fordern dazu auf, die Entscheidung der WGAD umzusetzen, Herrn Achmedow von der Anklage freizusprechen und seine sofortige Haftentlassung anzuordnen.

Weltweit sind Zeugen Jehovas dankbar dafür, dass der Fall von Tejmur Achmedow international als Unrecht erkannt und so deutlich gemacht wird, dass Kasachstan größeren Respekt vor der Religionsfreiheit beweisen muss. Sie erwarten von der Regierung Kasachstans die Umsetzung der Entscheidung der WGAD und die unverzügliche Haftentlassung von Herrn Achmedow.